Veranstaltung: | Tagung der BAG Frieden & Internationales | 19. September 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Antragsbehandlung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
Beschluss durch: | Melanie Müller, Marcel Ernst |
Eingereicht: | 11.09.2022, 23:16 |
Auch wissenschaftliche Kooperation benennen
Beschlusstext
Streichungen kursiv/unterstrichen, Einfügungen fett/unterstrichen
Z. 94 ff.:
Mittel für zivile friedensfördernde Maßnahmen – beispielsweise im Rahmen der
zivilen Krisenprävention, partnerschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit,
humanitärer Hilfe oder zivilgesellschaftlicher und
wissenschaftlicherKooperationen wie Austauschprogrammen und dekolonialen
Initiativen – müssen gerade angesichts der aktuellen Weltlage umfassend und
adäquat aufgestockt werden. Dies gilt auch für Frühwarnsysteme für Konflikte und
gestärkte Analysefähigkeit. Durch solche zivile Maßnahmen können strukturelle
Marginalisierungen, Konflikte und damit menschliches Leid in ihrer Intensität
langfristig reduziert oder gar verhindert werden. Dies führt zu nachhaltiger
Stabilisierung und einer Verbesserung der Menschenrechtslage in den betroffenen
Staaten und Regionen.
Begründung
Aufgrund der aktuellen Kürzungen bei wissenschaftlichen Austauschprogrammen sollte an dieser Stelle die wissenschaftliche Kooperation noch einmal explizit benannt werden