Änderungen von A3 zu A3
Ursprüngliche Version: | A3 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12.04.2024, 23:36 |
Neue Version: | A3 (Version 2) |
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Status: | Überweisung (AG Osteuropa) |
Eingereicht: | 22.04.2024, 20:05 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 27 bis 109:
Russische Desinformation und hegemoniale Interessen beeinflussen jedoch die Gesellschaften durch extremistische Parteien. Einige EU-Staaten, wie Ungarn oder jetzt auch die Slowakei, könntenstellen antieuropäische bzw. russische Interessen in den Vordergrund stellen. Serbien und die Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina vertreten ebenfalls eine pro-russische Haltung, die sich negativ auf die Verhandlungen zum EU-Beitritt auswirken.[Leerzeichen]
Die EU steht dabei vor dem Dilemma, die demokratische Transformation (schneller) einzufordern, die oder Serbien geopolitisch an Russland und China zu verlieren, da Serbien durch die serbische Haltungsein Verhalten sowohl die eigene Aufnahme als auch die Aufnahme weiterer Beitrittskandidaten blockiertdirekt oder indirekt blockiert, wie im Kosovo oder über die Serben in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina. Diesbezüglich bedarf es eines neuen Konzeptes, da auch2023 versuchte die intensiven Bemühungen der EU um die Serbien zur De-facto-Anerkennung des Kosovos durch Kosovo zu drängen und vernachlässigte dabei mehrere gewalttätige Ereignisse, wie die Ausschreitungen gegen die KFOR-Truppen, den Truppenaufmarsch an der Grenze zum Kosovo oder den serbischen Terroranschlag auf Banjska.[1] Wie alle EU-Kandidaten profitiert Serbien gescheitert sindvon der EU als Geldgeber, die es auf einen möglichen EU-Beitritt vorbereiten sollen. Allerdings entfernt sich Serbien weiterhin von den europäischen Werten und orientiert sich auf dem internationalen Parkett nach Russland, China und den BRIX-Staaten.
Die EU hat in der Vergangenheit falsche Signale gesetzt, als sie sich von einem „Wandel durch Handel“ Verhaltensänderungen Serbiens erhoffte. 2023 drängte die EU Serbien zur De-facto-Anerkennung des Kosovo und vernachlässigte dabei mehrere gewalttätige Ereignisse wie die Ausschreitungen gegen die KFOR-Truppen, den Aufmarsch an der Grenze zum Kosovo oder den serbischen Terroranschlag auf Banjska.[1]
Die Vertreter der Republika Srpska haben durch ihr politisches Verhalten keine Anzeichen für eine schnelle EU-Integration gezeigt, im Gegenteil arbeiten sie an der Zerstörung des Staates um sich der „serbischen Welt“, einem Großserbien anzuschließen. Damit hat Miloran Dodik in Bosnien und Herzegowina gegen das Friedensabkommen von Dayton verstoßen, indem er sezessionistische Gesetze erlassen oder Einreiseverbote gegen den Hohen Repräsentanten verhängt hat. Politische Vertreter nutzen dabei Freiräume, die ihnen der autonome Status zubilligt, um ihre persönliche Macht durch Korruption anzureichern und geopolitische Interessen zu bedienen. Diese nachsichtige Reaktion auf nationalistische Interessen kann von einer EU-Kommission nicht toleriert werden. Es müssen strengere und schnellere Sanktionen gegen diejenigen verhängt werden, die Wahlen manipulieren, Gewalt anwenden, terroristische Anschläge ausüben oder multiethnische Staaten wie Kosovo und Bosnien und Herzegowina zersetzen. Ein Appeasement, das die Täter nur zu weiteren destruktiven Aktionen ermuntert, muss verhindert werden. Über solche Maßnahmen Deutschlands und der EU ließe sich ein schnellerer Beitritt der Westbalkanstaaten befördern und hegemoniale Dominanz und Einmischung unterbinden.
Für Bosnien und Herzegowina gilt: Die Rolle der Republika Srpska lässt sich mit der vermeintlichen Sezessionisten im Donbas vergleichen. Zu Recht hat die Ukraine das Minsker Abkommen abgelehnt, das einer von Russland inszenierten Minderheit das Recht auf Mitbestimmung und Mitwirkung im Sinne einer Selbstverwaltung einräumen sollte. Es ging darum, Entscheidungen auf staatlicher Ebene zu blockieren und letztlich eine Sezession zu erreichen.
Vor etwa 20 Jahren hoffte man durch das Friedensabkommen von Dayton, die Kriegsparteien durch das Konzept der Entitätsbildung zu befrieden und zu vereinen. Aber leider ist dies nicht gelungen und bedarf einer Überarbeitung. Aus ähnlich gelagerten Gründen will das Kosovo keine Selbstverwaltungsrechte für die serbische Minderheit im Norden einführen und blockiert an dieser Stelle eine Einigung mit Serbien.
Aber auch die radikal-völkische Kroatenpartei HDZ BIH von Dragan Covic untergräbt die Funktionalität der gesamtstaatlichen Institutionen, indem sie, unterstützt von der politischen Führung in Kroatien eine dritte, kroatisch dominierte Entität in Bosnien und Herzegowina fordern. Für diese Interessen ließ sich sogar der OHR Christian Schmidt einbinden und nutzt die ihm vergebenen „Bonn Power“ für mehrere Wahlinterventionen, um der HDZ BiH entgegenzukommen. Solchen Bestrebungen dürfen wir nicht nachgeben.
Auch wenn das Friedensabkommen den Erhalt des Staates von Bosnien und Herzegowina garantiert und weitere kriegerische Auseinandersetzungen beendet hat, hat es kritisch betrachtet den Konflikt lediglich eingefroren und die ethnische Teilung in der Verfassung von Bosnien und Herzegowina verankert. Insofern muss das Abkommen zu einem echten Frieden unter den Nachbarstaaten weiterentwickelt werden, bei dem die Sicherheit nicht mehr durch UN-Truppen abgesichert werden braucht. Das Dayton-Abkommen braucht auf mehreren Ebenen weitere Anstöße: 1.) Kroatien und Serbien verpflichten sich dabei, jegliche Ansprüche und hegemonialen Einmischungen zu unterlassen 2.) die internen Diskriminierungen werden beendet und 3.) wird eine nachhaltige diplomatische Offensive seitens der EU/USA erforderlich.
In dem Kontext ist es wichtig zu betonen, dass der Bosnienkrieg 1992-95 kein Bürgerkrieg war, "sondern ein internationaler bewaffneter Konflikt, in dem die politische Führung der Nachbarländer eine entscheidende Rolle spielten."[2] Daher sind negative außenpolitische Einflüsse in die inneren Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas umgehend zu unterbinden, um eine Destabilisierung oder Eskalation zu verhindern. Die europäische Kommission hat solche Entwicklungen sorgfältig zu verfolgen und zu sanktionieren, da diese eine Weiterentwicklung aus der Gesellschaft heraus verhindern, um Probleme selbstbestimmt in die Hand zu nehmen.
Problematisch ist die ethnische Zementierung und Diskriminierung durch Dayton. Zahlreiche Minderheiten, jüdische Minderheiten oder Roma, sowie Bürger*innen, die sich nicht in eine ethnische Kategorie einordnen wollen, können sich nicht zur Wahl zum Präsidenten aufstellen lassen, da diese Posten ausschließlich den drei "konstitutiven Völkern" vorbehalten sind. Selbst die staatstragenden Ethnien können sich nicht zur Wahl aufstellen lassen, wenn sie in Gebieten wohnen, in denen sie nicht zur Entität gehören.
Um die innere ethnische Aufspaltung und Diskriminierung zu überwinden, müssen wir eine glaubwürdige Politik der EU einfordern. Deutschland und die europäische Kommission müssen eine stärkere Rolle Haltung in Bezug auf die Menschenrechte einnehmen und den Prozess flankierend unterstützen.
[1] Möglicherweise glaubt sich Serbiens Präsident Vucic durch Waffenexporte an die Ukraine eine solche Vorgehensweise herausnehmen zu können, da er ansonsten eine enge Verbindung zu Russland pflegt.
Bosnien und Herzegowina: Vor fast 30 Jahren hoffte man durch das Friedensabkommen von Dayton, die Kriegsparteien durch das Konzept der Entitätsbildung zu befrieden. In dem Kontext ist es wichtig zu betonen, dass Gerichtsurteile zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen den Bosnienkrieg 1992-95 nicht als Bürgerkrieg, sondern als einen internationalen bewaffneten Konflikt einordnen, in dem die politische Führung der Nachbarländer eine entscheidende Rolle spielten.“[1] Heute werden weiterhin außenpolitische Einflüsse der Nachbarstaaten über die Ethnien ausgeübt, die destabilisierend wirken und zu neuen Eskalationen führen können.
Dayton hat zwar insofern weitere kriegerische Auseinandersetzungen beendet und garantiert den Erhalt des Staates von Bosnien und Herzegowina. Kritisch betrachtet, hat es den Konflikt jedoch lediglich eingefroren und die ethnische Teilung in der Verfassung von Bosnien und Herzegowina verankert.
Problematisch ist die ethnische Zementierung und Diskriminierung durch Dayton. Aufgrund ihrer Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder ihres Wohnortes können etwa 12 Prozent der Bevölkerung nicht für das Amt des Präsidenten oder einen Sitz im Parlament kandidieren. Diese Posten sind ausschließlich den drei "konstitutiven Völkern" vorbehalten. Das betrifft ca. 400.000 Minderheiten oder Bürger*innen, die sich nicht in eine ethnische Kategorie einordnen wollen. Selbst die konstitutiven Staatsbürger*innen können sich nicht zur Wahl aufstellen lassen, wenn sie in Gebieten wohnen, in denen sie nicht zur Entität gehören.[2] Diese Diskriminierung verhindert auch einen Beitritt in die EU.
[1] Tobias Flessenkemper: Westbalkan. Jahrbuch der Europäischen Integration 2023, S. 443.
[2]https://www.hrw.org/de/news/2019/12/12/bosnien-und-herzegowina-ethnische-diskriminierung-als-haupthindernis
Sezessionismus: Die Vertreter der Republika Srpska (RS) haben durch ihr politisches Verhalten keine Anzeichen für eine schnelle EU-Integration gezeigt, im Gegenteil arbeiten sie an der Zerstörung Bosnien und Herzegowinas, um sich der „serbischen Welt“, einem Großserbien anzuschließen. Der Präsident der RS Miloran Dodik hat sezessionistische Gesetze erlassen oder Einreiseverbote gegen den Hohen Repräsentanten verhängt und damit gegen das Friedensabkommen von Dayton verstoßen. Nationalistisch-separatistische Interessen stoßen leider auf nachsichtige Reaktion, dürfen aber von einer EU-Kommission nicht toleriert werden.
Aber auch die radikal-völkische Kroatenpartei HDZ in BiH von Dragan Covic untergräbt die Funktionalität der gesamtstaatlichen Institutionen, indem sie, unterstützt von der politischen Führung in Kroatien eine dritte, kroatisch dominierte Entität in Bosnien und Herzegowina fordern. Für diese Interessen ließ sich sogar der OHR Christian Schmidt einbinden und nutzt die ihm vergebenen „Bonn Power“ für mehrere Wahlinterventionen, um der HDZ BiH entgegenzukommen. Deutschland und die EU-Kommission dürfen weder solchen hegemonial-paternalistischen Ansätzen der benachbarten Staaten noch einem unterwürfigen Entgegenkommen nachgeben.
Zahlreiche Politische Vertreter nutzen dabei Freiräume, die ihnen der autonome Status zubilligt, um ihre persönliche Macht durch Korruption anzureichern und geopolitische Interessen zu bedienen.
Minderheitenpolitik als Teil hybrider Kriegsführung
Die Rolle der Republika Srpska in BiH lässt sich mit der der vermeintlichen Sezessionisten im Donbas vergleichen. Zu Recht hat die Ukraine das Minsker Abkommen abgelehnt, das einer von Russland inszenierten Minderheit das Recht auf Mitbestimmung und Mitwirkung im Sinne einer Selbstverwaltung einräumen sollte und als Teil hybrider Kriegsführung angesehen werden kann. Es ging darum, Entscheidungen auf staatlicher Ebene zu blockieren und letztlich eine Sezession zu erreichen. Aus ähnlich gelagerten Gründen will das Kosovo keine Selbstverwaltungsrechte für die serbische Minderheit im Norden einführen und blockiert an dieser Stelle eine Einigung mit Serbien.
Verfassungsdiskussionen zugunsten nationaler Minderheiten sind auf dem Westbalkan en Vogue. Bulgarien blockiert derzeitig den Beitritt Nordmazedoniens durch nationalistische Forderungen. Als Lösung hat Frankreich den Kompromissvorschlag eingebracht die bulgarische Minderheit in die Verfassung einzuschreiben. Aktuell entwickelt sich in Montenegro ein ähnlicher Diskurs, in dem die montenegrinischen Serben fordern, die Verfassung in eine Ethno-Föderation mit den beiden größten Ethnien, die Montenegriner und Serben, umzuwandeln[1]. Dadurch würde jedoch ein Teil aller gleichberechtigten Bürger*innen zu „Anderen“ mutieren, die man einem undefinierten rechtlichen Zustand überließe[2] – wie in BiH.
Zusammenfassung der Forderungen:
- Der Frieden in der Region muss auch ohne die USA ausreichend durch starke Sicherheitsmandate gesichert wird.
- Da die intensiven Bemühungen der EU um die Anerkennung des Kosovos durch Serbien gescheitert sind, bedarf es eines neuen Konzeptes. Serbien sollte aus geopolitischen Gründen Beitrittskandidat bleiben, aber nicht nur die finanziellen Unterstützungen der EU in Anspruch nehmen können, ohne den Beitrittsprozess voranzubringen.
- DasAbkommen von Dayton muss zu einem echten Frieden unter den Nachbarstaaten weiterentwickelt werden, bei dem die Sicherheit nicht mehr durch UN-Truppen abgesichert werden braucht. Dazu bedarf es auch der Überarbeitung der Verfassung und Anstöße auf mehreren Ebenen:
- Kroatien und Serbien verpflichten sich dabei, jegliche Ansprüche und hegemonialen Einmischungen zu unterlassen, da diese eine Weiterentwicklung aus der Gesamtgesellschaft BuH heraus verhindern.
- Die europäische Kommission hat solche Einflüsse der Nachbarstaaten sorgfältig zu verfolgen (Monitoring) und zu unterbinden (Sanktionen), um eine Destabilisierung oder Eskalation zu verhindern.
Insgesamt muss ein Appeasement in den Westbalkanstaaten, welches die Täter nur zu weiteren destruktiven Aktionen ermuntert, verhindert werden. Es müssen strengere und schnellere Sanktionen gegen diejenigen verhängt werden, die eine hegemoniale Dominanz und Separatismus anstreben und multiethnische Staaten zersetzen, die Wahlen manipulieren, Gewalt anwenden sowie terroristische Anschläge ausüben. Eine schnellere Reaktion zur Unterbindung solch destruktiver Verhaltensweisen durch Deutschlands und der EU-Kommission ließe einen inneren demokratischen Prozess befördern, ermutigt die Gesellschaftlichen Kräfte selbstbestimmt ihre Probleme in die Hand zu nehmen und ermöglicht letztlich einen schnelleren Beitritt der Westbalkanstaaten.
- Um die innere ethnische Aufspaltung und Diskriminierung zu überwinden, müssen wir eine glaubwürdige Politik der EU einfordern. Deutschland und die europäische Kommission müssen eine stärkere Rolle in Bezug auf die Menschenrechte und Demokratie einnehmen sowie den Prozess einer gerechten Verfassung flankierend unterstützen.
Als Bündnis90/DIE GRÜNEN sind für uns Minderheitenrechte ein wichtiger Aspekt der politischen Teilhabe. Es wäre unter Beteiligung von Verfassungs- und weiteren Expert*innen sowie Betroffenen zu prüfen, ob solche Verfassungen mit definierten Minderheiten nicht erst zu einer Ethnisierung führen bzw. mittlerweile auch Teil einer hybriden Kriegsführung sind, die Unfrieden in die Gesellschaft hineintragen und Sezessionen vorbereiten sollen. Alternative Entwürfe dazu wären möglicherweise inklusive Rechte für alle Staatsbürger*innen unter Einbeziehung ihrer Sprache, Kultur und Religion.
- Es braucht eine nachhaltige diplomatische Offensive seitens der EU/USA.
[1]https://www.vijesti.me/kolumne/655104/crna-gora-od-raspada-jugoslavije-do-pada-mila-djukanovica-da-li-je-nesto-moglo-drugacije
[2] Eine ausgesprochen kluge Replik Dr. Olivera Komar: „Montenegro ist ein Zivilstaat, in dem der grundlegende Träger der Souveränität der Bürger ist und nicht eine oder mehrere einzelne ethnische Gemeinschaften, unabhängig von ihrer Anzahl (Artikel 2 der Verfassung Montenegros – „Der Träger der Souveränität ist ein Bürger, der die montenegrinische Staatsbürgerschaft besitzt.“
https://www.antenam.net/stav/284905-crna-gora-gradjana-ili-konstitutivnih-naroda