| Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales I 12. Oktober 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Antragsberatung Nahost-Prozess |
| Antragsteller*in: | David Baltzer |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 28.09.2025, 19:41 |
A1: Für eine Nahostpolitik, die unserer historischen und völkerrechtlichen Verantwortung gerecht wird.
Antragstext
Beschreibung der Lage
Die Verbrechen, die auf deutschen Befehl und in deutschen Namen in der Zeit des
Nationalsozialismus verübt worden sind waren ein beispielloser
Zivilisationsbruch. Die Weltgemeinschaft hat nach der bedingungslosen
Kapitulation des NS Regimes im Zuge der Nürnberger Prozessen Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in das Völkerstrafrecht
aufgenommen. Um zukünftig Verbrechen gegen die Menschlichkeit auszuschließen
haben wir uns in unserem Grundgesetz verpflichtet, insbesondere in der Präambel,
den § 1, 25 und 26 „dem Frieden der Welt zu dienen“ und bekennen uns „zu
unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Wie
können den Völkermord, die Kriegsverbrechen und Vertreibungen insbesondere an
Menschen, die sich dem Judentum zugehörig fühlen nicht ungeschehen machen. Wir
verpflichten uns daher aber auf Dauer, einen Staat zu unterstützen und zu
schützen, den diese gemeinschaftlich bilden. Jegliche antisemitische Handlungen,
Vergehen und Verbrechen lehnen wir auf das Schärfste ab, sie müssen umgehend
strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Wir wenden uns allerdings auch
gegen Versuche, Kritik an der israelischen Regierung als Antisemitismus zu
diskreditieren. Insbesondere sind Menschen jüdischen Glaubens grundsätzlich nie
für Handlungen der israelischen Regierung zur Verantwortung zu ziehen. Wir
unterscheiden selbstverständlich zwischen den Menschen aller Nationalitäten
jüdischen Glaubens und dem verbrecherischen Handeln von Teilen der aktuellen
israelischen Staatsführung.
In Folge der Shoa und auch unabhängig von ihr zogen Menschen jüdischen Glaubens
ins damalige Palästina. Nach dem ersten Weltkrieg war dieses Gebiet
Großbritannien zugesprochen worden. Dieses Mandat gab die britische Regierung in
Folge verstärkter Konflikte zwischen den Zugezogenen und den dort lebenden
Menschen und aufgrund von Terroranschlägen beider Seiten zurück. Die UN
beschloss mit Mehrheit gegen das Votum arabischer Staaten einen Teilungsplan,
der deutlich zu Ungunsten (ein unproportionaler Teil des Landes wurde ihnen
abgesprochen) der arabischen Bevölkerung ausfiel. Es folgte der erste von
mehreren Kriegen Arabischer Staaten gegen das neugegründete Israel, die Nakba
und die Teilung des damaligen Palästinas in Westjordanland, Gaza und
Ostjerusalem. Der Landverlust, die Vertreibung, das Leben über Generationen in
Flüchtlingslagern in den angrenzenden Staaten verpflichten die Weltgemeinschaft
zum Handeln und zum Einsatz für einen nachhaltigen Frieden in der Region.
Deutschland hat verlässlich über Jahrzehnte neben seiner Unterstützung für
Israel Hilfe für die Notleidende palästinensische Bevölkerung geleistet. Der
Überfall der Hamas vom 7. Oktober auf Israel, die Morde und Geiselnahmen sind
eine weitere, schreckliche Zäsur in diesem langen Konflikt. Die unmenschlichen
Terroranschläge der radikal-islamischen Palästinenserorganisation Hamas sind
damit nicht zu entschuldigen. Der Krieg Israels gegen die Hamas, der ihr die
militärische Handlungsmacht nehmen soll, stellt die IDF vor große Anforderungen
in Bezug auf das Kriegsvölkerrecht. Es ist allerdings in den dicht besiedelten
Gebieten von Gaza vermutlich unmöglich, die Hamas vollständig militärisch zu
besiegen. Zunehmend, befeuert von Teilen der rechtsradikalen Regierung Israels,
bekommt der Feldzug in Teilen genozidale Züge. Wir haben kein Vertrauen mehr in
die aktuelle israelische Regierung, die einen eigenen Staat Palästina ablehnt
und immer mehr auf eine Vertreibung aller dort lebenden palästinensischen
Menschen abzielt, als dass sie an einem nachhaltigen Frieden mitwirken will.
Daraus ergeben sich die Folgerungen
Deutschland, seine Regierung, seine Menschen sind nun in der schwierigen Lage,
dass große Teile der israelischen Regierung mittels eigenem Unrecht und
Verbrechen in Reaktion auf die Angriffe vom 7. Oktober 2023 völlig überzogen
reagieren, selbst gewalttätig werden und schweres Unrecht bis hin zu extremen
Völkerrechtsverletzungen begehen. Das Selbstverteidigungsrecht findet seine
Grenzen im Völkerrecht. Eine ggf. geplante vollständige Vernichtung der
Hamasführung, falls dies überhaupt umsetzbar ist, muss in einem rationalen
Verhältnis zu den dabei verursachten Folgen für die Zivilbevölkerung und der
Infrastruktur von Gaza stehen. Der Beginn von Friedensverhandlungen ist immer
einer militärischen ‚Lösung‘ vorzuziehen. Rechtsradikale und extrem-religiöse
Teile der israelischen Bevölkerung sehen offenbar die Chance, den Traum von
Großisrael endgültig zu verwirklichen. Dass dies nur mit einer völligen
Vertreibung der in dem Gebiet noch lebenden Palästinenser*innen umsetzbar sein
wird, wird dabei ignoriert oder billigend in Kauf genommen, bzw. ist strategisch
so angelegt.
Die von Teilen der israelischen Regierung angeordneten und von Teilen des
Militärs durchgeführten täglichen Unrechtstaten in Gaza, der Westbank und
anderen besetzten bzw. kontrollierten Gebieten sind nicht nur schwere Fehler,
sie sind Verstöße gegen internationales Recht, und schwere Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Wer mit Unrechtstaten täglich neue Traumata schafft und Hass sät, dem wird es
jedoch nie gelingen, den Terror dauerhaft zu beenden. Im Gegenteil: Jeder
getötete Mensch schafft potentiell einen neuen Terroristen.
Unabdingbar: Die Anerkennung des Staates Palästina
Die schnellstmögliche Gegenmaßnahme wäre die Anerkennung Palästinas durch
Deutschland und – soweit möglich – die EU sowie eine mindestens politische
Unterstützung des neuen Staates durch massive Sanktionen des Angreifers (s. ).
Konföderative Ansätze sind als Weiterentwicklung der Zweistaatenregelung zu
verstehen und zu unterstützen. Gleichzeitig muss der palästinensische
Staatsaufbau unterstützt werden. Initiativen der arabischen Länder sind hierbei
für einen robusten Übergangsmechanismus aufzugreifen, um der Sicherheit für
Israelis und Palästinenser*innen zu garantieren und den Wiederaufbau Gazas
organisieren.
Mit der aktuellen Politik der israelischen Regierung wird mit jedem neuen Tag
eine Umsetzung der zu Recht als einzig dauerhafte, gerechte Lösung angesehene
Zwei-Staaten-Lösung unmöglicher.
Die Verteidigung des Völkerrechts impliziert auch klare Reaktionen auf
schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.
Deutschland muss sich – auch und gerade aufgrund seiner Verantwortung gegenüber
dem israelischen Staat – zu den aus dem Völkerrecht ergebenden Verpflichtungen
bekennen und alle nötigen Maßnahmen treffen, beispielsweise die Anordnungen des
IGH zur Lage in Gaza umsetzen. Deutschland ist schon jetzt mit dem Vorwurf
konfrontiert, Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten.
Um den auch in Deutschland bestehenden hartnäckigen Widerstand von Hardlinern zu
überwinden, bedarf es erheblichen Drucks sowohl von innen als auch von außen.
Dabei sind „Naming & Shaming” mit scharfen Sanktionen gegen einzelne Akteure der
israelischen Regierung bis hin zu gezielten Boykotten, Einreiseverboten,
Einfrieren von Vermögenswerten oder anderen wirtschaftlichen Sanktionen denkbar,
machbar und sinnvoll. Das Aussetzen des internationalen Haftbefehls gegen
Netanjahu bei einem Besuch Deutschlands – wie von Kanzler Merz ins Spiel
gebracht – ist Beihilfe zu Kriegsverbrechen.
Die deutschen Politik muss daher unverzüglich aktiv eingreifen:
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Fraktionen (Bundestag, Landtage
und EP) und Bundesvorstand auf aktiv zu werden und
- unverzüglich die Anerkennung des Staates Palästina – auch und gerade durch
Deutschland – voranzutreiben,
- die aktive Unterstützung der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zwei-
Staaten-Lösung sowie des Prozesses, der auf der von Frankreich und Saudi-Arabien
unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Juli 2025 in New York
veranstalteten Konferenz eingeleitet wurde, um positive Anreize für den Frieden
zu schaffen, diplomatische und andere Bemühungen zu koordinieren, bewährte
Verfahren auszutauschen und die politische Dynamik für eine endgültige
Statusregelung zu erzeugen.
- den vollständigen Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen
und allen besetzten Gebieten,
Weiterhin sind:
- Druck auf die Unterstützerstaaten der Hamas auszuüben, damit dauerhafte
Friedensverhandlungen beginnen können. Das setzt die sofortige Freilassung aller
Geiseln voraus.
- Ein umfassendes Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien im Nahen Osten zu
verhängen, die im Verdacht stehen, schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht oder Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, oder bei denen
ein ernsthaftes Risiko besteht, dass sie internationale Kernverbrechen im Sinne
des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs begehen, d. h.
Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen
der Aggression. Das umfasst sowohl neue Lieferverträge wie auch sogenannte
„Abonnements“, also Waffenexporte, die als regelmäßig vereinbart wurden und
nicht mehr genehmigungspflichtig sind sowie die Aussetzung bereits genehmigte
Lieferverträge. Davon ausgenommen sind reine Abwehrwaffen für Raketenbeschuss.
Die israelischen Atombewaffnung muss in einer umfassenden Friedensregelung, der
auch einen Atomwaffenfreien Nahen Osten umschließen sollte, verhandelt werden.
Zudem ist
- Darauf zu dringen, bis auf Weiteres jegliche Zusammenarbeit mit israelischen
Firmen oder Regierungsstellen in jeglichen Waffentechniken bzgl. Forschung und
Fertigung einzustellen. Dies bezieht sich auch auf den KI und IT Bereich, wie
auch Überwachungstechniken im zivilen Bereich
- Darauf zu dringen, umgehend den Kauf israelischen Rüstungsgütern auszusetzen.
Ggf. Vertragsverletzungsverfahren wären hinzunehmen
- Sich für einen scharfen Wirtschaftsboykott, vor allem jegliche technische
Geräte – außer medizinischen – durch die EU gegen Israel einzusetzen und im
ersten Schritt die Zollfreiheit des Handels aufzuheben
Zudem fordert die BDK:
- Die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel auszusetzen, da die
Europäische Kommission festgestellt hat, dass Israel gegen Artikel 2 verstößt.
- Ein EU-Importverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen, um die EU-
Politik mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 in
Einklang zu bringen und die Position der EU zur Illegalität der Siedlungen sowie
das Bekenntnis zum Völkerrecht glaubwürdig zu machen. Weitere Schritte zum
Verbot von Geschäften mit Siedlungen im Allgemeinen sollen folgen.
- Eine grundlegende, verstärkte Unterstützung für den Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH), um ihn wirksam vor extraterritorialen Auswirkungen von
Sanktionen Dritter zu schützen und die uneingeschränkte Einhaltung des Römischen
Statuts zu bekräftigen, auch im Hinblick auf die Haftbefehle gegen den
israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen
israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Sowie eine aktive Mitarbeit an
den Verfahren der internationalen Institutionen, wie Stellungnahmen etc.
- Die konsequente Ahndung von Straftaten, welche die Aussichten auf Frieden
untergraben, einschließlich Kriegsverbrechen, Terrorismus und Aufstachelung zum
Völkermord, wann immer möglich mit gerichtlichen Mitteln und/oder durch
restriktive Maßnahmen der EU, einschließlich des Einfrierens von
Vermögenswerten.
- Die verstärkte politische und finanzielle Unterstützung für die
Zivilgesellschaft und Förderung von Bottom-up-Friedensbemühungen, wie
gemeinsamen Initiativen der israelischen und palästinensischen
Zivilgesellschaft.
- Die aktive politische und finanzielle Unterstützung von
Menschenrechtsverteidiger*innen und entsprechenden Organisationen vor Ort und
deren Schutz vor Kriminalisierung und Unterdrückung.
- Die Stärkung der finanziellen und politischen Unterstützung der UNRWA. Dabei
ist ihre unersetzliche und unverzichtbare Rolle anerkennen, wie im Colonna-
Bericht dargelegt.
- Die Förderung der multilateralen Sicherheitszusammenarbeit im gesamten Nahen
Osten, unter anderem durch die Schaffung eines regionalen Rahmens für die
Sicherheitszusammenarbeit, der auch auf die Schaffung einer Region ohne
Massenvernichtungswaffen abzielt.
- Sollten die Pläne zur Vertreibung der Menschen aus dem Gazastreifen
weitergeführt werden, ist ein Votum der UN Vollversammlung Maßnahmen zur
Friedenserhaltung im Rahmen von R2P zu unterstützen.
Sowie parteiintern:
- Die Aufarbeitung der Israel-/ Palästinapolitik während der Ampelregierung bei
Fraktion, BAG Frieden und AA.
- Ein Diskussionsprozess zu eröffnen, der sich mit dem Begriff der ‚Staatsräson‘
auseinandersetzt.
Alle geforderten Maßnahmen sollen an erster Stelle einen substantiellen
Waffenstillstand ermöglichen, damit es zu keinen weiteren getöteten, verletzten
und traumatisierten Menschen auf allen Seiten kommt. Die Zerstörung von Gaza,
der Landraub im Westjordanland muss sofort beendet werden , der
völkerrechtswidrige Siedlungsbau rückabgewickelt werden. Ebenso ist, unabhängig
einer Rücknahme von Maßnahmen, die angemessene Versorgung der Bevölkerung in
Gaza mit Lebensmitteln, Medizin und angemessenen Unterkünften jetzt umgesetzt
werden. Die Beendigung und/ oder Aussetzung dieser Maßnahmen soll von dem Beginn
eines glaubhaften Friedensprozess abhängig gemacht werden.
Wir gehen davon aus, dass die Entwaffnung radikal islamistischer Gruppen nicht
vollständig gelingen wird. Und dass die retraumatisierte israelische
Gesellschaft Zeit benötigt, bis sie auf Verhandlungen vertraut und nicht mehr
auf militärische Stärke. Ein nachhaltiger Friedensprozess, der vermutlich,
unabhängig von Fragen der Organisation eines palästinensischen Staates, lange
brauchen wird, braucht einen Vertrauensvorschuss beider Bevölkerungen damit sie
Traumata und Leid bewältigen können. Bewaffnete Aktionen beider Seiten sind in
dieser Übergangszeit, die Generationen dauern wird, zu erwarten. Wir ermutigen
alle Seiten dies jeweils nicht zum Anlass zu nehmen einen Friedensprozess
abzubrechen. Der Weg zum Frieden wird erstmal unüberwindbar erscheinen, er ist
aber letztlich alternativlos und notwendig um langfristig allen Menschen in der
Region ein lebenswertes Miteinander zu ermöglichen.
Anlage:
Unabhängigkeitserklärung Israels: … Er wird sich der Entwicklung des Landes zum
Wohle aller seiner Bewohner widmen. Er wird auf Freiheit, Gerechtigkeit und
Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels gestutzt sein. Er wird all
seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, soziale und
politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird Glaubens- und
Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleisten, die
Heiligen Stätten unter seinen Schutz nehmen und den Grundsätzen der Charta der
Vereinten Nationen treu bleiben. … (Hervorhebungen durch den Verfasser)
i Detaillierter Bericht, wie die UN Resolution 181 zustand kam und damit einen
Teil der Konflikte begründete.
ii Die Gaza-Krise hat die Schwächen der Entscheidungsprozesse der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU offenbart. Die EU spielt nur eine
Nebenrolle, obwohl sie wichtiger Handelspartner in der Region des Nahen Ostens
ist. Angesichts einer zweiten Amtszeit von Trump und einer zunehmend
selbstbewussten BRICS-Gruppe kann es sich die EU nicht leisten, auf ihren
immensen Einfluss zu verzichten. Es ist eine strategische Notwendigkeit für die
EU, die auf dem Völkerrecht basierende Ordnung zu schützen und ihre Grundwerte
und vitalen Interssen zu föredern, indem sie ihre Einflussmöglichkeiten voll
ausschöpft.
iii Die Zweistaatenregelung bleibt wichtiger Bezugspunkt der Debatte: Sie ist in
Resolutionen der VN verankert, sichert völkerrechtliche Ansprüche beider
Parteien und wird auch con den regionalen Akteuren einschliesslich arabischer
Staaten als Bezugspunkt gesetzt. Eine Aufgabe wäre mit politischen Kosten und
Risiken verbunden, da es keine mehrheitsfähige Alternativen gibt und ein
Abrücken von der Zweistaatenregelung zum Beispiel von der SiedlerInnenbewegung
instrumentalisiert werden wird.
iv Die aktuell (Stand September 2025) diskutierte Zerschneidung der Westbank
durch Pläne zum Bau von rund 3.400 Wohneinheiten im Gebiet E1 zwischen Ost-
Jerusalem und der Siedlung Maale Adumim wird vom rechtsextremen Finanzminister
Israels Bezalel Smotrich international wie folgt bewertet: "(Die) ... illegale
Bebauung würde das Westjordanland faktisch in einen nördlichen und einen
südlichen Teil unterteilen und ein zusammenhängendes Territorium für einen
künftigen palästinensischen Staat erheblich erschweren, wenn nicht unmöglich
machen." Zudem drohte der selbe Minister mit der Annexion des Westjordanlands,
sollte im kommenden Monat ein palästinensischer Staat anerkannt werden. "Ihr
habt keine Cahnce, es wird keinen palästinensichen Staat geben', sagte Smotrich
während einer Pressekonferenz.
Begründung
Diesen Antrag stellen gemeinschaftlich Karl-Wilhelm Koch, Martin Pilgram und David Baltzer.
Begründung mündlich.

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