| Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales I 12. Oktober 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Antragsberatung Nahost-Prozess |
| Antragsteller*in: | David Baltzer, Karl-Wilhelm Koch, Martin Pilgram |
| Status: | Quorum verfehlt |
| Antragshistorie: | Version 2 |
| Protokoll anzeigen: |
A1NEU: Für eine Nahostpolitik, die unserer historischen und völkerrechtlichen Verantwortung gerecht wird.
Antragstext
Beschreibung der Lage (Stand 9.10.2025, 23:00 Uhr)
Die Verbrechen, die auf deutschen Befehl und in deutschen Namen in der Zeit des
Nationalsozialismus verübt worden sind, waren ein beispielloser
Zivilisationsbruch. Die Weltgemeinschaft hat nach der bedingungslosen
Kapitulation des NS Regimes im Zuge der Nürnberger Prozessen Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in das Völkerstrafrecht
aufgenommen. Um zukünftig Verbrechen gegen die Menschlichkeit auszuschließen
haben wir uns in unserem Grundgesetz verpflichtet, insbesondere in der Präambel,
den § 1, 25 und 26 „dem Frieden der Welt zu dienen“ und bekennen uns „zu
unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Daraus ergibt sich für Deutschland die Verantwortung und Verpflichtung uns
dauerhaft. Wir verpflichten uns, Israel als Heimstätte des jüdischen Volkes zu
schützen und das humanitäre Völkerrecht aktiv zu unterstützen und vor dem
Hintergrund der dafür vorgesehenen rechtlichen Mitteln durchzusetzen.
Jegliche antisemitische Handlungen, Vergehen und Verbrechen lehnen wir auf das
Schärfste ab, sie müssen umgehend strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Wir wenden uns auch gegen Versuche, Kritik an der israelischen Regierung als
Antisemitismus zu diskreditieren. Insbesondere sind Jüdinnen und Juden
grundsätzlich nicht für Handlungen der israelischen Regierung zur Verantwortung
zu ziehen. Auch wenn es eine gewisse Verantwortung gibt für die Bevölkerung in
einem demokratischen Staat mit freien Wahlen für das Handeln von
Politiker*innen, die sie gewählt haben, unterscheiden wir selbstverständlich
zwischen den Menschen aller Nationalitäten jüdischen Glaubens und dem
verbrecherischen Handeln von Teilen der aktuellen israelischen Staatsführung.
In Folge der Shoa und auch unabhängig von ihr zogen Menschen jüdischen Glaubens
ins damalige Palästina. Nach dem ersten Weltkrieg war dieses Gebiet
Großbritannien zugesprochen worden. Dieses Mandat gab die britische Regierung in
Folge verstärkter Konflikte zwischen den Zugezogenen und den dort lebenden
Menschen und aufgrund von Terroranschlägen beider Seiten zurück. Die UN
beschloss mit Mehrheit gegen das Votum arabischer Staaten einen Teilungsplan,
der deutlich zu Ungunsten (ein unproportionaler Teil des Landes wurde ihnen
abgesprochen) der arabischen Bevölkerung ausfiel. Es folgte der erste von
mehreren Kriegen Arabischer Staaten gegen das neugegründete Israel. Die mit dem
UN Teilungsplan begonnene Vertreibung arabischer Bürger*innen bzw. ihr Gang ins
Exil, die Nakba, sind nationales Trauma für die palästinensische Bevölkerung bis
heute. Der Verlust fruchtbarer Äcker, die Teilung des damaligen Palästinas in
Westjordanland, Gazastreifen und Ostjerusalem, das Leben über Generationen in
Flüchtlingslagern in den angrenzenden Staaten verpflichten die Weltgemeinschaft
zum Handeln und zum Einsatz für einen nachhaltigen Frieden in der Region.
Deutschland hat verlässlich über Jahrzehnte neben seiner Unterstützung für
Israel Hilfe für die Notleidende palästinensische Bevölkerung geleistet.
Der Überfall der Hamas vom 7. Oktober auf Israel, die Morde und Geiselnahmen
sind eine weitere, schreckliche Zäsur in diesem langen Konflikt. Der Krieg
Israels im Gazastreifen stellt die IDF vor große Anforderungen in Bezug auf das
Kriegsvölkerrecht, auch weil in diesem asymmetrischen Krieg die militärischen
Gegner Israels aus der Deckung ziviler Gebiete heraus agieren. Befeuert von
Teilen der rechtsradikalen Regierung Israels, bekommt der Feldzug allerdings in
Teilen genozidale Züge, nicht zuletzt durch die hohen Opferzahlen der
palästinensischen Zivilbevölkerung. Der IStGH und der IGH haben entsprechende
Untersuchungen eingeleitet. Wir haben kein Vertrauen mehr in die aktuelle
israelische Regierung, die einen eigenen Staat Palästina ablehnt und immer mehr
auf eine Vertreibung aller dort lebenden palästinensischen Menschen abzielt, als
dass sie an einem nachhaltigen Frieden basierend auf international ankernannten
Rechtsnormen, allen voran das humanitäre Völkerrecht mitwirken will. Daran
ändert auch die aktuelle (9.10.2025) anlaufende Umsetzung der ersten
Friedensverhandlungen wenig. So wurden die Probleme auf der Westbank bisher
praktisch völlig ausgeschlossen.
Aus all dem ergeben sich die Folgerungen
Das Selbstverteidigungsrecht findet seine Grenzen im Völkerrecht. Die
israelische Kriegsführung im Gazastreifen muss sich an das humanitäre
Völkerrecht halten. Jegliche Kriegshandlungen beider Seiten muss bei
Verteidigung das Leben der Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur des
Gazastreifens schützen.. Der Beginn von Friedensverhandlungen ist immer einer
militärischen ‚Lösung‘ vorzuziehen. Rechtsradikale und extrem-religiöse Teile
der israelischen Bevölkerung sehen offenbar die Chance, den Traum von Großisrael
endgültig zu verwirklichen. Dass dies nur mit einer völligen Vertreibung der in
dem Gebiet noch lebenden Palästinenser*innen umsetzbar sein wird, wird dabei
ignoriert oder billigend in Kauf genommen, bzw. ist strategisch so angelegt.
Die von Teilen der israelischen Regierung angeordneten und von Teilen des
Militärs durchgeführten bislang täglichen Unrechtstaten in Gaza, der Westbank
und anderen besetzten bzw. kontrollierten Gebieten sind nicht nur schwere
Fehler, sie sind Verstöße gegen internationales Recht, und schwere Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Unabdingbar: Die Anerkennung des Staates Palästina
Die schnellstmögliche Maßnahme wäre die Anerkennung Palästinas durch Deutschland
und – soweit möglich – die EU sowie eine mindestens politische Unterstützung des
neuen Staates durch massive Sanktionen des Angreifers. Konföderative Ansätze
sind als Weiterentwicklung der Zweistaatenregelung zu verstehen und zu
unterstützen. Gleichzeitig muss der palästinensische Staatsaufbau unterstützt
werden. Initiativen der arabischen Länder sind hierbei für einen robusten
Übergangsmechanismus aufzugreifen, um der Sicherheit für Israelis und
Palästinenser*innen zu garantieren und den Wiederaufbau Gazas organisieren. Mit
der bisherigen Politik der israelischen Regierung wird mit jedem neuen Tag eine
Umsetzung der zu Recht als einzig dauerhafte, gerechte Lösung angesehene Zwei-
Staaten-Lösung unmöglicher.
Die Verteidigung des Völkerrechts impliziert auch klare Reaktionen auf
schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.
Deutschland muss sich – auch und gerade aufgrund seiner Verantwortung gegenüber
dem israelischen Staat – zu den aus dem Völkerrecht ergebenden Verpflichtungen
bekennen und alle nötigen Maßnahmen treffen, beispielsweise die Anordnungen des
IGH zur Lage in Gaza umsetzen. Deutschland ist schon jetzt mit dem Vorwurf
konfrontiert, Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten.
Um den auch in Deutschland bestehenden hartnäckigen Widerstand von
Befürworter*innen des der jetzigen Israelischen Regierung zu überwinden, bedarf
es erheblichen Drucks sowohl von innen als auch von außen. Dabei sind „Naming &
Shaming” mit scharfen Sanktionen gegen einzelne Akteure der israelischen
Regierung bis hin zu gezielten Boykotten, Einreiseverboten, Einfrieren von
Vermögenswerten oder anderen wirtschaftlichen Sanktionen denkbar, machbar und
sinnvoll. Das Aussetzen des internationalen Haftbefehls gegen Netanjahu bei
einem Besuch Deutschlands – wie von Kanzler Merz ins Spiel gebracht – ist
Beihilfe zu Kriegsverbrechen.
Die deutschen Politik muss daher unverzüglich aktiv eingreifen:
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Fraktionen (Bundestag, Landtage
und EP) und Bundesvorstand auf aktiv zu werden und
- unverzüglich die Anerkennung des Staates Palästina – auch und gerade durch
Deutschland – voranzutreiben,
- die aktive Unterstützung der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zwei-
Staaten-Lösung sowie des Prozesses, der auf der von Frankreich und Saudi-
Arabien unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Juli 2025 in
New York veranstalteten Konferenz eingeleitet wurde, um positive Anreize
für den Frieden zu schaffen, diplomatische und andere Bemühungen zu
koordinieren und die politische Dynamik für eine endgültige Statusregelung
zu unterstützen.
- den vollständigen Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem
Gazastreifen und allen besetzten Gebieten.
- die Entwaffnung der palästinensischen und islamistischen KämpferInnen
umsetzen. Die Aufnahme dieser ggf. in eine neu aufzubauende
palästinensische Polizei. Es ist zu prüfen, ob ein gegründeter Staat
Palästina eine Armee benötigt. Langfristig ist eine auf Dauer abgerüstete
Nahostregion anzustreben.
- einen differenzierten Diskurs zum Israel-Palästina-Konflikt und
Nahostkonflikt in Deutschland basierend auf internationalen Rechtsnormen
zu unterstützen, indem entsprechende zivilgesellschaftliche Akteure in
Deutschland gefördert werden. Ebenso muss die Wissenschaftsfreiheit zu
diesem Thema mit entsprechenden Maßnahmen aktiv geschützt werden.
- und jegliche Form von Antisemitismus, anti-muslimischen, anti-arabischen
und anti-palästinensischen Rassismus entschlossen entgegen treten.
Weiterhin:
- begrüßen wir den erfolgreichen Beginn von Friedensverhandlungen inklusive
der bevorstehenden sofortigen Freilassung aller Geiseln , die aufgrund der
Initiative der US Amerikanischen Regierung eingeleitet wurden,
- halten wir es für unabdingbar, dass die offenen Stellen und Probleme im
„20 Punkte Plan“, die die Beteiligung der palästinensischen
Zivilbevölkerung an einer Friedenslösung, den Wiederaufbau sowie alle
Strukturen für ein lebenswertes Leben in einem zukünftigen Staat Palästina
betreffen, benannt werden und unter gleichberechtigter Beteiligung der
palästinensischen Zivilbevölkerung gelöst werden,
- ist bei Bruch des erwarteten Waffenstillstandabkommens, einem
Wiederaufflammen kriegerischer Handlungen umgehend ein umfassendes
Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien im Nahen Osten zu verhängen.
Sollten die jetzigen Verhandlungen des „20 Punkte Planes“ scheitern, ist
ebenso ein umfassendes Waffenembargo gegen alle Länder,, die im Verdacht
stehen schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder
Menschenrechtsverletzungen zu begehen, oder bei denen ein ernsthaftes
Risiko besteht, dass sie internationale Kernverbrechen im Sinne des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs begehen, d. h.
Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Verbrechen der Aggression, zu erlassen. Das umfasst sowohl neue
Lieferverträge wie auch sogenannte „Abonnements“, also Waffenexporte, die
als regelmäßig vereinbart wurden und nicht mehr genehmigungspflichtig sind
sowie die Aussetzung bereits genehmigte Lieferverträge. Davon ausgenommen
sind reine Abwehrwaffen für Raketenbeschuss. Die israelischen
Atombewaffnung muss in einer umfassenden Friedensregelung, der auch einen
Atomwaffenfreien Nahen Osten umschließen sollte, verhandelt werden.
Zudem ist
- darauf zu dringen, sollte Israel sich einem endgültigen Friedensschluss
verweigern, die Anerkennung eines eigenständigen Palästinensischen Staates
blockiert, jegliche Zusammenarbeit mit israelischen Firmen oder
Regierungsstellen in jeglichen Waffentechniken bzgl. Forschung und
Fertigung einzustellen. Dies bezieht sich auch auf den KI und IT Bereich,
wie auch Überwachungstechniken im zivilen Bereich.
- darauf zu dringen, umgehend den Kauf israelischen Rüstungsgütern
auszusetzen. Ggf. Vertragsverletzungsverfahren wären hinzunehmen.
- bis dahin ein konsequenter Wirtschaftsboykott anzustreben, der vor allem
jegliche technische Geräte – außer medizinischen – durch die EU gegen
Israel umfasst
- und im ersten Schritt die Zollfreiheit für Waren aus Israel aufzuheben.
- ist bei einem Abbruch der jetzt beginnenden Verhandlungen für eine
dauerhaften Friedenslösung durch palästinensische und islamistische
Akteure gegen die diese unterstützenden Länder ebenso Wirtschaftsboykotte
einzuleiten.
Der Aufbau von Vertrauen, dass ein Zusammenleben der Völker, sei es als Nachbarn
oder in einer Konföderation möglich sein kann, wird Generationen benötigen.
Gewalttaten einzelner müssen dabei, aller Erfahrung nach, in Kauf genommen
werden. Sie sollten für beide Seiten kein Argument sein, den Friedensprozess
abzubrechen. Wir werden alle Seiten ermutigen, auch bei Rückschritten am
Friedensprozess festzuhalten.
Zudem fordert die BDK:
- Die Assoziierungsabkommen bei einem Wiederaufflammen der Konflikte
zwischen der EU und Israel umgehend auszusetzen, da die Europäische
Kommission festgestellt hat, dass Israel schon bisher gegen Artikel 2
verstößt.
- Ein EU-Importverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen, um die EU-
Politik mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli
2024 in Einklang zu bringen und die Position der EU zur Illegalität der
Siedlungen sowie das Bekenntnis zum Völkerrecht glaubwürdig zu machen.
Weitere Schritte zum Verbot von Geschäften mit Siedlungen im Allgemeinen
sollen folgen.
- Eine grundlegende, verstärkte Unterstützung für den Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH), um ihn wirksam vor politischer Einflussnahme und
extraterritorialen Auswirkungen von Sanktionen Dritter zu schützen und die
uneingeschränkte Einhaltung des Römischen Statuts zu bekräftigen, auch im
Hinblick auf die Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten
Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister
Yoav Gallant. Sowie eine aktive Mitarbeit an den Verfahren der
internationalen Institutionen, wie Stellungnahmen etc.
- Neben dem Engagement für eine politische Lösung des Israel-Palästina-
Konflikts und der Beendigung der israelischen Besatzung, eine verstärkte
politische und finanzielle Unterstützung für die israelische und
palästinensische Zivilgesellschaft und die Förderung von Bottom-up-
Friedensbemühungen, wie gemeinsamen Initiativen der israelischen und
palästinensischen Zivilgesellschaft.
- Die aktive politische und finanzielle Unterstützung von israelischen und
palästinensischen
Menschenrechtsverteidiger*innen und entsprechenden Organisationen und
deren Schutz vor Kriminalisierung und Unterdrückung, nicht nur vor Ort in
Israel und Palästina. In diesem Zusammenhang braucht es die unabhängige
fachliche Einschätzung entsprechender Personen und Organisationen zum
Zwecke der finanziellen Förderung seitens des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
(Unbedenklichkeitserklärung). D.h. die Zurückweisung der politischen
Einflussnahme seitens der israelischen, ferner der palästinensischen
Regierung.
- Die Stärkung der finanziellen und politischen Unterstützung der UNRWA.
Dabei ist ihre unersetzliche und unverzichtbare Rolle anerkennen, wie im
Colonna-Bericht dargelegt.
- Die Förderung der multilateralen Sicherheitszusammenarbeit im gesamten
Nahen Osten, unter anderem durch die Schaffung eines regionalen Rahmens
für die Sicherheitszusammenarbeit, der auch auf die Schaffung einer Region
ohne Massenvernichtungswaffen abzielt.
- Sollten die Pläne zur Vertreibung der Menschen aus dem Gazastreifen
weitergeführt werden, ist ein Votum der UN Vollversammlung Maßnahmen zur
Friedenserhaltung im Rahmen von R2P zu unterstützen.
Sollte es jetzt im Zuge der Verhandlungen zum „20 Punkte Plan“ zu einem
dauerhaften Waffenstillstand kommen und der Wiederaufbau Gaza möglich wird,
dringen wir darauf, dass die israelische Regierung einen angemessenen Teil der
dafür notwendigen finanziellen Mittel aufbringt. Bei der Auftragsvergabe sind
palästinensische und arabische Firmen zu bevorzugen.
Sowie parteiintern:
- Die Aufarbeitung der Israel-/ Palästinapolitik während der Ampelregierung
bei Fraktion, BAG Frieden und AA.
- Ein Diskussionsprozess zu eröffnen, der sich mit dem Begriff der
‚Staatsräson‘ auseinandersetzt.
Alle geforderten Maßnahmen sollen an erster Stelle einen substantiellen
Waffenstillstand ermöglichen, also muss
- der Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung an
erste Stelle stellen, damit es zu keinen weiteren getöteten, verletzten
und traumatisierten Menschen auf allen Seiten kommt.
- die weitere Zerstörung des Gazastreifens mit allen möglichen Mitteln
verhindert werden,
- die angemessene Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen mit
Lebensmitteln, Medizin und angemessenen Unterkünften unverzüglich begonnen
werden,
- weitere Annexionen im Westjordanland müssen sofort beenden werden,
- den völkerrechtswidrige Siedlungsbau gestoppt werden und das daraus
entstandene Unrecht im Kontext der Besatzung rechtlich aufgearbeitet
werden .
- im Weiteren die Fragen des ‚Rückkehrrechtes der Palästinenser*innen‘
behandelt werden. Ebenso ist es notwendig die Fragen des Rückbaus
illegaler Siedlungen, bzw. die Rückkehr der SiedlerInnen ins israelische
Stammland zu behandeln. Um ggf. einen lebensfähigen palästinensischen
Staat zu ermöglichen, müssen Fragen von Gebietstausch behandelt werden.
Eine verhandelte Konföderation oder ähnliche Modelle könnten auch
langfristig zu einer Lösung dieses langjährigen Konfliktes führen.
Wir gehen davon aus, dass die Entwaffnung radikal islamistischer Gruppen nicht
vollständig gelingen wird. Und dass die retraumatisierte israelische
Gesellschaft Zeit benötigt, bis sie auf Verhandlungen vertraut und nicht mehr
auf militärische Stärke. Ein nachhaltiger Friedensprozess, der vermutlich,
unabhängig von Fragen der Organisation eines palästinensischen Staates, lange
brauchen wird, braucht einen Vertrauensvorschuss beider Bevölkerungen damit sie
Traumata und Leid bewältigen können. Nötig ist daher eine massive Unterstützung
der israelischen und palästinensischen Zivilgesellschaft bei der professionellen
Traumabewältigung durch entsprechende finanzielle und personelle
Unterstützungsprogramme.
Anlage:
Unabhängigkeitserklärung Israels: … Er wird sich der Entwicklung des Landes zum
Wohle aller seiner Bewohner widmen. Er wird auf Freiheit, Gerechtigkeit und
Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels gestutzt sein. Er wird all
seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, soziale und
politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird Glaubens- und
Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleisten, die
Heiligen Stätten unter seinen Schutz nehmen und den Grundsätzen der Charta der
Vereinten Nationen treu bleiben. … (Hervorhebungen durch den Verfasser)
i Detaillierter Bericht, wie die UN Resolution 181 zustand kam und damit einen
Teil der Konflikte begründete.
ii Die Gaza-Krise hat die Schwächen der Entscheidungsprozesse der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU offenbart. Die EU spielt nur eine
Nebenrolle, obwohl sie wichtiger Handelspartner in der Region des Nahen Ostens
ist. Angesichts einer zweiten Amtszeit von Trump und einer zunehmend
selbstbewussten BRICS-Gruppe kann es sich die EU nicht leisten, auf ihren
immensen Einfluss zu verzichten. Es ist eine strategische Notwendigkeit für die
EU, die auf dem Völkerrecht basierende Ordnung zu schützen und ihre Grundwerte
und vitalen Interssen zu föredern, indem sie ihre Einflussmöglichkeiten voll
ausschöpft.
iii Die Zweistaatenregelung bleibt wichtiger Bezugspunkt der Debatte: Sie ist in
Resolutionen der VN verankert, sichert völkerrechtliche Ansprüche beider
Parteien und wird auch con den regionalen Akteuren einschliesslich arabischer
Staaten als Bezugspunkt gesetzt. Eine Aufgabe wäre mit politischen Kosten und
Risiken verbunden, da es keine mehrheitsfähige Alternativen gibt und ein
Abrücken von der Zweistaatenregelung zum Beispiel von der SiedlerInnenbewegung
instrumentalisiert werden wird.
iv Die aktuell (Stand September 2025) diskutierte Zerschneidung der Westbank
durch Pläne zum Bau von rund 3.400 Wohneinheiten im Gebiet E1 zwischen Ost-
Jerusalem und der Siedlung Maale Adumim wird vom rechtsextremen Finanzminister
Israels Bezalel Smotrich international wie folgt bewertet: "(Die) ... illegale
Bebauung würde das Westjordanland faktisch in einen nördlichen und einen
südlichen Teil unterteilen und ein zusammenhängendes Territorium für einen
künftigen palästinensischen Staat erheblich erschweren, wenn nicht unmöglich
machen." Zudem drohte der selbe Minister mit der Annexion des Westjordanlands,
sollte im kommenden Monat ein palästinensischer Staat anerkannt werden. "Ihr
habt keine Cahnce, es wird keinen palästinensichen Staat geben', sagte Smotrich
während einer Pressekonferenz.
Begründung
Diesen Antrag stellen gemeinschaftlich Karl-Wilhelm Koch, Martin Pilgram und David Baltzer.
Begründung mündlich.

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