| Veranstaltung: | Tagung der BAG Frieden & Internationales | 02. - 04. Oktober 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Offene Konfliktpunkte, Änderungsanträge und Beschluss |
| Antragsteller*in: | Sprecher*innenteam |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A1FINAL: BDK Antrag: Wehrhaft für den Frieden - Grüne Rüstungspolitik europäisch neu definiert
Antragstext
Präambel
Wir sind und bleiben Partei des Friedens. Unser Ziel ist eine Welt, in der
Konflikte ohne Gewalt ausgetragen werden - durch Recht, Diplomatie und
internationale Zusammenarbeit.
Doch es genügt nicht sich Frieden nur zu wünschen, sondern wir müssen ihn
erarbeiten, verteidigen und schützen. Russlands imperialer Angriffskrieg,
hybride Angriffe auf unsere Demokratie und die schwindende Verlässlichkeit der
USA zwingen Europa, mehr Verantwortung für seine Sicherheit zu übernehmen. Diese
Bedrohung bestimmt, wie unsere Verteidigungsfähigkeit aussehen muss und welche
Rüstungsanstrengungen dafür nötig sind.
Der derzeitige Epochenbruch bedeutet, dass Deutschland in seine militärische
Wehrhaftigkeit investiert und seinen Beitrag zum Schutz seiner Verbündeten
leisten muss. Eine glaubwürdige Abschreckung durch den Aufbau dieser Fähigkeiten
soll dazu beitragen, Angriffe auf Deutschland und das gesamte Bündnisgebiet zu
verhindern. Der massive Ausbau des Militärs und das Wachstum der
Rüstungsindustrie können allerdings eine durchaus risikobehaftete Eigendynamik
entwickeln oder neue Befürchtungen bei unseren Nachbarn auf dem europäischen
Kontinent hervorrufen. Deswegen gilt für uns als Grundsatz: je mehr Deutschland
in seine militärischen Fähigkeiten investiert, umso stärker müssen die
institutionellen und gesellschaftlichen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle
und Überprüfung von Rüstungsindustrie und Militär ausgebildet werden. Unser
langfristiges Ziel bleibt eine stabile europäische und globale
Sicherheitsordnung, bei der Abrüstung wieder eine zentrale Rolle einnimmt. Wir
setzen uns für die gewaltfreie Lösung von Konflikten ein. Für Deutschland gilt
zudem: deutsche militärische Macht darf nur multilateral verankert,
parlamentarisch abgesichert und völkerrechtlich gebunden sein.
1. Rahmenbedingung bleibt unser Sicherheitsverständnis und
Frieden als Auftrag
Sicherheit bleibt für uns orientiert am einzelnen Menschen und seiner Würde, dem
Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und dem Zusammenhalt der
Gesellschaft als solcher. Im Sinne eines integrierten Sicherheitsbegriffs, wie
ihn die nationale Sicherheitsstrategie (2023) geprägt hat, können alle
politischen Handlungsfelder und Sektoren einen Beitrag zur Sicherheit
Deutschlands leisten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere
territoriale Souveränität und unsere gesellschaftliche Vielfalt gilt es primär
zu schützen. Militärische Stärke kann dazu nur einen Beitrag leisten, wenn wir
gleichzeitig die anderen strukturellen Herausforderungen unserer Zeit
bewältigen: die Klimakrise, den Verlust der Artenvielfalt, die Absicherung
unseres Systems sozialer Sicherheit, die Wiederherstellung des Vertrauens in den
Staat, den Schutz vor Pandemien, die verantwortungsbewusste Entwicklung
Künstlicher Intelligenz.
Zivile Krisenprävention, Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre
Hilfe und Rüstungskontrolle haben Vorrang vor militärischen Mitteln - nicht als
Floskel, sondern als Prüfmaßstab jeder Entscheidung. Unser sicherheits- und
rüstungspolitisches Handeln bleibt dabei durch das Völkerrecht gebunden; die
Stärkung und Durchsetzung der internationalen Rechtsordnung ist selbst Teil
unserer Friedenspolitik.
Militärische Gewalt darf nur als ultima ratio eingesetzt werden, stets im
Einklang mit Völkerrecht, Grundgesetz und dem Parlamentsvorbehalt. Aus der
Friedensbewegung kommend wissen wir: Wer Gewaltlosigkeit zum Ziel hat, muss
angemessene Antworten auf Gewalt haben, solange andere bereit sind, sie
einzusetzen. Verteidigungsfähigkeit und Friedenspolitik sind für uns kein
Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung.
Gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit, Zivilschutz, Cybersicherheit und Schutz
kritischer Infrastruktur sind gleichrangiger Teil der Verteidigungsfähigkeit und
sollten grenzüberschreitend in Europa organisiert werden. Gerade die
gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit kann nicht alleine durch Technologie
geschaffen werden. Stattdessen ist eine Stärkung von Gemeinschaft, Demokratie
und Resilienz nötig. Europäische Politik muss vorbildlich und mit transparenter
Kommunikation voran gehen und die lokalen Verwaltungsstrukturen befähigen, die
für sie passenden Maßnahmen zu treffen.
2. Rüstung: europäisch, bedrohungsgerecht, nicht maßlos
Der Maßstab unserer Rüstung ist die reale Bedrohungslage - nicht Symbolzahlen,
nicht Industrieinteressen, nicht Prestige. Mehr Geld ersetzt keine Strategie.
Wir wollen eine einsatzbereite Bundeswehr als verlässlichen Beitrag zur
europäischen Landes- und Bündnisverteidigung - nicht die stärkste nationale
Armee Europas als Selbstzweck, sondern einen starken deutschen Beitrag zu
gemeinsamer europäischer Sicherheit.
- Fähigkeitsorientierter und europäischer Aufwuchs: Investitionen folgen
identifizierten Fähigkeitslücken, nicht Wunschlisten. Der Aufwuchs muss
zeitlich priorisiert werden: Kurzfristig geht es darum, bestehende
konventionelle Fähigkeits- und Munitionslücken schnell zu schließen und
verfügbare Produktionskapazitäten zu mobilisieren; mittel- und langfristig
um dauerhaft verfügbare, technologisch anschlussfähige und europäisch
integrierte Fähigkeiten. Dauerhafte multinationale Verbände, integrierte
Luft- und Raketenverteidigung und gemeinsam genutzte strategische
Fähigkeiten binden deutsche Stärke fest in Europa ein und garantieren
gemeinsame Einsatzfähigkeit.
- Gemeinsame Beschaffung mit anderen Verbündeten muss zur Regel werden;
Deutschland unterstützt die beste europäische Lösung unabhängig von ihrem
nationalen Ursprung. Wir unterstützen die Nutzung und Weiterentwicklung
der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskoordination (OCCAR) zu diesem
Zweck. Verteidigungsausgaben müssen planbar und überjährig gesichert sein
- zugleich gilt: Beschaffung muss Wirtschaftlichkeitsprüfung und
parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Dabei ist Zeit ein strategischer
Faktor. Beschaffung muss so priorisiert und organisiert werden, dass sie
mit der sich wandelnden Bedrohungslage Schritt halten kann; schnelle
Verfahren sind dort nötig, wo Fähigkeitslücken akut sind. Aufwuchs ist
kein Selbstzweck; er ist zu begründen, zu evaluieren und an die Lage
anzupassen und auch in Bezug auf mögliche zukünftige Bedrohungen zu
bewerten. Wahlkreisabhängige Einmischung darf es nicht geben. Wo
vorhandene europäische Produktionskapazitäten kurzfristig hochgefahren
werden können, sollen sie gegenüber dem parallelen Aufbau neuer Strukturen
bevorzugt berücksichtigt werden. Das kann auch Kapazitäten bei
europäischen Beitrittskandidaten einschließen, sofern gemeinsame
Standards, Lieferfähigkeit und politische Verlässlichkeit gewährleistet
sind. Darüber hinaus sollte sich die deutsche Rüstungsbeschaffung vom
Primat der teuren, perfekten Lösung trennen. Um die Bundeswehr für große,
zwischenstaatliche Konflikte auszustatten, ist es nötig eine große Anzahl
von Gütern bereitzustellen, die „gut genug“ sind und schnell
nachproduziert werden können.
3. Die europäische Rüstungsindustrie einhegen: kein
militärisch-industrieller Komplex
Die Rüstungsindustrie wächst - an Umsatz, an Beschäftigten, an politischem
Gewicht. Wir sagen unmissverständlich: Das Primat der Politik ist nicht
verhandelbar. Eine Demokratie, in der wirtschaftliche Rüstungsinteressen
sicherheitspolitische Entscheidungen prägen, hat ihre Friedensfähigkeit bereits
verloren. Wir wollen eine leistungsfähige europäische industrielle Basis -
eingehegt, kontrolliert und dem Gemeinwohl verpflichtet, in Umfang, Kapazität
und Fähigkeiten gebunden an die europäischen Bemühungen zur Erlangung und
Aufrechterhaltung der Landes- und Bündnisverteidigung. Der deutsche
Ausgabenaufwuchs darf nicht in eine abgeschottete nationale Rüstungsökonomie
münden.
- Lobby- und Transparenzregeln verschärfen: Verpflichtendes Lobbyregister
mit exekutivem Fußabdruck für alle Rüstungsvorhaben, Karenzzeiten für
Wechsel zwischen Ministerien, Bundeswehrführung und Rüstungsunternehmen,
Offenlegung aller Beraterverträge im Verteidigungsbereich.
- Korruption konsequent bekämpfen: Stärkung der Vergabe- und
Korruptionsaufsicht bei Beschaffungen, unabhängige Prüfrechte des
Bundesrechnungshofs auch bei beschleunigten Verfahren, wirksamer Schutz
von Hinweisgeber*innen in Bundeswehr und Industrie. Beschleunigung darf
nie Kontrollverzicht bedeuten. Stärkung der Verfolgung von und
Konsequenzen für politische Entscheidungsträger in
Korruptionszusammenhängen.
- Übergewinne nicht hinnehmen: Wer am staatlichen Sicherheitsbedarf
verdient, trägt besondere Verantwortung. Krisenbedingte Extraprofite
wollen wir abschöpfen, insbesondere durch eine Übergewinnsteuer sowie
vertragliche Gewinnobergrenzen und Preisprüfungsrechte bei Großaufträgen
(Open-Book-Verfahren). Kostensteigerungen infolge staatlich getriebener
Nachfragespitzen dürfen den finanziellen Spielraum für andere staatliche
Kernaufgaben nicht unnötig verengen.
- Gemeinwohlbindung und Konversionsfähigkeit: Staatliche Beteiligungen oder
Sicherungsrechte an strategischen europäischen Schlüsselunternehmen prüfen
wir dort, wo Versorgungssicherheit es erfordert. Unternehmen, die von
öffentlichen Aufträgen leben, verpflichten wir auf Standards guter Arbeit,
Exportcompliance und die Fähigkeit zur zivilen Konversion, wenn die
jetzige und erwartete Bedrohungslage Abrüstung erlaubt. Zivile Konversion
sollte die Fähigkeiten zur schnellen Rückkehr bei Änderung der
Bedrohungsbewertung nicht einschränken.
- Wettbewerb und Versorgungssicherheit sichern: Offene Schnittstellen,
Zweitquellen, grenzüberschreitende Lieferketten und europäische
Ausschreibungen verhindern nationale Abhängigkeiten und industrielle
Monopole. Gleichzeitig sollen trotzdem (insbesondere außereuropäische)
Abhängigkeiten reduziert werden.
- Keine strukturelle Verstetigung: Rüstungsaufwuchs darf keine ökonomischen
Pfadabhängigkeiten schaffen, die Abrüstung politisch unmöglich machen.
Kapazitätsaufbau und Großvorhaben brauchen deshalb von Beginn an eine
europäisch abgestimmte Ausstiegs- und Reduktionsperspektive.
4. Rüstungsexporte: strategisch, europäisch, restriktiv,
einklagbar
Rüstungsexporte sind keine normalen Wirtschaftsgüter, sondern außen- und
sicherheitspolitische Entscheidungen. Sie müssen gesetzlich gebunden,
demokratisch kontrolliert und in eine gemeinsame europäische Strategie
eingebettet sein:
- Ja zu Lieferungen an EU-, NATO- und gleichgestellte Wertepartner sowie an
Staaten, die sich - wie die Ukraine - völkerrechtskonform gegen einen
Angriff verteidigen, sofern die Lieferungen Teil einer abgestimmten
Unterstützungsstrategie sind. Lieferungen von Rüstungsgütern an
strategische Partner außerhalb dieser Gruppen muss eine explizite
politische Strategie zugrunde liegen, die langfristigen europäischen
Interessen an regionaler Sicherheit, internationaler Ordnung und
Konfliktverhütung entspricht. Diese Strategie muss regelmäßig überarbeitet
und durch einen geheim tagenden Ausschuss des Parlaments mit geeigneten
Fähigkeiten und Rechten bestätigt werden.
- Nein zu Exporten an Staaten, die Menschenrechte systematisch verletzen,
Angriffskriege führen oder in denen ein Endverbleib nicht gesichert ist,
weil sie beispielsweise militärische Güter an Konfliktparteien in
Drittstaaten liefern. Dazu müssen die zuständigen staatlichen Stellen für
eine effektive Kontrolle der Endverbleibserklärungen entsprechend mit
Kompetenzen und Personal ausgestattet werden.
- Rüstungsexportkontrollgesetz endlich verabschieden: klare gesetzliche
Kriterien statt Einzelfall- Opportunität, Verbandsklagerecht, verbindliche
Endverbleibskontrollen, jährlicher Transparenzbericht an den Bundestag.
- Europäische Harmonisierung: Gemeinsame Projekte brauchen gemeinsame hohe
Export- und Endverbleibsstandards. Weder deutsche Alleingänge noch der
kleinste gemeinsame Nenner dürfen diese Standards aushöhlen.
5. Abrüstung, Rüstungskontrolle und die nukleare Frage
Abrüstung bleibt unser Ziel. Jeder Fähigkeitsaufwuchs muss deshalb mit
europäischen Initiativen für Rüstungskontrolle, Risikoreduktion und Transparenz
verbunden werden. Wir arbeiten an der Wiederbelebung konventioneller
Rüstungskontrolle in Europa, an Transparenz- und Vertrauensbildungsmaßnahmen und
an neuen Regimen für Drohnen, Hyperschallwaffen und militärische KI. Langfristig
bleibt unser Ziel eine tragfähige europäische Sicherheitsordnung, die bei einer
grundlegenden Veränderung russischer Politik auch Russland in verifizierbare
Regeln, Rüstungskontrolle und wechselseitige Reduktionsschritte einbezieht. Eine
solche Perspektive relativiert weder die gegenwärtige Bedrohung noch die
Notwendigkeit glaubwürdiger Abschreckung.
Solange Nuklearwaffen existieren und mit ihnen gedroht wird, bleibt Deutschland
als Mitglied der NATO Teil der erweiterten Abschreckung. Angesichts der
schwindenden Verlässlichkeit der USA unterstützen wir eine gemeinsame
europäische Debatte - mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den östlichen
Partnern und innerhalb der NATO - darüber, wie britische und französische
Abschreckung stärker zur Sicherheit ganz Europas beitragen kann.
Deutschland kann und darf weder grundsätzliche Fragen der nuklearen noch der
konventionellen Rüstung allein entscheiden. Wir nehmen auch in diesem Kontext
die historische Rolle Deutschlands in den Blick und deswegen Sorgen unserer
Partner ernst und wollen daher sicherheitspolitische Rahmenbedingungen nur im
europäischen Rahmen eingebettet entscheiden.
Zugleich halten wir am Ziel einer atomwaffenfreien Welt fest, unterstützen den
Beobachterstatus beim Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) und setzen uns für
Rüstungskontrollinitiativen zwischen den Nuklearmächten ein. Glaubwürdige
Abrüstungspolitik verbindet Abschreckung mit verifizierbaren, wechselseitigen
Schritten und hält Wege zu künftiger Reduktion offen.
6. Europäische Verteidigungsunion: Souveränität durch
Einbettung
Die Verlässlichkeit der USA ist keine Konstante mehr. Europa muss fähig sein,
sich im Ernstfall selbst zu verteidigen - als Partner der NATO, nicht gegen sie,
aber Schritt für Schritt auch Fähigkeiten der USA ersetzend. Zugleich ist
europäische Verteidigungsfähigkeit ein Baustein der transatlantischen Bindung:
Sie hält die NATO handlungsfähig, verteilt Lasten gerechter und stärkt die
politische Verlässlichkeit des Bündnisses. Partner sollen bei Fähigkeiten,
Stationierung und Einsatz bestmöglich eingebunden werden und mitwirken.
- Gemeinsame Fähigkeiten statt nationaler Fragmentierung: dauerhafte
multinationale Verbände, integrierte Luft- und Raketenverteidigung,
gemeinsame strategische Fähigkeiten und verlässliche Präsenz an der
Ostflanke; Ausbau der GSVP zu einer Europäischen Verteidigungsunion.
- Gemeinsame Beschaffung als Regel: Ein handlungsfähiges europäisches
Rüstungsmanagement bündelt Bedarfe, Budgets und Standards. Deutsche
Aufträge dienen europäischen Fähigkeiten, nicht nationaler
Industriepolitik.
- Die Priorität europäischen Aufwuchses und europäischer Beschaffung
schließt jedoch internationale Beschaffungen mit Blick auf Verfügbarkeit,
Einsatzreife oder fehlende europäische Entwicklungen nicht aus.
Beschaffungen in den USA können darüber hinaus zur transatlantischen
Bindung und zur gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit beitragen, wenn sie
keine neuen vermeidbaren Abhängigkeiten schaffen.
- Das gilt in besonderer Weise auch für die deutsch-französische
Zusammenarbeit: Sie ist für die europäische Verteidigungsfähigkeit
unverzichtbar, kann aber nur gelingen, wenn industrielle Teilhabe,
technische Zuständigkeiten und strategische Entscheidungen transparent,
fair und am europäischen Gemeinwohl ausgerichtet sind.
- Strategische Souveränität über die gesamte technologische Basis:
Abhängigkeiten bei Schlüsseltechnologien, Cloud, Chips, militärischer KI,
Munition, Satellitenaufklärung, Energie, sicherer Kommunikation und
kritischen Rohstoffen reduzieren.
- Europäische Verteidigungsfähigkeit muss auch zeitlich anschlussfähig sein:
Wer auf neue Bedrohungen zu langsam reagiert, verliert strategische
Handlungsfähigkeit.
- Europäisches Kommando für europäische Verteidigung: Der militärische
Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der EU soll schnell und deutlich
gestärkt werden, um ein europäisches Kommando für eine europäische
Verteidigung zu bilden. Bestehende Strukturen der EU-Battlegroups und des
Eurocorps sollen, soweit möglich, übernommen und integriert werden.
- Europa ist größer als die EU: Das Vereinigte Königreich, Norwegen, die
Türkei und die Ukraine und weitere Staaten gehören zur europäischen
Sicherheitsarchitektur; die EU ist ihr politischer Kern, die NATO ihr
militärischer Rahmen.
7. Neue Domänen und demokratische Kontrolle
Krieg findet zunehmend im Cyberraum, im Weltraum und über autonome Systeme
statt. Dafür brauchen wir gemeinsame globale Regeln, europäische technologische
Souveränität und demokratische Kontrolle:
- Entscheidungen über Leben und Tod dürfen auch beim Einsatz autonomer
Waffensysteme nicht ohne kontextabhängiges, sinnvolles menschliches
Ermessen und wirksame menschliche Kontrolle getroffen werden. Deutschland
setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für verbindliche
internationale Regeln ein, die autonome Waffensysteme verbieten, bei denen
eine hinreichende menschliche Kontrolle nicht gewährleistet werden kann.
Zugleich muss Deutschland den multilateralen Dialog über den
verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz im militärischen
Bereich fortsetzen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich
fördern. Entsprechende Grundsätze sind Entwicklungs- und
Beschaffungsvoraussetzung.
- Europäische Daten- und Softwaresouveränität sichern: Militärische KI
benötigt unabhängige Tests, dokumentierte Daten und Versionen sowie
revisionssichere Protokolle. Kritische Systeme müssen anbieterwechsel-,
rückfall- und abschaltfähig sein. Eine Beschaffung von strukturell
demokratiegefährdenden KI-Systemen oder Software von Unternehmen, die
unter dem Einfluss von anti-demokratischen Kräften stehen, undemokratische
Macht- und Vermögenskonzentration besitzen, oder bei denen die
Einflussmöglichkeiten fremder Regierungen auf Vertragsausübung wie
Datenabfluss unklar sind, lehnen wir ab.
- Cyberdomain: Die Entwicklung von Cyber-Fähigkeiten muss weiter
vorangetrieben werden. Eine praktisch umgesetzte europäische Integration
auf technischer und operativer Ebene ist dabei auch in diesem Falle
zwingend, um die gemeinsame europäische Einsatzfähigkeit im Ernstfall zu
gewährleisten.
- Weltraumdomain: Vorrang für Härtung, Abwehr und Resilienz. Weg vom
Prinzip, dass jede Nation ihren eigenen Satelliten für gemeinsame
Konstellationen baut, hin zu tatsächlich gemeinsamen Systemen.
- Parlamentsvorbehalt stärken, nicht schleifen: Der Bundestag entscheidet
über den Einsatz deutscher Streitkräfte. Beschleunigte Verfahren in
Beschaffung und Einsatzfähigkeit dürfen demokratische Kontrolle ergänzen,
nie ersetzen.

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