Änderungen von A5 zu A5NEU
Ursprüngliche Version: | A5 (Version 1) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.09.2024, 11:44 |
Neue Version: | A5NEU (Version 2) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.09.2024, 21:31 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 53:
Die Reserve der Bundeswehr ist mit einem ungenügend einsatzbereiten und ausgebildeten Personalbestand von ca. 30.000 Personen nicht hinreichend ausgestattet, um im Bündnis- oder Verteidigungsfall ihre Aufgaben zu erfüllen. Ebenso fehlt es in der aktiven Truppe insbesondere an Mannschaften und Unteroffizieren, sodass der Soll-Stand verfügbarer Soldat*innen nicht erreicht werden kann. Diese Situation kann mit der Wiedereinführung eines Wehrdienstmodells verbessert werden. Aufgrund der Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg und weitere geopolitische Verschiebungen müssen die Maßnahmen zur Aufstockung des Personalbestandes der Bundeswehr durch einen Wehrdienst schnellstmöglich in Angriff genommen werden.
Die Bundeswehr und ihre Reserve sind gegenwärtig in ihrem Personalumfang nicht hinreichend ausgestattet, um im Bündnis- oder Verteidigungsfall ihre Aufgaben zu erfüllen. Aufgrund der Bedrohungslage durch die russische Aggression und weitere geopolitische Verschiebungen müssen daher Maßnahmen zur Aufstockung des Personalbestandes der Bundeswehr schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Neben Attraktivitätssteigerungen kann die Situation mit der Wiedereinführung eines Wehrdienstmodells verbessert werden.
Dabei sollte die Freiwilligkeit und die Skalierbarkeit im Vordergrund stehen. Zahlreiche insbesondere junge Menschen sind zu einem Dienst an der Waffe bereit, werden aber zum aktuellen Stand häufig durch einen lückenhaften Rekrutierungsprozess und eine ungenügende Ausgestaltung des freiwilligen Wehrdienstes abgeschreckt. Hier müssen in enger Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Bundeswehr die Verwaltungsprozesse agiler gestaltet werden, der Sinn des Dienstes mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung stärker in den Vordergrund gerückt werden und insgesamt der Wehrdienst in der Gesellschaft sichtbarer gemacht werden. Damit eine hinreichende Rekrutierung durch Freiwilligkeit erreicht werden kann, müssen sich auch die gesellschaftliche Wertschätzung und der Nutzen der erlernten Fähigkeiten verbessern. Der Wehrdienst muss dahingehend strukturiert werden, dass erlernte Inhalte aus dem Wehrdienst auch im Rahmen von Ausbildung und Studium anerkannt und genutzt werden können. Über eine sinnerfüllte Heranführung junger Menschen an die Bundeswehr wird es möglich sein, die Laufbahnmöglichkeiten attraktiver darzustellen und unbesetzte Dienstposten aufzufüllen.bei der Erreichung der Mindestpersonalstärke möglichst im Vordergrund stehen. Zahlreiche, insbesondere junge, Menschen sind zu einem Dienst bei der Bundeswehr bereit, werden aber gegenwärtig oft durch einen lückenhaften Rekrutierungsprozess und eine ungenügende Ausgestaltung des freiwilligen Wehrdienstes abgeschreckt. Hier müssen die Verwaltungsprozesse agiler gestaltet werden und der Sinn des Dienstes auch in der politischen Kommunikation mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung stärker in den Vordergrund gerückt werden. Insgesamt muss der Wehrdienst in der Gesellschaft sichtbarer und mehr Wertschätzung erfahren. Durch eine stärkere Heranführung junger Menschen an die Bundeswehr wird es möglich sein, die Laufbahnmöglichkeiten attraktiver zu gestalten und personelle Bedarfe zu decken.
Die für eine realistisch einsetzbare Reserve notwendige Zahl von 200.000 regelmäßig übenden Reservist*innen ist kurzfristig nicht zu erreichen, doch müssen über Pilotprogramme bei gleichzeitigem Ausbau der Kapazitäten die Anstrengungen sofort beginnen, um diese Zielmarke über das derzeitige Ziel von 60.000 hinaus zu erreichen. Zum Wehrdienst müssen adäquate Wehrersatzprogramme entwickelt werden, welche die Wehrhaftigkeit der Gesellschaft z.B. im Rettungsdienst, in der Feuerwehr und im Zivilschutz unterstützen. Die Skalierung des Wehrdienstes muss jetzt gesetzlich verankert und mit Ressourcen hinterlegt werden. Die Erfassung der Wehrfähigkeit sollte flächendeckend und verpflichtend sein. Für den Ausbau der Reserve und des Wehrdienstes sind auch unkonventionelle Maßnahmen in Betracht zu ziehen wie die Reaktivierung von Ausbilder*innen aus dem Ruhestand oder eine improvisierte Unterbringung von Wehrdienstleistenden. Das Ziel der Maßnahmen darf nicht eine Weiterführung der bisherigen bürokratischen Langsamkeit sein, sondern muss an der Sinnhaftigkeit des Dienstes für die Wehrdienstleistenden und am gesellschaftlichen Interessen der nationalen Sicherheit ausgerichtet werden.
Der Dienst in der Reserve muss auch auf Dauer attraktiv sein. Hierzu ist beispielsweise die Zahlung eines Grundsoldes abzuwägen, insbesondere aber die Regelmäßigkeit und Qualität von Übungsangeboten sicherzustellen, dies zunächst ebenfalls ggf. durch Einsatz bereits ausgeschiedener Kräfte und höhere Autonomie einzelner Einheiten bei der Bereitstellung und Ausgestaltung von Übungsangeboten.
Von der Wahrnehmbarkeit, Sinnhaftigkeit und Zielorientierung des Wehr- und Reservedienstes hängt zu einem großen Teil die Verteidigungsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit unserer wehrhaften Demokratie ab. Die Umsetzung muss angesichts der militärischen Bedrohungslage unverzüglich und mit den nötigen Ressourcen in Angriff genommen werden.
Um die für die Auftragserfüllung nach heutigem Stand mindestens notwendige Zahl von gut 200.000 aktiven Soldat*innen und 200.000 einsatzfähigen Reservist*innen zu erreichen, müssen die Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau zügig gesteigert werden. Flankierend zum Wehrdienst müssen Dienstalternativen entwickelt werden, welche die Gesamtverteidigungsfähigkeit der Gesellschaft z.B. im Rettungsdienst, in der Feuerwehr und im Zivilschutz unterstützen. Für die Erhöhung der Personalstärke, insbesondere für den Ernstfall, müssen jetzt die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und mit Ressourcen hinterlegt werden.
Die Erfassung der Diensttauglichkeit sollte bedarfsorientiert und für alle Personen im wehrfähigen Alter verpflichtend sein. Für den Ausbau der Reserve und des aktiven Dienstes sind auch unkonventionelle Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie die Reaktivierung von Ausbilder*innen aus dem Ruhestand oder eine improvisierte Unterbringung von Wehrdienstleistenden.
Der Dienst in der Bundeswehr und ihrer Reserve muss auch auf Dauer attraktiv sein. Hierzu ist beispielsweise die Zahlung eines Grundsoldes bzw. die Gewährung von Steuervorteilen an einsatzfähige Reservist*innen abzuwägen, die Möglichkeit der Anerkennung von Dienstzeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Ausbildung und Studium zu evaluieren, insbesondere aber die Regelmäßigkeit und Qualität von Übungsangeboten für die Reserve sicherzustellen.