Änderungen von A3NEU zu A3NEU2
Ursprüngliche Version: | A3NEU (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.09.2024, 21:27 |
Neue Version: | A3NEU2 (Version 3) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.09.2024, 19:43 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 25:
Die letzten zwei Jahre des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine haben deutlich gezeigt, dass die russische Führung trotz fortwährend offener Gesprächskanäle weder an einer Deeskalation interessiert noch in möglichen Verhandlungen kompromissbereit ist. Ziel der Ukraine und ihrer Verbündeten muss daher ihr Sieg bei ihrem legitimen Verteidigungskampf sein. Eine militärische oder diplomatische Niederlage der Ukraine als Ergebnis des Krieges hätte für die globale Friedensordnung unabsehbare Konsequenzen. Sie ließe angesichts fehlender Gegenwehr Gewalt als Mittel zur Durchsetzung von zwischenstaatlichen Interessen als attraktiv und akzeptabel erscheinen. Unter dem Gesichtspunkt dieser Bedeutung müssen alle Entscheidungen über die Unterstützung der Ukraine bewertet und umgesetzt werden.
Die Ukraine muss sich auf die Unterstützung ihrer Verbündeten verlassen können. Die wirkungsvolle Selbstverteidigung der Ukraine, der Schutz ihres Territoriums und ihrer Bevölkerung ist im essenziellen strategischen Interesse Deutschlands. Die Durchhaltefähigkeit der Ukraine mit dem Ziel wirksamer militärischer Initiativkraft muss sichergestellt werden. Insbesondere Bundestag und Bundesregierung müssen dieses strategische Interesse gegenüber allen Teilen der Bevölkerung offen und verständlich kommunizieren.
Die Verbündeten der Ukraine sollten die Beschränkungen zum Einsatz der an die Ukraine gelieferten Waffensysteme dahingehend aufheben, dass die Ukraine im Rahmen des Völkerrechts militärische Ziele in Russland angreifen und insbesondere russische Kampfflugzeuge und andere Flugkörper bereits im russischen Luftraum abwehren kann. Die derzeitigen Beschränkungen durch Verbündete benachteiligen die Ukraine, da sie den Schutz russischer Interessen über die Sicherheit der ukrainischen Zivilbevölkerung stellen.
Eine militärische oder diplomatische Niederlage der Ukraine als Ergebnis des Krieges hätte für die globale Friedensordnung unabsehbare Konsequenzen. Sie ließe angesichts fehlender Gegenwehr Gewalt als Mittel zur Durchsetzung von zwischenstaatlichen Interessen als attraktiv und akzeptabel erscheinen.
Die Verbündeten der Ukraine sollten die Beschränkungen zum Einsatz der an die Ukraine gelieferten Waffensysteme aufheben und eine völkerrechtsmäßige Operationsführung ermöglichen, die wir auch für uns selbst im Verteidigungsfall in Anspruch nehmen würden.
Von Zeile 28 bis 34 löschen:
Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen zur Unterstützung der Ukraine beitragen. "Rote Linien" der Unterstützung dürfen dabei nicht willkürlich gezogen werden, sondern müssen sich am Völkerrecht orientieren. Auch und gerade im Verteidigungskampf der Ukraine entscheidet sich, ob in der internationalen Politik der kommenden Jahrzehnte das Recht des Stärkeren entscheidet oder ob die Gebote des Völkerrechts, insbesondere der UN-Charta, und internationaler Verträge aufrechterhalten werden können.