Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales | 26. - 28. August 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsberatungen |
Antragsteller*in: | Karl Koch |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 5, Nein: 20, Enthaltungen: 4 |
Eingereicht: | 19.08.2022, 20:17 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A3NEU: Waffenstillstand und Frieden für die Ukraine
Antragstext
Der Angriffs-Krieg Russlands auf die Ukraine verursacht Leid, Tod und
Verwüstung. Mit jedem Tag, den der Krieg länger dauert, kommen mehr Menschen ums
Leben, werden körperlich verletzt oder psychisch traumatisiert. Mit jedem Tag
wächst das Risiko, dass der Krieg auf weitere Staaten übergreift oder eskaliert.
Und jeden Tag verstärkt sich die weltweite Hungersnot, die schon vor dem
Ukrainekrieg ca. ein Zehntel der Weltbevölkerung betraf.
Jeder Kriegstag ist einer zuviel – der Krieg muss jetzt so schnell wie möglich
beendet werden. Es braucht einen Weg aus der militärischen Eskalationsspirale.
Dafür sind ein Waffenstillstand und Friedensverhandlungen unumgänglich. Die
Frage ist nicht, ob man mit den Russen reden soll, sondern worüber man mit ihnen
reden soll – und wann. Letztlich ist die Ko-Existenz mit Russland schlicht
alternativlos.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Die Schuld für den
Krieg trifft die russische Regierung. Dennoch erfordert gleichzeitig jeder
Lösungsansatz gemeinsames Handeln, um den Krieg zu beenden und Frieden zu
schaffen. Doch trotz des unermesslichen Leids durch den Krieg gibt es derzeit
keine direkten Verhandlungen zwischen der russischen und der ukrainischen
Regierung, nicht einmal einen Ansatz dazu oder einen Versuch. Die Folge bei
weiterer Verhandlungs-Weigerung wäre die Gefahr eines jahrelangen
Zermürbungskrieges mit katastrophalen humanitären Folgen für die Menschen in der
Ukraine, die russischen Soldaten und alle Betroffenen weltweit.
Im Rahmen der russisch-ukrainischen Gespräche vom 29. März 2022 in Istanbul
legte die ukrainische Delegation einen neuen schriftlichen Vorschlag für ein
Sicherheitsgarantieabkommen vor (Zehn-Punkte-Plan von Istanbul). Medienberichten
zufolge sei man in den Verhandlungen „nahe an eine (..) Einigung über
Sicherheitsgarantien“ gekommen. Darauf und auf die Vorschläge aus Italien und
dem Vatikan (Internationale Arbeitsgruppe im Vatikan) zurückgreifend schlagen
wir vor:
Schnellstmöglich müssen Vorbereitungen für einen international abgestimmten und
multilateral getragenen Verhandlungsprozess beginnen.
Unter der Aufsicht einer weltweit-internationalen Vermittlungsgruppe,
organisiert durch die UN , geleitet durch fachkundige Mediator*innen, ist ein
mehrstufiger Plan zu initiieren zu Waffenstillstand, Neutralität der Ukraine,
Lösung territorialer Fragen sowie einem europäischen und - ganz wichtig- einem
internationalen Sicherheitspakt.
In jeder Etappe ist zu prüfen, ob die Parteien ihre Verpflichtungen einhalten,
damit der nächste Schritt eingeleitet werden kann.
- Schritt: Verhandlung eines Waffenstillstands bei gleichzeitiger
Entmilitarisierung der Kampfzonen sowie der Krim und der Einrichtung
internationaler Kontrollmechanismen, humanitäre Korridore und den
Austausch der Leichen sowie die Freilassung von Kriegsgefangenen.
Sofortiger Zugang für humanitäre Hilfe.
- Schritt: Friedenskonferenz über die Einrichtung des neutralen Status der
Ukraine, der mit internationalen Verträgen im Sinne einer Schutzgarantie
abzusichern ist. Die Ukraine verpflichtet sich dazu, keinem Militärbündnis
beizutreten, keine ausländischen Militärstützpunkte oder -kontingente zu
stationieren und internationale Militärübungen nur mit Zustimmung aller
Garantenstaaten durchzuführen. Die Garantenstaaten, zu denen auch Russland
gehören muss, gehen im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen die Ukraine
vor, ähnlich wie es der Artikel 5 für die Beistandsverpflichtung der NATO
vorsieht. Die Garantenstaaten bekräftigen zudem ihre Absicht/Zustimmung,
die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU zu fördern.
- Schritt: Klärung der Fragen des freien Zugangs, des freien Handels und des
Zahlungsverkehrs sowie politischer, kultureller und sprachlicher Rechte
aller Minderheiten und Schutz dieser rechte durch die Garantiemächte.
Garantierter wirtschaftlicher Zugang sowohl der Ukraine als auch Russlands
zu den Schwarzmeerhäfen beider Länder.
- Schritt: Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Krim und
Sewastopol (Flottenstützung der russischen Marine) sind innerhalb von 15
Jahren durch bilaterale Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland zu
lösen. Vorschlag, vertraglich zu vereinbaren, die Fragen der Krim und
Sewastopols nicht militärisch zu lösen, sondern die politischen und
diplomatischen Bemühungen in dieser Frage fortzusetzen.
- Schritt: Abzug der russischen Truppen aus den besetzten ukrainischen
Gebieten, Bilaterales Abkommen zwischen Russland und der Ukraine über den
Status der umkämpften ukrainischen Gebiete: Weitgehende Autonomie der Krim
und Gebiete des Donbass in den nationalen Grenzen der Ukraine mit
internationalen Sicherheitsgarantien für die Krim, Sewastopol und einzelne
Gebiete des Donbass. Mittelfristig: Volksabstimmungen unter
internationaler Kontrolle in den Donbas-Republiken und auf der Krim über
den künftigen Status der Gebiete, Teilnahmeberechtigte: die Bewohner*innen
vor der Besatzung und deren mittlerweile wahlberechtigten Kinder.
- Schritt: Verhandlung eines multilateralen Abkommens unter Führung der UN
über einen multinationalen Sicherheitspakt, der sowohl die Beziehungen
zwischen der NATO, EU und Russland sowie anderer Staaten untereinander
einander regelt.
- Schritt: Neue Verträge über internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle
(vor allem Ersatz der von den USA gekündigten Verträge),
Sicherheitsgarantien, Konfliktprävention werden verhandelt und
abgeschlossen. Die NATO erklärt öffentlich einen Verzicht auf den
nuklearen Erstschlag. Die Atomwaffenbestände werden zunächst auf dem
aktuellen Niveau eingefroren.
- Schritt: Ein multilateraler Fond für Wiederaufbau und Entwicklung der vom
Krieg gezeichneten Regionen der Ukraine wird eingerichtet – an dem auch in
angemessenem Maß Russland beteiligt ist. Sicherstellung und Zugeständnis
beider Seiten, dass Kriegsverbrechen überprüft, aufgeklärt und
sanktioniert werden. (Anmerkung: Wahrscheinlich nur erreichbar, wenn sich
auch die USA bzw. deren Regierung dem Internationale Gerichtshof (IGH)
unterwirft.)
- Schritt: Inkrafttreten des Vertrages nach einem gesamtukrainischen
Referendum und der Verankerung in der ukrainischen Verfassung. Eine
Resolution des UN-Sicherheitsrats ermöglicht und sichert die
internationaler Überwachungsmechanismen des Friedensabkommens.
- Schritt: Nach Umsetzen der vorigen Schritte werden in angemessenen Maß die
Sanktionen gegen Russland Schritt für Schritt zurückgenommen werden.
In jeder Etappe wird geprüft, ob sich die Parteien an ihre Verpflichtungen
halten, damit der nächste Schritt eingeleitet werden kann. Parteien, die gegen
ausgehandelte Abkommen verstoßen, werden sanktioniert.
Begründung
Hintergründe und Erläuterungen:
Voraussetzung ist, dass die Ukraine politische Neutralität akzeptiert. Das wurde von der Regierung bereits angeboten. Im Gegenzug erhält sie eine völkerrechtliche Garantie zur Umsetzung des blockfreien und atomwaffenfreien Status. Mögliche Garantiestaaten könnten Russland, Großbritannien, China, USA, Frankreich, Türkei, Deutschland, Kanada, Italien, Polen und Israel sein.
Die internationalen Sicherheitsgarantien sollen für die gesamte Ukraine inkl. Krim, Sewastopol und die Gebiete des Donbass gelten.
Die Ukraine verpflichtet sich dazu, keinem Militärbündnis beizutreten, keine ausländischen Militärstützpunkte oder -kontingente zu stationieren und internationale Militärübungen nur mit Zustimmung aller Garantenstaaten durchzuführen.
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