ADMIN: Ä27A1 wurde in den Antrag übernommen
Die unter grüner Beteiligung erlassene Nationale Sicherheitsstrategie macht bereits deutlich, dass:
"Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland stehen immer im Einklang mit dem Völkerrecht, dem Grundgesetz und den gesetzlichen Vorgaben."
Dies ist eine Selbstverständlichkeit und bedarf darüber hinaus keiner weiteren Einschränkung oder Präzisierung. Darüber hinaus ist der hier verwendete Passus ein Rückschritt zum Wahlprogramm 2021, wo nur "verfassungswidrige Kolaitionen der Willigen" ausgeschlossen wurden. Der Schwerpunkt lag hier auf "verfassungswidrig".
Die Forderung nach multilateralen Bündnissen suggeriert, dass Koalitionen der Willigen ggf. in jeder Art ausgeschlossen wären. Dies ist angesicht der im Programm selbst beschriebenen Sicherheitslage und Realität, dass zahlreiche Konfliktgebiete kein VNSR Mandat erhalten werden, und dass selbst in NATO und EU die Einstimmigkeit Einsätze verhindern könnte (z.B. durch Türkei oder Ungarn), eine Forderung, die bei erster Gelegenheit politische Handlungsfreiheit einschränken oder eben obsolet sein wird.
Beispiele wären: Militärische Unterstützung Ukraine, militärische Unterstützung Israels bei der Abwehr weiterer Angriffe, Einsätze in Afrika gegen russische Interessen, Einsatz im Indo-Pazifik gegen die Interessen von China ...
Kommentare
Tobias Balke:
zu den wichtigsten und schwierigsten Aufgaben deutscher und europäischer Aussenpolitik wird in den nächsten vier Jahren notgedrungen auch die Donald-Trump-Bändigung gehören. Für alle, die sich das so kurz vor Weihnachten nicht abspeichern mochten: Donald Trump wünschte sich die Einverleibung Kanadas als 51. Staat der USA (18.12., https://truthsocial.com/@realDonaldTrump/posts/113672861551554010 ), Grönlands (22. 12., https://www.nbcnews.com/politics/donald-trump/trump-says-ownership-greenland-absolute-necessity-rcna185197 ) und des Panamakanals (22.12., https://apnews.com/article/trump-panama-canal-turning-point-unity-97cba0d41f043dd9f156dc8355ee3f44 ). Seht das bitte nicht nur als grobe, geschmacklose Witze - der Mann ist weder gutmütig noch harmlos. Nehmt es als weiteres Indiz für die Prognose, welche Art von "Unternehmungen" Trump und sein Anhang tatsächlich angehen könnten, sobald sie im Amt und an der Macht sind - und: wofür sie dann unter denjenigen Staaten, die Schutz durch die USA benötigen, Hinnahme, Hingabe und Hilfstruppen einfordern könnten.
Es liegt ohnehin im vitalen Interesse der europäischen Staaten, ihre eigene Verteidigungsfähigkeit so zu steigern, dass sie in fünf bis sieben Jahren auch einem massiven konventionellen Angriff Russlands gewachsen wären, und Putin dies dann gar nicht erst versucht. Aber nun müssen wir hinzufügen: einem russischen Angriff selbst dann gewachsen wären, wenn die Trump-USA ihren europäischen Verbündeten dann den militärischen Beistand zu einem großen Teil oder ganz versagen würden.
In dieser Lage müssen die europäischen Staaten Druckfestigkeit aufbauen. Dazu gehört erstens, eine umfassende Nachrüstung möglichst zügig durchzuführen und so weit, dass die europäischen Staaten den - auch aus ökonomischen Gründen leider erwartbaren - Nötigungsversuchen Trumps standhalten können. Aber zur schnellen, umfassenden Nachrüstung muss etwas zweites hinzu kommen: eine klare, feste Rechtsposition, von der aus die Bundesrepublik und ihre Nachbarländer Trump die völkerrechtlichen Grenzen seiner "America first!"-Politik aufzeigen können. Integraler Bestandteil ist die Erklärung, wofür europäische Soldat*innen, darunter die Angehörigen der Bundeswehr, da sind und bereit stehen, und wofür eben nicht.
Da wäre es ausgesprochen leichtsinnig, wenn wir in unserem eigenen Programm dazu matschig-weiche Aussagen machen würden. Ganz im Gegenteil, hier sollten wir mit derselben Umsicht und Genauigkeit wie im Grundsatzprogramm und im sieben Monate später beschlossenen Bundestagswahlprogramm von 2021 formulieren. Also so, wie in Ä54 vorgeschlagen: seht Euch bitte https://bagfrieden.antragsgruen.de/01-2025/frieden-in-freiheit-sichern-innen-und-aussen-39712/85002 und vergleicht. - Dessen Begründung ergänze ich hier mit dem Hinweis auf zwei wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu bewaffneten Auslandseinsätzen: Urteil vom 3. Juli 2007, 2 BvE 2/07, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/07/es20070703_2bve000207.html , dort besonders Rn 52 - 59 zur Teilnahme an ISAF im NATO-Rahmen, und der Beschluss vom 17. September 2019, 2 BvE 2/16 , https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/es20190917_2bve000216.html , besonders Rn 50 - 54 - da ging es um die Hilfe für die Selbstverteidigung des Irak (gemäß Artikel 51 der VN-Charta) gegen den IS, auch auf syrischem Territorium. Ihr seht: das Grundgesetz eröffnet einen weiten Rahmen zur Friedenswahrung mit militärischen Mitteln. Die Bundesrepublik hat verfassungsgemäß und völkerrechtskonform völlig ausreichende Handlungsfreiheit für jeden politisch überhaupt sinnvollen bewaffneten Bundeswehreinsatz im Ausland.
Israel, der Ukraine, afrikanischen und pazifischen Staaten kann und soll im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen geholfen werden, nicht aber durch völkerrechtsbrechende militärische Abenteuer.
bündnisgrüne Grüße,
Tobias