Das entspricht vollständig den Festlegungen unseres Grundsatzprogramms, siehe https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf, dort die Absätze 394 und 395, und zitiert die entsprechenden beiden Sätze nahezu wörtlich, wie bereits das Bundestagswahlprogramm 2021 ( https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wahlprogramm_DIE_GRUENEN_Bundestagswahl_2021.pdf , dort S. 252. ). Die Notwendigkeit, hier genau zu formulieren und dabei auch das grundsätzlich Abgelehnte ausdrücklich zu benennen, war nicht nur 2020 und 2021 unumstritten (vgl. https://antraege.gruene.de/46bdk/motion/1579 ), sie ist auch diesmal evident und das sogar noch schärfer und dringender. Denn: anders als noch 2003 - wo Grüne erfolgreich die deutsche Teilnahme an Bushs völkerrechtswidrigen Irakkrieg verhinderten - kann das Fehlen staatsmännischen Weitblicks und sittlicher Hemmungen in der kommenden US-Administration sehr bald zu sehr massiven Nötigungsversuchen gegenüber den europäischen Verbündeten führen; Trump kann (u.a.) versuchen, Nato-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme an US-geführten, völkerrechtswidrigen "Präventiv"-Kriegen im Fernen und im Nahen Osten zu nötigen. Dem sollten wir umfassend vorbeugen, auch mit einer genauso klaren Absage im Bundestagswahlprogramm 2025 wie bereits 2020 und 2021. Für diese auf der Einhaltung und Verwirklichung der Charta der Vereinten Nationen bestehende Rechtsposition kann die Bundesrepublik breite Mehrheiten in der EU und unter den VN-Mitgliedstaaten weltweit gewinnen und sollte das im Konfliktfall auch wirklich tun. Friedenserzwingende Kampfeinsätze sind immer legitim, wenn es um Landes- und Bündnisverteidigung (dazu die Zeilen 1163-69 des Leitantrags direkt vorher) geht, und ebenfall, wenn es um militärischen Beistand für einen anderen Staat geht, der sein Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der VN-Charta ausübt. Aber jenseits davon sollen solche Bundeswehr-Kampfeinsätze nach grünem Willen ausschliesslich aufgrund und im Rahmen eines Beschlusses des Sicherheitsrates und bei dessen Veto-Blockade des Beschlusses einer Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung stattfinden. - Dagegen wäre eine "Selbstmandatierung" einer "Trump plus Willige"-Koalition eindeutig illegitim, völkerrechtswidrig und damit auch grundgesetzwidrig. Sie könnte buchstäblich und weltpolitisch "verheerende" Folgen haben und dem ohnehin angeschlagenen Ansehen und Einfluss "des Westens" weitere schwere Schäden zufügen. - Vgl. Begründungen zu Ä30, https://bagfrieden.antragsgruen.de/01-2025/frieden-in-freiheit-sichern-innen-und-aussen-39712/84977 , und Ä44, https://bagfrieden.antragsgruen.de/01-2025/frieden-in-freiheit-sichern-innen-und-aussen-39712/84992 . Weitere Begründung mündlich.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
---|---|
Antragsteller*in: | Tobias Balke |
Status: | Quorum verfehlt |
Eingereicht: | 29.12.2024, 21:49 |
Kommentare