| Antrag: | Frieden und Freiheit für Israel und Palästina |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martin Forberg |
| Status: | Erledigt durch: Ä1 zu A3: Frieden und Freiheit für Israel und Palästina |
| Angelegt: | 24.02.2024, 10:23 |
Ä1 zu A4NEU: Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Antragstext
Von Zeile 1 bis 250:
Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Solidarität mit Israel, dem Land, das gegründet wurde, um jüdischen Menschen Schutz zu bieten, ist Grundhaltung und Israels Sicherheit Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Die dauerhafte Verantwortung des deutschen Staates für die ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands begründet diese Entscheidung. Wir bekennen uns zu dieser Grundhaltung und unseren daraus erwachsenen grünen Grundsatzbeschlüssen (1), programmatischen Zusagen (2) und dem Beschluss „Solidarität mit Israel: Für Frieden, gegen Hass und Terror“ der BDK Karlsruhe (3). Unsere Empfehlungen bauen auf diesen Grundlagen auf.
Das Recht Israels zur Selbstverteidigung
Der Überfall vom 7. Oktober war der blutigste Angriff auf Jüdinnen und Juden seit Gründung des Staates Israel. Israel hat wie jeder Staat das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ (4). Dieses Recht kann und soll Israel wahrnehmen, um alle Menschen auf seinem Staatsgebiet vor Terror zu schützen. Der Gegenangriff auf Gaza nach dem 7. Oktober ist durch diesen Angriff gerechtfertigt und das Kriegsziel, der Hamas und dem Islamischen Dschihad für möglichst lange Zeit die Möglichkeit zu solchen mörderischen Angriffen zu nehmen, ist grundsätzlich legitim.
Wir verurteilen den fortgesetzten Missbrauch der palästinensischen Bevölkerung als menschliche Schutzschilde durch Hamas und Islamischen Dschihad. Auch fordern wir beide dazu auf, den Beschuss Israels sofort und bedingungslos einzustellen, sowie die Geiseln unverzüglich freizulassen.
Schwindender Rückhalt in westlichen Ländern, wachsende Distanz und Ablehnung in Ländern des Globalen Südens beschädigen und gefährden Israels Ansehen und Handlungsmöglichkeiten. Als mit Israel solidarische, für die Politik der Bundesrepublik Deutschland mitverantwortliche Menschen sorgen wir uns um Israel, um seinen inneren Zusammenhalt und um seine Position in der Weltgemeinschaft. Wir lehnen alle völkerrechtswidrigen Maßnahmen ab, das unverhältnismäßige und hoch riskante Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung Gazas und den immer weiter fortschreitenden Siedlungsbau und jeden Versuch, besetzte Gebiete zu annektieren. Wir wollen weiterhin mit allen Kräften in Israel und Palästina solidarisch zusammenarbeiten, die sich gewaltfrei für die Einhaltung der Menschenrechte, gegen eine Spaltung der israelischen Gesellschaft, gegen die anhaltende Unterdrückung in der palästinensischen Gesellschaft, gegen eine Fortdauer der Besatzung und für einen gerechten und dauerhaften Frieden einsetzen.
Israel verdient Schutz und braucht Schutz, auch den Schutz vor falschen Risikobewertungen und lebensgefährlichen Illusionen seiner Rechtsnationalen. Eine Vertreibung aller oder der meisten Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und anschließend dem Westjordanland wäre kaum ohne Vertreibungsverbrechen möglich, die die Genoziddefinition der Völkermordkonvention tatsächlich erfüllen würden. Hier käme dann die deutsche Solidaritätspflicht an eine absolute Grenze: einen Völkermord dürfte die Bundesrepublik auf gar keinen Fall unterstützen und wäre im Gegenteil verpflichtet, das ihr Mögliche zu leisten, um ihn zu stoppen. Dies auch deswegen, weil die Anwesenheit großer palästinensischer Bevölkerungsgruppen bis jetzt sogar radikalen Dschihadisten einen Grund gibt, wenigstens Angriffe mit Massenvernichtungswaffen zu unterlassen.
Bündnisgrüne Solidarität mit Israel bedeutet Solidarität mit den Menschen in Israel und daher Unterstützung israelischer Regierungspolitik, soweit sie wirklich die Interessen dieser Menschen wahrnimmt. Die Bundesregierung muss dies selbst beurteilen und entsprechend handeln. Wir begrüßen das, was sie dazu bereits getan hat und tut, und billigen ausdrücklich auch die deutsche Enthaltung zur Resolution A/ES-10/L.25 der Generalversammlung (5). Hierfür hat die Bundesregierung unsere volle Unterstützung.
Wie jeder Staat muss auch Israel sich an das Kriegsvölkerrecht halten. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Vermeidung ziviler Opfer und der Führung eines Krieges mit der Aussicht auf künftigen Frieden müssen dabei leitend sein. Der Schutz ganz besonders von Kindern ist zentrale Verpflichtung. Die Sicherheitsratsresolution 2712 vom 15. 11. 2023 (6) fordert das ein. Israel soll sie konsequent und dauerhaft umsetzen, genauso die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. 1. 2024 (7) und mindestens für eine dichte Folge vollständiger, längerer Feuerpausen sorgen.
Hilfe für die Menschen in Gaza ist unverzichtbar
Der Krieg ist für Gaza eine humanitäre Katastrophe, die palästinensische Zivilbevölkerung leidet sehr. Annähernd 30.000 Menschen sind bereits an den Folgen des israelischen Militäreinsatzes gestorben, ganz überwiegend Zivilist*innen, mehr als zwei Drittel davon Frauen und Minderjährige. Der größte Teil der Bevölkerung musste fliehen, die meisten sind inzwischen obdachlos. Bis zu 70% der Häuser sind zerstört. Hunderttausende haben Familienmitglieder verloren und befinden sich in ständiger Lebensgefahr. Dieses Leid macht uns tief betroffen. Wir danken allen, die unter schwierigsten Umständen und ihr eigenes Leben riskierend Menschen in Not mit dem Nötigsten versorgen. Wir stehen an der Seite aller Kriegsopfer sowie der traumatisierten Gemeinschaften.
Alle Notleidenden im Gazastreifen müssen endlich genügend sauberes Wasser, Nahrung, Medikamente, Strom und Treibstoff, Zugang zu Toiletten und Duschen und sämtliche übrigen lebensnotwendigen Hilfsgüter erhalten. Gaza benötigt eine voll funktionsfähige medizinische Infrastruktur, die die Kriegsverletzten ebenso wie die übrigen Kranken gut versorgen kann. Die Einrichtungen der Vereinten Nationen und helfender Nichtregierungsorganisationen müssen vor weiterer Zerstörung geschützt, repariert, erweitert und funktionsfähig erhalten werden.
Die genaue Prüfung der israelischen Vorwürfe gegen die UNRWA ist unerlässlich. Das darf aber die existenziell notwendige humanitäre Hilfe und Grundversorgung durch die UNRWA für die palästinensische Zivilbevölkerung nicht gefährden, sie muss voll aufrechterhalten und ausreichend finanziert werden, dies auch durch Deutschland.
Für den Fall, dass die israelische Regierung sich hartnäckig weigert, das kriegsvölkerrechtlich Gebotene selbst zu tun, um Leben und Gesundheit der nicht kämpfenden Gaza-Bewohner*innen wirksam zu schützen und die Vereinten Nationen deswegen Sanktionen gemäß Kapitel VII der VN-Charta beschließen, ist zu prüfen, ob eine Forderung nach umgehender Räumung des gesamten Gazastreifens durch israelische Truppen mit dem Angebot zu verbinden ist, dass Streitkräfte mit robustem Mandat und unter der direkten Führung der Vereinten Nationen die Aufgabe übernehmen, Hamas und Islamischen Dschihad im Gazastreifen vollständig zu entwaffnen und ihre Tunnelbauten, Werkstätten, Abschussbasen und sonstigen militärischen Anlagen zu zerstören.
Den Krieg beenden
Die über 140 Tage dieses Krieges haben gezeigt, dass Netanjahu das Kriegsziel, "die Hamas vollständig zu zerstören", nicht erreichen kann. Es droht ein Krieg auf unabsehbare Zeit, der schon bald auf die Nachbarländer übergreifen könnte. Selbst wenn an seinem Ende Tod oder Gefangennahme aller Kämpfer und die Zerstörung sämtlicher militärischer Anlagen der Hamas im Gazastreifen stände: die Hamas-Führung wäre im sicheren Katar und ihr Ruf als Widerstandskämpfer bliebe bestehen. Es wäre für sie einfach, viele neue Hamas-Mitglieder zu werben, überall da, wo Palästinenser*innen leben. Weder eine ständige Besetzung des Gazastreifens durch israelisches Militär noch seine Fernüberwachung kombiniert mit militärischen "Vergeltungsmaßnahmen" nach größeren Anschlägen könnten den Hamas-Terror auf Dauer eindämmen.
Ein Ausweg wird dringend gebraucht. Allerdings sind mit jeder real möglichen Alternative zu einer israelischen Militärherrschaft über den Gazastreifen große Schwierigkeiten und erhebliche Risiken verbunden. Diese Schwierigkeiten und Risiken müssen geprüft und verglichen werden. Anschließend soll der Weg gewählt werden, der voraussichtlich am ehesten die Aussicht auf eine wirklich gute, friedensstiftende Lösung eröffnet.
Das Problem Hamas und generell militanter Islamismus wäre auch von keiner anderen Macht nur mit militärischen Mitteln zu lösen. Erst wenn die Gewaltbereitschaft der Hamas und anderer Islamist*innen ihre Massenbasis verliert, können Palästina und Israel zum Frieden finden. Dies ist aber erst dann zu erwarten, wenn Palästinenser*innen selbst erfahren, dass in einem säkularen Staat ein menschenwürdiges Leben für alle möglich ist.
Werden die Menschen im Gazastreifen frei von einer Gewaltherrschaft, die sich zu Unrecht auf Religion beruft, dann können sie sich zur Freiheit bilden.
Internationales Engagement für den Frieden
Frieden lässt sich nicht diktieren. Nur die freiwillige Zustimmung aller Konfliktparteien kann einen Friedensschluss dauerhaft machen.
Die Weltgemeinschaft kann und soll aber durch vertrauensbildende Massnahmen und großzügige Unterstützung die Voraussetzungen schaffen, damit auf beiden Seiten die Bereitschaft zum Frieden wächst und fruchtbar wird. Angesichts des gegenwärtig fehlenden politischen Willens auf israelischer und palästinensischer Seite für eine dauerhafte Friedenslösung ist eine aktive Rolle hilfsbereiter Mächte notwendig, um einen Friedensprozess zu erneuern und in Gang zu halten. Dieses Vorhaben muss aus den Fehlern des Oslo-Prozesses lernen.
Die EU soll die Kräfte ihrer Mitgliedsstaaten für eine multilateral mit allen Konfliktparteien verhandelte Friedenslösung des israelisch-palästinensischen Konflikts bündeln und einsetzen. Sie soll ihre tatkräftige und großzügige Hilfe für die Friedensverwirklichung anbieten und bei den Vereinten Nationen entsprechende Zusagen erwirken. Deutschland ist mehr als jeder andere Staat verpflichtet, Frieden zwischen Israel und Palästina zu fördern.
Jede weitsichtige und konsequente pro-israelische Politik ist gleichzeitig pro-palästinensisch - und umgekehrt. Beides steht einander nicht entgegen, sondern bedingt einander.
Erster Schritt: friedens- und demokratiefördernder Wiederaufbau im Gazastreifen
Nur wenige Staaten und Staatengruppen sind politisch und ökonomisch stark genug, um im Gazastreifen Sicherheit nach innen und nach aussen und den Wiederaufbau konstruktiv zu organisieren und zu garantieren. Ein Auftrag an China oder Russlands wäre kontraproduktiv. Ein „Mandatsgebiet Gaza“ der USA und/oder der EU wäre gegen das antikoloniale bzw. antiimperialistische Grundmisstrauen wäre höchstens mit gut sichtbarer arabischer Beteiligung eventuell zu wagen. Die Palästinensische Autonomiebehörde wäre für eine Machtübernahme in ihrem gegenwärtigen Zustand kaum qualifiziert und auch nicht legitimiert; freie Wahlen, die diesen Mangel heilen würden, könnten gegenwärtig vermutlich von der Hamas gewonnen werden. Auch ein Konsortium arabischer Nachbarstaaten könnte leicht daran scheitern, Gaza Freiheit und Wohlstand zu bringen. Möglich, dass die Arabische Liga oder die OIC bei dieser Aufgabe über sich hinaus wachsen würden. Aber jede erfolgreiche Entwicklung Gazas hin zu einer freiheitlichen, korruptionsresistenten, rechtsstaatlich gesicherten Demokratie könnte einfach durch ihr Beispiel die Regierungssysteme nahezu aller ihrer Mitgliedsländer in Frage stellen und tendenziell gefährden. Daher bestände die Gefahr, dass eine arabisch geführte Gaza-Verwaltung kaum mehr leisten würde als die fortgesetzte, z.T. gewaltsame Unterdrückung des militanten Islamismus durch ein Überwachungsregime und es im übrigen beim Vorkriegselend bliebe.
Diese Sichtung spricht dafür, dass alle Staaten und Staatengruppen, die sich überhaupt im Gazastreifen engagieren wollen, ihre Kapazitäten gemeinsam den Vereinten Nationen zur Verfügung stellen und den Vereinten Nationen die Führungsverantwortung für das gesamte Projekt überlassen.
Die Vereinten Nationen würden dann das Leben im Gazastreifen solange regeln, bis die Palästinenser*innen dies als freie Bürger*innen eines souveränen Staates selbst tun können.
VN-Friedenstruppen mit robustem Mandat sowie von den Vereinten Nationen entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und Zivilverwaltende sollten die friedliche Entwicklung des Gazastreifens hin zu einer freiheitlichen Demokratie sichern und fördern. Innerhalb des Gazastreifens sollten sie die alleinige Kontrolle haben, auch über Flughafen und Seehafen, Luftraum und Hoheitsgewässer, damit über den gesamten Personen- und Güterverkehr, soweit er nicht über die Landgrenzen geht. Die Friedenstruppen müssten von Staaten und Staatengruppen gestellt werden, deren politisches Gewicht alle potentiellen Angreifer*innen vor etwaigen Angriffen abschreckt. Die Fachkräfte der Vereinten Nationen müssten palästinensische Gerichte, Polizei und Verwaltungen neu aufbauen und ihre Rechtsstaatlichkeit, Leistungsfähigkeit, Korruptionsresistenz und Gemeinwohlorientierung beaufsichtigen.
Den Wiederaufbau gestaltende Beteiligungsprozesse sollten gleichzeitig als politisches Bildungsprogramm dienen und Menschenrechte umfassend verwirklicht werden.
Ein erfolgreiches „Modell Gaza“ würde ins Westjordanland und in die gesamte Region ausstrahlen. Im Gazastreifen erprobte und bewährte Formen einer partizipativen, emanzipierenden politischen Entwicklung könnten dann auch im Westjordanland die Strukturen und Mentalitäten hin zu moderner, freiheitlicher Staatlichkeit transformieren.
Das wäre dann auch eine große, vertrauensbildende Massnahme. Israelis könnten sich davon überzeugen, dass eine gute Verhandlungspartnerin für Friedensverhandlungen entsteht. Ein
erfolgreiches Engagement der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedsländer würde
Vertrauen für zukünftige Sicherheitsgarantien und Beistandszusagen wecken. Zukünftigen israelischen Regierungen würde es leichter, zu guten Verhandlungspartner*innen für die Palästinenser*innen zu werden.
Friedensziele
Wir wollen menschenwürdige Lebensverhältnisse für alle Menschen im Nahen Osten.
Wir unterstützen die seit langem ersehnte Zweistaatenregelung. Der Staat Israel und alle seine Bürger*innen sollen in Freiheit und Sicherheit leben, seine Existenz und seine Grenzen sollen weltweit anerkannt werden. Ein souveräner, lebensfähiger und demokratischer Staat Palästina soll auf Grundlage der Grenzen von 1967 entstehen und in die Vereinten Nationen aufgenommen werden. Wir sind aber auch offen für jede andere Friedenslösung, die die israelische und die palästinensische Seite nach freiem Willen miteinander vereinbaren, wie zum Beispiel das Zusammenleben in einer Konföderation. In jedem Fall sollen sich alle Israelis und alle Palästinenser*innen als gleichberechtigte Bürger*innen einer oder mehrerer freiheitlicher Demokratien mit gesicherter Rechtsstaatlichkeit wiederfinden.
(1) "Grundlinien Grüner Nahostpolitik – Für einen dauerhaften und gerechten Frieden zwischen Israel und Palästina" (BDK Freiburg, 19.-21.11. 2010, https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2010-11-
Freiburg&openfile=28918805 ), "Jetzt einen Staat Palästina auf den Weg bringen –
Palästina in den VN unterstützen" (BDK Kiel 25.-27. 11. 2011,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2011-11-
Kiel&openfile=28918844 ) , "Zwischen Umbruch in der arabischen Welt und Rückschritten im palästinensisch-israelischen Friedensprozess – Wie weiter in der deutschen Nahostpolitik?" (Bundesvorstandsbeschluss vom 1./2. 9. 2015, https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf- )
(2) Grundsatzprogramm von 2020 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf , S.54),
Bundestagswahlprogramme 2021 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm_DIE_GRUENEN_Bundestagswahl_-
2021.pdf , S. 232) und 2024 (https://cms.gruene.de/uploads/documents/EP-FR-
01_C__Was_Frieden_schützt.pdf , S. 22f.)
(3) BDK Karlsruhe, 23.-26.11. 2023,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Dringlichkeit-Solidaritaet-mit-Israel-
Beschluss-BDK-11-2023.pdf
(4) Charta der Vereinten Nationen, https://unric.org/de/charta/ Artikel 51
(5) A/ES-10/L.25, https://documents.un.org/symbol-explorer?s=A/ES-10/L.25&i=A/ES-10/L.25_5374092
(6) S/RES/2712 (2023), https://documents.un.org/symbol-explorer?s=S/RES/2712%20(2023)&i=S/RES/2712_(2023)_4498821
(7) „Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)“, Order, https://icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf
Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Solidarität mit Israel, dem Land, das gegründet wurde, um jüdischen Menschen Schutz zu bieten, ist Grundhaltung und Israels Sicherheit Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Die dauerhafte Verantwortung des deutschen Staates für die ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands begründet diese Entscheidung. Wir bekennen uns zu dieser Grundhaltung und unseren daraus erwachsenen grünen Grundsatzbeschlüssen (1), programmatischen Zusagen (2) und dem Beschluss „Solidarität mit Israel: Für Frieden, gegen Hass und Terror“ der BDK Karlsruhe (3). Unsere Empfehlungen bauen auf diesen Grundlagen auf.
Das Recht Israels zur Selbstverteidigung
Der Überfall vom 7. Oktober war der blutigste Angriff auf Jüdinnen und Juden seit Gründung des Staates Israel. Israel hat wie jeder Staat das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ (4). Dieses Recht kann und soll Israel wahrnehmen, um alle Menschen auf seinem Staatsgebiet vor Terror zu schützen. Der Gegenangriff auf Gaza nach dem 7. Oktober ist durch diesen Angriff gerechtfertigt und das Kriegsziel, der Hamas und dem Islamischen Dschihad für möglichst lange Zeit die Möglichkeit zu solchen mörderischen Angriffen zu nehmen, ist grundsätzlich legitim.
Wir verurteilen den fortgesetzten Missbrauch der palästinensischen Bevölkerung als menschliche Schutzschilde durch Hamas und Islamischen Dschihad. Auch fordern wir beide dazu auf, den Beschuss Israels sofort und bedingungslos einzustellen, sowie die Geiseln unverzüglich freizulassen.
Schwindender Rückhalt in westlichen Ländern, wachsende Distanz und Ablehnung in Ländern des Globalen Südens beschädigen und gefährden Israels Ansehen und Handlungsmöglichkeiten. Als mit Israel solidarische, für die Politik der Bundesrepublik Deutschland mitverantwortliche Menschen sorgen wir uns um Israel, um seinen inneren Zusammenhalt und um seine Position in der Weltgemeinschaft. Wir lehnen alle völkerrechtswidrigen Maßnahmen ab, das unverhältnismäßige und hoch riskante Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung Gazas und den immer weiter fortschreitenden Siedlungsbau und jeden Versuch, besetzte Gebiete zu annektieren. Wir wollen weiterhin mit allen Kräften in Israel und Palästina solidarisch zusammenarbeiten, die sich gewaltfrei für die Einhaltung der Menschenrechte, gegen eine Spaltung der israelischen Gesellschaft, gegen die anhaltende Unterdrückung in der palästinensischen Gesellschaft, gegen eine Fortdauer der Besatzung und für einen gerechten und dauerhaften Frieden einsetzen.
Israel verdient Schutz und braucht Schutz, auch den Schutz vor falschen Risikobewertungen und lebensgefährlichen Illusionen seiner Rechtsnationalen. Eine Vertreibung aller oder der meisten Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und anschließend dem Westjordanland wäre kaum ohne Vertreibungsverbrechen möglich, die die Genoziddefinition der Völkermordkonvention tatsächlich erfüllen würden. Hier käme dann die deutsche Solidaritätspflicht an eine absolute Grenze: einen Völkermord dürfte die Bundesrepublik auf gar keinen Fall unterstützen und wäre im Gegenteil verpflichtet, das ihr Mögliche zu leisten, um ihn zu stoppen. Dies auch deswegen, weil die Anwesenheit großer palästinensischer Bevölkerungsgruppen bis jetzt sogar radikalen Dschihadisten einen Grund gibt, wenigstens Angriffe mit Massenvernichtungswaffen zu unterlassen.
Bündnisgrüne Solidarität mit Israel bedeutet Solidarität mit den Menschen in Israel und daher Unterstützung israelischer Regierungspolitik, soweit sie wirklich die Interessen dieser Menschen wahrnimmt. Die Bundesregierung muss dies selbst beurteilen und entsprechend handeln. Wir begrüßen das, was sie dazu bereits getan hat und tut, und billigen ausdrücklich auch die deutsche Enthaltung zur Resolution A/ES-10/L.25 der Generalversammlung (5). Hierfür hat die Bundesregierung unsere volle Unterstützung.
Wie jeder Staat muss auch Israel sich an das Kriegsvölkerrecht halten. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Vermeidung ziviler Opfer und der Führung eines Krieges mit der Aussicht auf künftigen Frieden müssen dabei leitend sein. Der Schutz ganz besonders von Kindern ist zentrale Verpflichtung. Die Sicherheitsratsresolution 2712 vom 15. 11. 2023 (6) fordert das ein. Israel soll sie konsequent und dauerhaft umsetzen, genauso die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. 1. 2024 (7) und mindestens für eine dichte Folge vollständiger, längerer Feuerpausen sorgen.
Hilfe für die Menschen in Gaza ist unverzichtbar
Der Krieg ist für Gaza eine humanitäre Katastrophe, die palästinensische Zivilbevölkerung leidet sehr. Annähernd 30.000 Menschen sind bereits an den Folgen des israelischen Militäreinsatzes gestorben, ganz überwiegend Zivilist*innen, mehr als zwei Drittel davon Frauen und Minderjährige. Der größte Teil der Bevölkerung musste fliehen, die meisten sind inzwischen obdachlos. Bis zu 70% der Häuser sind zerstört. Hunderttausende haben Familienmitglieder verloren und befinden sich in ständiger Lebensgefahr. Dieses Leid macht uns tief betroffen. Wir danken allen, die unter schwierigsten Umständen und ihr eigenes Leben riskierend Menschen in Not mit dem Nötigsten versorgen. Wir stehen an der Seite aller Kriegsopfer sowie der traumatisierten Gemeinschaften.
Alle Notleidenden im Gazastreifen müssen endlich genügend sauberes Wasser, Nahrung, Medikamente, Strom und Treibstoff, Zugang zu Toiletten und Duschen und sämtliche übrigen lebensnotwendigen Hilfsgüter erhalten. Gaza benötigt eine voll funktionsfähige medizinische Infrastruktur, die die Kriegsverletzten ebenso wie die übrigen Kranken gut versorgen kann. Die Einrichtungen der Vereinten Nationen und helfender Nichtregierungsorganisationen müssen vor weiterer Zerstörung geschützt, repariert, erweitert und funktionsfähig erhalten werden.
Die genaue Prüfung der israelischen Vorwürfe gegen die UNRWA ist unerlässlich. Das darf aber die existenziell notwendige humanitäre Hilfe und Grundversorgung durch die UNRWA für die palästinensische Zivilbevölkerung nicht gefährden, sie muss voll aufrechterhalten und ausreichend finanziert werden, dies auch durch Deutschland.Die aktuelle Entwicklung: Der Krieg und die Aufgaben grüner Politik und der Politik der Bundesregierung in diesen Tagen
1. Die Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 26.1.2024 muss in allen Punkten durch die israelische Regierung umgesetzt werden. Das hat Aussenministerin Annalena Baerbock gefordert – wie es die Pflicht auch von Deutschland ist. U.a. wird dort die sofortige Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Verpflichtung der israelischen Regierung genannt Handlungen im Sinne der Völkermordkonvention zu unterlassen.
Es kann nicht mehr reichen, mit Worten und Gesprächen zu versuchen, auf die israelische Regierung Einfluß zu nehmen. Konkrete Handlungen müssen folgen.
Die Bundesregierung muss ihre Unterstützung der israelischen Regierung beim Verfahren Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof zurück ziehen. Diese Unterstützung macht die deutsche Haltung extrem unglaubwürdig.
2. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für einen sofortigen Waffenstillstand einsetzen! Diese Forderung richtet sich natürlich sowohl an die Hamas als auch an die israelische Regierung. Dies ist im Sinne demokratische Organisationen in Israel, die sich für ein gleichberechtigtes Miteinander von jüdischen und palästinensischen Bürger*Innen, für ein Ende der Kampfhandlungen und für die Freiheit der Geiseln einsetzen, wie die Bürger*Inneninitiative „Standing Together“.(English | standing-together)
3. Die Waffenlieferungen nach Israel, die in den letzten Monaten verzehnfacht wurden, müssen beendet werden! Andernfalls können auch die grünen Mitglieder der Bundesregierung für Kriegsverbrechen und für einen möglichen Genozid an der palästinensischen Zivilbevölkerung des Gazastreifens mitverantwortlich gemacht werden. Eine entsprechende, gut begründete Strafanzeige beim Generalbundesanwalt haben Jurist*innen jüngst erstattet. Unser EU-Partner Spanien hat vorgemacht, dass eine Aussetzung der Waffenlieferungen möglich ist.
4. Die deutschen Zahlungen an die UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) müssen fortgesetzt und erhöht werden. Laut britischen Medienberichten sind die Belege für die Vorwürfe der israelischen Regierung gegenüber UNRWA dürftig.(Israel’s evidence of UNRWA Hamas allegations examined – Channel 4 News). Sie werden mittlerweile auch von US-amerikanischen Geheimdiensten in Zweifel gezogen. Bente Scheller, Leiterin der Abteilung Naher und Mittlerer Osten der Heinrich-Böll-Stiftung, hat jüngst auf "X" eine differenzierte und äußerst sachkundige Analyse zu dieser Thematik vorgelegt. Ebenso muss die finanzielle Förderung palästinensischer Menschenrechts- und zivilgesellschaftlicher Organisationen wieder aufgenommen werden, die auch durch die Bundesregierung gestoppt wurde.
Was mögliche praktische Schritte zur Einflußnahme auf die israelische Regierung anbelangt, so sollte im Rahmen der EU - und mit Unterstützung Deutschlands - auch eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, das die Einhaltung der Menschenrechte zur Voraussetzung hat, ins Auge gefasst werden.
BEGRÜNDUNG
Der Antrag A 4 enthält sehr viele wichtige Aussagen, denen ich mich anschließe. Allerdings bin ich der Meinung, dass konkreter und ausführlichere Aussagen nötig sind zur Umsetzung des Internationalen Gerichtshofes vom 26.1.24, zum Charakter und zur - auch menschenrechtlichen - Bewertung der gegenwärtigen Kriegshandlungen und zu nötigen politischen Schritten durch die Bundesregierung, so wie es meiner Ansicht nach eine Politik entlang grüner Werte erforderlich macht.Für den Fall, dass die israelische Regierung sich hartnäckig weigert, das kriegsvölkerrechtlich Gebotene selbst zu tun, um Leben und Gesundheit der nicht kämpfenden Gaza-Bewohner*innen wirksam zu schützen und die Vereinten Nationen deswegen Sanktionen gemäß Kapitel VII der VN-Charta beschließen, ist zu prüfen, ob eine Forderung nach umgehender Räumung des gesamten Gazastreifens durch israelische Truppen mit dem Angebot zu verbinden ist, dass Streitkräfte mit robustem Mandat und unter der direkten Führung der Vereinten Nationen die Aufgabe übernehmen, Hamas und Islamischen Dschihad im Gazastreifen vollständig zu entwaffnen und ihre Tunnelbauten, Werkstätten, Abschussbasen und sonstigen militärischen Anlagen zu zerstören.
Den Krieg beenden
Die über 140 Tage dieses Krieges haben gezeigt, dass Netanjahu das Kriegsziel, "die Hamas vollständig zu zerstören", nicht erreichen kann. Es droht ein Krieg auf unabsehbare Zeit, der schon bald auf die Nachbarländer übergreifen könnte. Selbst wenn an seinem Ende Tod oder Gefangennahme aller Kämpfer und die Zerstörung sämtlicher militärischer Anlagen der Hamas im Gazastreifen stände: die Hamas-Führung wäre im sicheren Katar und ihr Ruf als Widerstandskämpfer bliebe bestehen. Es wäre für sie einfach, viele neue Hamas-Mitglieder zu werben, überall da, wo Palästinenser*innen leben. Weder eine ständige Besetzung des Gazastreifens durch israelisches Militär noch seine Fernüberwachung kombiniert mit militärischen "Vergeltungsmaßnahmen" nach größeren Anschlägen könnten den Hamas-Terror auf Dauer eindämmen.
Ein Ausweg wird dringend gebraucht. Allerdings sind mit jeder real möglichen Alternative zu einer israelischen Militärherrschaft über den Gazastreifen große Schwierigkeiten und erhebliche Risiken verbunden. Diese Schwierigkeiten und Risiken müssen geprüft und verglichen werden. Anschließend soll der Weg gewählt werden, der voraussichtlich am ehesten die Aussicht auf eine wirklich gute, friedensstiftende Lösung eröffnet.
Das Problem Hamas und generell militanter Islamismus wäre auch von keiner anderen Macht nur mit militärischen Mitteln zu lösen. Erst wenn die Gewaltbereitschaft der Hamas und anderer Islamist*innen ihre Massenbasis verliert, können Palästina und Israel zum Frieden finden. Dies ist aber erst dann zu erwarten, wenn Palästinenser*innen selbst erfahren, dass in einem säkularen Staat ein menschenwürdiges Leben für alle möglich ist.
Werden die Menschen im Gazastreifen frei von einer Gewaltherrschaft, die sich zu Unrecht auf Religion beruft, dann können sie sich zur Freiheit bilden.
Internationales Engagement für den Frieden
Frieden lässt sich nicht diktieren. Nur die freiwillige Zustimmung aller Konfliktparteien kann einen Friedensschluss dauerhaft machen.
Die Weltgemeinschaft kann und soll aber durch vertrauensbildende Massnahmen und großzügige Unterstützung die Voraussetzungen schaffen, damit auf beiden Seiten die Bereitschaft zum Frieden wächst und fruchtbar wird. Angesichts des gegenwärtig fehlenden politischen Willens auf israelischer und palästinensischer Seite für eine dauerhafte Friedenslösung ist eine aktive Rolle hilfsbereiter Mächte notwendig, um einen Friedensprozess zu erneuern und in Gang zu halten. Dieses Vorhaben muss aus den Fehlern des Oslo-Prozesses lernen.
Die EU soll die Kräfte ihrer Mitgliedsstaaten für eine multilateral mit allen Konfliktparteien verhandelte Friedenslösung des israelisch-palästinensischen Konflikts bündeln und einsetzen. Sie soll ihre tatkräftige und großzügige Hilfe für die Friedensverwirklichung anbieten und bei den Vereinten Nationen entsprechende Zusagen erwirken. Deutschland ist mehr als jeder andere Staat verpflichtet, Frieden zwischen Israel und Palästina zu fördern.
Jede weitsichtige und konsequente pro-israelische Politik ist gleichzeitig pro-palästinensisch - und umgekehrt. Beides steht einander nicht entgegen, sondern bedingt einander.
Erster Schritt: friedens- und demokratiefördernder Wiederaufbau im Gazastreifen
Nur wenige Staaten und Staatengruppen sind politisch und ökonomisch stark genug, um im Gazastreifen Sicherheit nach innen und nach aussen und den Wiederaufbau konstruktiv zu organisieren und zu garantieren. Ein Auftrag an China oder Russlands wäre kontraproduktiv. Ein „Mandatsgebiet Gaza“ der USA und/oder der EU wäre gegen das antikoloniale bzw. antiimperialistische Grundmisstrauen wäre höchstens mit gut sichtbarer arabischer Beteiligung eventuell zu wagen. Die Palästinensische Autonomiebehörde wäre für eine Machtübernahme in ihrem gegenwärtigen Zustand kaum qualifiziert und auch nicht legitimiert; freie Wahlen, die diesen Mangel heilen würden, könnten gegenwärtig vermutlich von der Hamas gewonnen werden. Auch ein Konsortium arabischer Nachbarstaaten könnte leicht daran scheitern, Gaza Freiheit und Wohlstand zu bringen. Möglich, dass die Arabische Liga oder die OIC bei dieser Aufgabe über sich hinaus wachsen würden. Aber jede erfolgreiche Entwicklung Gazas hin zu einer freiheitlichen, korruptionsresistenten, rechtsstaatlich gesicherten Demokratie könnte einfach durch ihr Beispiel die Regierungssysteme nahezu aller ihrer Mitgliedsländer in Frage stellen und tendenziell gefährden. Daher bestände die Gefahr, dass eine arabisch geführte Gaza-Verwaltung kaum mehr leisten würde als die fortgesetzte, z.T. gewaltsame Unterdrückung des militanten Islamismus durch ein Überwachungsregime und es im übrigen beim Vorkriegselend bliebe.
Diese Sichtung spricht dafür, dass alle Staaten und Staatengruppen, die sich überhaupt im Gazastreifen engagieren wollen, ihre Kapazitäten gemeinsam den Vereinten Nationen zur Verfügung stellen und den Vereinten Nationen die Führungsverantwortung für das gesamte Projekt überlassen.
Die Vereinten Nationen würden dann das Leben im Gazastreifen solange regeln, bis die Palästinenser*innen dies als freie Bürger*innen eines souveränen Staates selbst tun können.
VN-Friedenstruppen mit robustem Mandat sowie von den Vereinten Nationen entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und Zivilverwaltende sollten die friedliche Entwicklung des Gazastreifens hin zu einer freiheitlichen Demokratie sichern und fördern. Innerhalb des Gazastreifens sollten sie die alleinige Kontrolle haben, auch über Flughafen und Seehafen, Luftraum und Hoheitsgewässer, damit über den gesamten Personen- und Güterverkehr, soweit er nicht über die Landgrenzen geht. Die Friedenstruppen müssten von Staaten und Staatengruppen gestellt werden, deren politisches Gewicht alle potentiellen Angreifer*innen vor etwaigen Angriffen abschreckt. Die Fachkräfte der Vereinten Nationen müssten palästinensische Gerichte, Polizei und Verwaltungen neu aufbauen und ihre Rechtsstaatlichkeit, Leistungsfähigkeit, Korruptionsresistenz und Gemeinwohlorientierung beaufsichtigen.
Den Wiederaufbau gestaltende Beteiligungsprozesse sollten gleichzeitig als politisches Bildungsprogramm dienen und Menschenrechte umfassend verwirklicht werden.
Ein erfolgreiches „Modell Gaza“ würde ins Westjordanland und in die gesamte Region ausstrahlen. Im Gazastreifen erprobte und bewährte Formen einer partizipativen, emanzipierenden politischen Entwicklung könnten dann auch im Westjordanland die Strukturen und Mentalitäten hin zu moderner, freiheitlicher Staatlichkeit transformieren.
Das wäre dann auch eine große, vertrauensbildende Massnahme. Israelis könnten sich davon überzeugen, dass eine gute Verhandlungspartnerin für Friedensverhandlungen entsteht. Ein
erfolgreiches Engagement der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedsländer würde
Vertrauen für zukünftige Sicherheitsgarantien und Beistandszusagen wecken. Zukünftigen israelischen Regierungen würde es leichter, zu guten Verhandlungspartner*innen für die Palästinenser*innen zu werden.
Friedensziele
Wir wollen menschenwürdige Lebensverhältnisse für alle Menschen im Nahen Osten.
Wir unterstützen die seit langem ersehnte Zweistaatenregelung. Der Staat Israel und alle seine Bürger*innen sollen in Freiheit und Sicherheit leben, seine Existenz und seine Grenzen sollen weltweit anerkannt werden. Ein souveräner, lebensfähiger und demokratischer Staat Palästina soll auf Grundlage der Grenzen von 1967 entstehen und in die Vereinten Nationen aufgenommen werden. Wir sind aber auch offen für jede andere Friedenslösung, die die israelische und die palästinensische Seite nach freiem Willen miteinander vereinbaren, wie zum Beispiel das Zusammenleben in einer Konföderation. In jedem Fall sollen sich alle Israelis und alle Palästinenser*innen als gleichberechtigte Bürger*innen einer oder mehrerer freiheitlicher Demokratien mit gesicherter Rechtsstaatlichkeit wiederfinden.
(1) "Grundlinien Grüner Nahostpolitik – Für einen dauerhaften und gerechten Frieden zwischen Israel und Palästina" (BDK Freiburg, 19.-21.11. 2010, https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2010-11-
Freiburg&openfile=28918805 ), "Jetzt einen Staat Palästina auf den Weg bringen –
Palästina in den VN unterstützen" (BDK Kiel 25.-27. 11. 2011,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2011-11-
Kiel&openfile=28918844 ) , "Zwischen Umbruch in der arabischen Welt und Rückschritten im palästinensisch-israelischen Friedensprozess – Wie weiter in der deutschen Nahostpolitik?" (Bundesvorstandsbeschluss vom 1./2. 9. 2015, https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf- )
(2) Grundsatzprogramm von 2020 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf , S.54),
Bundestagswahlprogramme 2021 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm_DIE_GRUENEN_Bundestagswahl_-
2021.pdf , S. 232) und 2024 (https://cms.gruene.de/uploads/documents/EP-FR-
01_C__Was_Frieden_schützt.pdf , S. 22f.)
(3) BDK Karlsruhe, 23.-26.11. 2023,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Dringlichkeit-Solidaritaet-mit-Israel-
Beschluss-BDK-11-2023.pdf
(4) Charta der Vereinten Nationen, https://unric.org/de/charta/ Artikel 51
(5) A/ES-10/L.25, https://documents.un.org/symbol-explorer?s=A/ES-10/L.25&i=A/ES-10/L.25_5374092
(6) S/RES/2712 (2023), https://documents.un.org/symbol-explorer?s=S/RES/2712%20(2023)&i=S/RES/2712_(2023)_4498821
(7) „Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)“, Order, https://icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf

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