Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales | 24. Februar 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge und Diskussion |
Antragsteller*in: | Tobias Balke |
Status: | Abgelehnt |
Antragshistorie: | Version 2 |
A4NEU: Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Antragstext
Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Solidarität mit Israel, dem Land, das gegründet wurde, um jüdischen Menschen
Schutz zu bieten, ist Grundhaltung und Israels Sicherheit Staatsziel der
Bundesrepublik Deutschland. Die dauerhafte Verantwortung des deutschen Staates
für die ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands begründet
diese Entscheidung. Wir bekennen uns zu dieser Grundhaltung und unseren daraus
erwachsenen grünen Grundsatzbeschlüssen (1), programmatischen Zusagen (2) und
dem Beschluss „Solidarität mit Israel: Für Frieden, gegen Hass und Terror“ der
BDK Karlsruhe (3). Unsere Empfehlungen bauen auf diesen Grundlagen auf.
Das Recht Israels zur Selbstverteidigung
Der Überfall vom 7. Oktober war der blutigste Angriff auf Jüdinnen und Juden
seit Gründung des Staates Israel. Israel hat wie jeder Staat das „naturgegebene
Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ (4). Dieses Recht
kann und soll Israel wahrnehmen, um alle Menschen auf seinem Staatsgebiet vor
Terror zu schützen. Der Gegenangriff auf Gaza nach dem 7. Oktober ist durch
diesen Angriff gerechtfertigt und das Kriegsziel, der Hamas und dem Islamischen
Dschihad für möglichst lange Zeit die Möglichkeit zu solchen mörderischen
Angriffen zu nehmen, ist grundsätzlich legitim.
Wir verurteilen den fortgesetzten Missbrauch der palästinensischen Bevölkerung
als menschliche Schutzschilde durch Hamas und Islamischen Dschihad. Auch fordern
wir beide dazu auf, den Beschuss Israels sofort und bedingungslos einzustellen,
sowie die Geiseln unverzüglich freizulassen.
Schwindender Rückhalt in westlichen Ländern, wachsende Distanz und Ablehnung in
Ländern des Globalen Südens beschädigen und gefährden Israels Ansehen und
Handlungsmöglichkeiten. Als mit Israel solidarische, für die Politik der
Bundesrepublik Deutschland mitverantwortliche Menschen sorgen wir uns um Israel,
um seinen inneren Zusammenhalt und um seine Position in der Weltgemeinschaft.
Wir lehnen alle völkerrechtswidrigen Maßnahmen ab, das unverhältnismäßige und
hoch riskante Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung Gazas und den immer weiter
fortschreitenden Siedlungsbau und jeden Versuch, besetzte Gebiete zu
annektieren. Wir wollen weiterhin mit allen Kräften in Israel und Palästina
solidarisch zusammenarbeiten, die sich gewaltfrei für die Einhaltung der
Menschenrechte, gegen eine Spaltung der israelischen Gesellschaft, gegen die
anhaltende Unterdrückung in der palästinensischen Gesellschaft, gegen eine
Fortdauer der Besatzung und für einen gerechten und dauerhaften Frieden
einsetzen.
Israel verdient Schutz und braucht Schutz, auch den Schutz vor falschen
Risikobewertungen und lebensgefährlichen Illusionen seiner Rechtsnationalen.
Eine Vertreibung aller oder der meisten Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen
und anschließend dem Westjordanland wäre kaum ohne Vertreibungsverbrechen
möglich, die die Genoziddefinition der Völkermordkonvention tatsächlich erfüllen
würden. Hier käme dann die deutsche Solidaritätspflicht an eine absolute Grenze:
einen Völkermord dürfte die Bundesrepublik auf gar keinen Fall unterstützen und
wäre im Gegenteil verpflichtet, das ihr Mögliche zu leisten, um ihn zu stoppen.
Dies auch deswegen, weil die Anwesenheit großer palästinensischer
Bevölkerungsgruppen bis jetzt sogar radikalen Dschihadisten einen Grund gibt,
wenigstens Angriffe mit Massenvernichtungswaffen zu unterlassen.
Bündnisgrüne Solidarität mit Israel bedeutet Solidarität mit den Menschen in
Israel und daher Unterstützung israelischer Regierungspolitik, soweit sie
wirklich die Interessen dieser Menschen wahrnimmt. Die Bundesregierung muss dies
selbst beurteilen und entsprechend handeln. Wir begrüßen das, was sie dazu
bereits getan hat und tut, und billigen ausdrücklich auch die deutsche
Enthaltung zur Resolution A/ES-10/L.25 der Generalversammlung (5). Hierfür hat
die Bundesregierung unsere volle Unterstützung.
Wie jeder Staat muss auch Israel sich an das Kriegsvölkerrecht halten. Die
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Vermeidung ziviler Opfer und der Führung
eines Krieges mit der Aussicht auf künftigen Frieden müssen dabei leitend sein.
Der Schutz ganz besonders von Kindern ist zentrale Verpflichtung. Die
Sicherheitsratsresolution 2712 vom 15. 11. 2023 (6) fordert das ein. Israel soll
sie konsequent und dauerhaft umsetzen, genauso die Entscheidung des
Internationalen Gerichtshofs vom 26. 1. 2024 (7) und mindestens für eine dichte
Folge vollständiger, längerer Feuerpausen sorgen.
Hilfe für die Menschen in Gaza ist unverzichtbar
Der Krieg ist für Gaza eine humanitäre Katastrophe, die palästinensische
Zivilbevölkerung leidet sehr. Annähernd 30.000 Menschen sind bereits an den
Folgen des israelischen Militäreinsatzes gestorben, ganz überwiegend
Zivilist*innen, mehr als zwei Drittel davon Frauen und Minderjährige. Der größte
Teil der Bevölkerung musste fliehen, die meisten sind inzwischen obdachlos. Bis
zu 70% der Häuser sind zerstört. Hunderttausende haben Familienmitglieder
verloren und befinden sich in ständiger Lebensgefahr. Dieses Leid macht uns tief
betroffen. Wir danken allen, die unter schwierigsten Umständen und ihr eigenes
Leben riskierend Menschen in Not mit dem Nötigsten versorgen. Wir stehen an der
Seite aller Kriegsopfer sowie der traumatisierten Gemeinschaften.
Alle Notleidenden im Gazastreifen müssen endlich genügend sauberes Wasser,
Nahrung, Medikamente, Strom und Treibstoff, Zugang zu Toiletten und Duschen und
sämtliche übrigen lebensnotwendigen Hilfsgüter erhalten. Gaza benötigt eine voll
funktionsfähige medizinische Infrastruktur, die die Kriegsverletzten ebenso wie
die übrigen Kranken gut versorgen kann. Die Einrichtungen der Vereinten Nationen
und helfender Nichtregierungsorganisationen müssen vor weiterer Zerstörung
geschützt, repariert, erweitert und funktionsfähig erhalten werden.
Die genaue Prüfung der israelischen Vorwürfe gegen die UNRWA ist unerlässlich.
Das darf aber die existenziell notwendige humanitäre Hilfe und Grundversorgung
durch die UNRWA für die palästinensische Zivilbevölkerung nicht gefährden, sie
muss voll aufrechterhalten und ausreichend finanziert werden, dies auch durch
Deutschland.
Für den Fall, dass die israelische Regierung sich hartnäckig weigert, das
kriegsvölkerrechtlich Gebotene selbst zu tun, um Leben und Gesundheit der nicht
kämpfenden Gaza-Bewohner*innen wirksam zu schützen und die Vereinten Nationen
deswegen Sanktionen gemäß Kapitel VII der VN-Charta beschließen, ist zu prüfen,
ob eine Forderung nach umgehender Räumung des gesamten Gazastreifens durch
israelische Truppen mit dem Angebot zu verbinden ist, dass Streitkräfte mit
robustem Mandat und unter der direkten Führung der Vereinten Nationen die
Aufgabe übernehmen, Hamas und Islamischen Dschihad im Gazastreifen vollständig
zu entwaffnen und ihre Tunnelbauten, Werkstätten, Abschussbasen und sonstigen
militärischen Anlagen zu zerstören.
Den Krieg beenden
Die über 140 Tage dieses Krieges haben gezeigt, dass Netanjahu das Kriegsziel,
"die Hamas vollständig zu zerstören", nicht erreichen kann. Es droht ein Krieg
auf unabsehbare Zeit, der schon bald auf die Nachbarländer übergreifen könnte.
Selbst wenn an seinem Ende Tod oder Gefangennahme aller Kämpfer und die
Zerstörung sämtlicher militärischer Anlagen der Hamas im Gazastreifen stände:
die Hamas-Führung wäre im sicheren Katar und ihr Ruf als Widerstandskämpfer
bliebe bestehen. Es wäre für sie einfach, viele neue Hamas-Mitglieder zu werben,
überall da, wo Palästinenser*innen leben. Weder eine ständige Besetzung des
Gazastreifens durch israelisches Militär noch seine Fernüberwachung kombiniert
mit militärischen "Vergeltungsmaßnahmen" nach größeren Anschlägen könnten den
Hamas-Terror auf Dauer eindämmen.
Ein Ausweg wird dringend gebraucht. Allerdings sind mit jeder real möglichen
Alternative zu einer israelischen Militärherrschaft über den Gazastreifen große
Schwierigkeiten und erhebliche Risiken verbunden. Diese Schwierigkeiten und
Risiken müssen geprüft und verglichen werden. Anschließend soll der Weg gewählt
werden, der voraussichtlich am ehesten die Aussicht auf eine wirklich gute,
friedensstiftende Lösung eröffnet.
Das Problem Hamas und generell militanter Islamismus wäre auch von keiner
anderen Macht nur mit militärischen Mitteln zu lösen. Erst wenn die
Gewaltbereitschaft der Hamas und anderer Islamist*innen ihre Massenbasis
verliert, können Palästina und Israel zum Frieden finden. Dies ist aber erst
dann zu erwarten, wenn Palästinenser*innen selbst erfahren, dass in einem
säkularen Staat ein menschenwürdiges Leben für alle möglich ist.
Werden die Menschen im Gazastreifen frei von einer Gewaltherrschaft, die sich zu
Unrecht auf Religion beruft, dann können sie sich zur Freiheit bilden.
Internationales Engagement für den Frieden
Frieden lässt sich nicht diktieren. Nur die freiwillige Zustimmung aller
Konfliktparteien kann einen Friedensschluss dauerhaft machen.
Die Weltgemeinschaft kann und soll aber durch vertrauensbildende Massnahmen und
großzügige Unterstützung die Voraussetzungen schaffen, damit auf beiden Seiten
die Bereitschaft zum Frieden wächst und fruchtbar wird. Angesichts des
gegenwärtig fehlenden politischen Willens auf israelischer und palästinensischer
Seite für eine dauerhafte Friedenslösung ist eine aktive Rolle hilfsbereiter
Mächte notwendig, um einen Friedensprozess zu erneuern und in Gang zu halten.
Dieses Vorhaben muss aus den Fehlern des Oslo-Prozesses lernen.
Die EU soll die Kräfte ihrer Mitgliedsstaaten für eine multilateral mit allen
Konfliktparteien verhandelte Friedenslösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts bündeln und einsetzen. Sie soll ihre tatkräftige und großzügige Hilfe
für die Friedensverwirklichung anbieten und bei den Vereinten Nationen
entsprechende Zusagen erwirken. Deutschland ist mehr als jeder andere Staat
verpflichtet, Frieden zwischen Israel und Palästina zu fördern.
Jede weitsichtige und konsequente pro-israelische Politik ist gleichzeitig pro-
palästinensisch - und umgekehrt. Beides steht einander nicht entgegen, sondern
bedingt einander.
Erster Schritt: friedens- und demokratiefördernder Wiederaufbau im Gazastreifen
Nur wenige Staaten und Staatengruppen sind politisch und ökonomisch stark genug,
um im Gazastreifen Sicherheit nach innen und nach aussen und den Wiederaufbau
konstruktiv zu organisieren und zu garantieren. Ein Auftrag an China oder
Russlands wäre kontraproduktiv. Ein „Mandatsgebiet Gaza“ der USA und/oder der EU
wäre gegen das antikoloniale bzw. antiimperialistische Grundmisstrauen wäre
höchstens mit gut sichtbarer arabischer Beteiligung eventuell zu wagen. Die
Palästinensische Autonomiebehörde wäre für eine Machtübernahme in ihrem
gegenwärtigen Zustand kaum qualifiziert und auch nicht legitimiert; freie
Wahlen, die diesen Mangel heilen würden, könnten gegenwärtig vermutlich von der
Hamas gewonnen werden. Auch ein Konsortium arabischer Nachbarstaaten könnte
leicht daran scheitern, Gaza Freiheit und Wohlstand zu bringen. Möglich, dass
die Arabische Liga oder die OIC bei dieser Aufgabe über sich hinaus wachsen
würden. Aber jede erfolgreiche Entwicklung Gazas hin zu einer freiheitlichen,
korruptionsresistenten, rechtsstaatlich gesicherten Demokratie könnte einfach
durch ihr Beispiel die Regierungssysteme nahezu aller ihrer Mitgliedsländer in
Frage stellen und tendenziell gefährden. Daher bestände die Gefahr, dass eine
arabisch geführte Gaza-Verwaltung kaum mehr leisten würde als die fortgesetzte,
z.T. gewaltsame Unterdrückung des militanten Islamismus durch ein
Überwachungsregime und es im übrigen beim Vorkriegselend bliebe.
Diese Sichtung spricht dafür, dass alle Staaten und Staatengruppen, die sich
überhaupt im Gazastreifen engagieren wollen, ihre Kapazitäten gemeinsam den
Vereinten Nationen zur Verfügung stellen und den Vereinten Nationen die
Führungsverantwortung für das gesamte Projekt überlassen.
Die Vereinten Nationen würden dann das Leben im Gazastreifen solange regeln, bis
die Palästinenser*innen dies als freie Bürger*innen eines souveränen Staates
selbst tun können.
VN-Friedenstruppen mit robustem Mandat sowie von den Vereinten Nationen
entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und Zivilverwaltende
sollten die friedliche Entwicklung des Gazastreifens hin zu einer freiheitlichen
Demokratie sichern und fördern. Innerhalb des Gazastreifens sollten sie die
alleinige Kontrolle haben, auch über Flughafen und Seehafen, Luftraum und
Hoheitsgewässer, damit über den gesamten Personen- und Güterverkehr, soweit er
nicht über die Landgrenzen geht. Die Friedenstruppen müssten von Staaten und
Staatengruppen gestellt werden, deren politisches Gewicht alle potentiellen
Angreifer*innen vor etwaigen Angriffen abschreckt. Die Fachkräfte der Vereinten
Nationen müssten palästinensische Gerichte, Polizei und Verwaltungen neu
aufbauen und ihre Rechtsstaatlichkeit, Leistungsfähigkeit, Korruptionsresistenz
und Gemeinwohlorientierung beaufsichtigen.
Den Wiederaufbau gestaltende Beteiligungsprozesse sollten gleichzeitig als
politisches Bildungsprogramm dienen und Menschenrechte umfassend verwirklicht
werden.
Ein erfolgreiches „Modell Gaza“ würde ins Westjordanland und in die gesamte
Region ausstrahlen. Im Gazastreifen erprobte und bewährte Formen einer
partizipativen, emanzipierenden politischen Entwicklung könnten dann auch im
Westjordanland die Strukturen und Mentalitäten hin zu moderner, freiheitlicher
Staatlichkeit transformieren.
Das wäre dann auch eine große, vertrauensbildende Massnahme. Israelis könnten
sich davon überzeugen, dass eine gute Verhandlungspartnerin für
Friedensverhandlungen entsteht. Ein
erfolgreiches Engagement der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedsländer würde
Vertrauen für zukünftige Sicherheitsgarantien und Beistandszusagen wecken.
Zukünftigen israelischen Regierungen würde es leichter, zu guten
Verhandlungspartner*innen für die Palästinenser*innen zu werden.
Friedensziele
Wir wollen menschenwürdige Lebensverhältnisse für alle Menschen im Nahen Osten.
Wir unterstützen die seit langem ersehnte Zweistaatenregelung. Der Staat Israel
und alle seine Bürger*innen sollen in Freiheit und Sicherheit leben, seine
Existenz und seine Grenzen sollen weltweit anerkannt werden. Ein souveräner,
lebensfähiger und demokratischer Staat Palästina soll auf Grundlage der Grenzen
von 1967 entstehen und in die Vereinten Nationen aufgenommen werden. Wir sind
aber auch offen für jede andere Friedenslösung, die die israelische und die
palästinensische Seite nach freiem Willen miteinander vereinbaren, wie zum
Beispiel das Zusammenleben in einer Konföderation. In jedem Fall sollen sich
alle Israelis und alle Palästinenser*innen als gleichberechtigte Bürger*innen
einer oder mehrerer freiheitlicher Demokratien mit gesicherter
Rechtsstaatlichkeit wiederfinden.
(1) "Grundlinien Grüner Nahostpolitik – Für einen dauerhaften und gerechten
Frieden zwischen Israel und Palästina" (BDK Freiburg, 19.-21.11. 2010,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2010-11-
Freiburg&openfile=28918805 ), "Jetzt einen Staat Palästina auf den Weg bringen –
Palästina in den VN unterstützen" (BDK Kiel 25.-27. 11. 2011,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2011-11-
Kiel&openfile=28918844 ) , "Zwischen Umbruch in der arabischen Welt und
Rückschritten im palästinensisch-israelischen Friedensprozess – Wie weiter in
der deutschen Nahostpolitik?" (Bundesvorstandsbeschluss vom 1./2. 9. 2015,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf-
)
(2) Grundsatzprogramm von 2020 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf , S.54),
Bundestagswahlprogramme 2021 (
2021.pdf , S. 232) und 2024 (https://cms.gruene.de/uploads/documents/EP-FR-
01_C__Was_Frieden_schützt.pdf , S. 22f.)
(3) BDK Karlsruhe, 23.-26.11. 2023,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Dringlichkeit-Solidaritaet-mit-Israel-
Beschluss-BDK-11-2023.pdf
(4) Charta der Vereinten Nationen, https://unric.org/de/charta/ Artikel 51
(5) A/ES-10/L.25, https://documents.un.org/symbol-explorer?s=A/ES-
10/L.25&i=A/ES-10/L.25_5374092
(6) S/RES/2712 (2023), https://documents.un.org/symbol-
explorer?s=S/RES/2712%20(2023)&i=S/RES/2712_(2023)_4498821
(7) „Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime
of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)“, Order, https://icj-
cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf
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