Veranstaltung: | Tagung der BAG Frieden & Internationales | 19. September 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Antragsbehandlung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 3 |
Beschluss durch: | Imke Kügele, Winfried Nachtwei, Daniel Hecken |
Eingereicht: | 11.09.2022, 18:30 |
Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge und Bundeswehr
Beschlusstext
Streichungen kursiv/unterstrichen, Einfügungen fett/unterstrichen
Zeile 142 ff.:
Angesichts unseres umfassenden Sicherheitsbegriffs reicht ein Sondervermögen für
die Bundeswehr allein nicht aus, sondern es braucht zusätzliche Anstrengungen in
der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Wir setzen uns daher weiterhin für
den Ausbau der Kapazitäten für zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung,
Diplomatie und humanitäre Hilfe, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
sowie für Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit ein. Das Sondervermögen
für die Bundeswehr schafft jedoch notwendige Finanzspielräume, die es auch
zukünftig gesichert und planbar dringend braucht, damit die Bundeswehr ihren
Beitragihre Beiträge zur Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und
EU, zur Förderung von kollektiver Sicherheit und Stabilität und der
partnerschaftlichen Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen für Staat,
Gesellschaft und Welthandels- und Versorgungswege, zur Stärkung
gesamtstaatlicher und gesamtgesellschaftlicher Resilienz und Handlungsfähigkeit
sowie zur Förderung der europäischen Integration, transatlantischen
Partnerschaft und multinationalen Zusammenarbeit besser und unter neuen
Vorzeichen auch schneller auftragsgerecht leisten kann, ohne dass die Mittel im
Haushalt für den notwendigen ökologisch-sozialen Umbau unserer Gesellschaft
fehlen.
Zur notwendigen Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gehören neben
der Ertüchtigung von Partnerstaaten auch gesamtstaatliche Maßnahmen zurwie die
Cybersicherheit, die Ertüchtigung von Infrastrukturen und Versorgungsstrukturen,
der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Ertüchtigung des Zivil- und
HeimatschutzesPartnerstaaten und der Zivilschutz. Eine ausreichende
Bereitstellung von entsprechenden Mitteln aus dem Bundeshaushalt ist hierfür von
großer Wichtigkeit. Besonders gilt es, die nachhaltige Stärkung der Resilienz
unserer Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
Zeile 400 ff.:
Um das beschlossene Sondervermögen sinnvoll nutzen zu können, müssen das
Beschaffungswesen reformiert und die, Beschaffungsmaßnahmen beschleunigt und
substanzielle Strukturmaßnahmen zur Steigerung der Einsatzfähigkeit, Agilität
und Effizienz umgesetzt werden. Das beschlossene
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz ist hierfür ein erster wichtiger Schritt.
Weitere Schritte in Richtung vertiefter europäischer Zusammenarbeit müssen
folgen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Stärkung eines eigenständigen
europäischen Rüstungssektors von Bedeutung. Dazu gehört insbesondere die
Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie – und dass Beschaffungen
europäisch gedacht werden sollten, denn nationale Alleingänge sorgen nicht nur
für höhere Preise, sondern auch für eine geringe Kompatibilität und
Interoperabilität zwischen den Streitkräften.
Begründung
Es bedarf gesamtstaatlicher Anstrengungen zur um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit widerzuerlangen sowie international zu Sicherheit und Stabilität beizutragen. Dabei ist die stetige Kritik, dass nicht klar sei, welchen Auftrag die Bundeswehr in diesem Rahmen habe, so dass es geboten ist, diesen hier in den wesentlichen Punkten darzustellen. Darüber hinaus bedarf es neben der Steigerung der Kapazitäten für die zivile Konfliktbearbeitung ressorübergreifender Anstrengungen z.B. mit Blick auf die Infrastruktur, bürokratische und föderale Prozesse aber auch den Zivil- und Heimatschutz.