Der Änderungsantrag ist zu lange und greift Punkte auf, die nicht direkt im Zusammenhang mit atomarer Rüstungskontrolle und Abrüstung stehen. Beispielsweise: "Ein „Wandel durch Handel“ ist leider kein Automatismus, um internationale Beziehungen zu verbessern und Menschenrechte zu stärken. Vielmehr müssen wir darauf achten, Diktaturen und Autokratien nicht durch Handelsbeziehungen zu stärken, die innenpolitische Veränderungen verhindern". Zum Teil sind die Themen auch bereits an anderer Stelle aufgegriffen.
Richtig ist es, Einschränkungen bei der derzeitigen Lage, und den Erfolgsaussichten, multilateraler Rüstungskontrolle aufzunehmen. Dennoch bleibt der NVV die zentrale Stütze der internationalen nuklearen Ordnung. Dies muss auch in unserem Programm Platz finden.
Wie im Änderungsantrag bereits geschehen, sollte zudem hervorgehoben werden, dass eine einseitige Abrüstung in der derzeitigen Situation keinen Mehrwert schafft. Daher muss die Forderung über einen Beitritt der EU-Staaten zum AVV gestrichen werden. Der AVV ist Teil der Rüstungskontrolllandschaft, und kann daher nicht ignoriert werden. Gleichzeitig besteht beim Beitritt einer Vielzahl von EU-Staaten die Gefahr, dass der Vertrag zum einseitigen Druck auf demokratische Statten benutzt wird, der von autoritären Atomwaffenstaaten weitgehendst ignoriert werden kann. Gerade im Hinblick auf die unverhohlenen atomaren Drohungen Russlands sollten die Prioritäten nicht bei einseitigen Abrüstungsbestrebungen innerhalb der (EU)-NATO Staaten liegen.
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Marcel Ernst: