Zunächst handelt es sich um Lethal Autonomos Weapon System (LAWS), so dass der Begriff "letal" zu ergänzen ist. Waffensysteme bezeichnen regelmäßig militärisches Großgerät, das nicht zwangsläufig bewaffnet oder zur Bekämpfung von Zielen vorgesehen ist (z.B. Minenräumfahrzeuge, logistische Systeme etc.); hier steht einer Autonomie grundsätzlich nichts entgegen.
Weiteregehend spiegelt die aktuelle Formulierung "bei denen eine Maschine die letzte Entscheidung über Leben und Tod trifft" weder den aktuellen Stand der Bemühungen um die Regulierung von letalen autonomen Waffensystemen, noch den vorherrschenden Stand an Waffensystemen in der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften wider. Bereits heute verfügt die Bundeswehr über Munition, über deren Einsatz und dessen Zielgebiet ein Mensch entscheidet, die finale Bekämpfung, und damit die Entscheidung über Leben und Tod, jedoch anhand technischer Parameter erfolgt. Verbündete setzen dabei auch z.B. sogenannte Loitering Munition ein.
Vielmehr geht es um die grundsätzliche Einsatzentscheidung durch einen Menschen und die allgemeine Kontrolle. Diese ist bis dato dahin gehend definiert, dass die bedienende Person ausreichende Kenntnisse über das System, die Umgebung des Ziels und die sich aus diesen Faktoren ergebende Wechselwirkung habe. Eine konstante physische Kontrolle sei nicht zwingend geboten. Dennoch sollte die bedienende Person darauf vertrauen können, dass das System in der intendierten Art – und damit im Rahmen des Rechts – agiere. Das erforderliche Maß an menschlicher Kontrolle bemesse sich an den Fähigkeiten des Systems und dem operativen Kontext. (https://documents.unoda.org/wp-content/uploads/2020/07/20200626-Germany.pdf)
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