Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales | 26. - 28. August 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Christoph Besemer (Gast), Paul Russmann (Gast) |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 2, Nein: 22, Enthaltungen: 2 |
Eingereicht: | 05.08.2022, 17:21 |
A7: Neue Sicherheitsstrategie
Antragstext
In eine neue Sicherheitsstrategie sollen folgende Punkte aufgenommen werden
1. Bewohnte Gebiete mit ihrer hochgradig verletzlichen Infrastruktur werden im
Rahmen der militärischenVerteidigung aus Kampfhandlungen herausgehalten.
2. Gemäß Völkerrecht* dürfen Orte, in denen kein Militär eingesetzt wird, nicht
angegriffen werden.
3. Statt militärischer Verteidigung soll in diesen Gebieten eine Soziale
Verteidigung angewendet werden, die auf dem unbewaffneten Zivilen Widerstand der
Bevölkerung beruht.
Begründung
Begründung: keine
_____________________
*vgl. Haager Landkriegsordnung von 1907, Artikel 25 und 1977 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 in Art. 59. Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff Offene Stadt jedoch nicht verwendet: „Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.
1977 wurde das Konzept vom ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 in Art. 59 fast wortgleich übernommen. Es wurden nur einige Voraussetzungen für die Erklärung in Absatz zwei hinzugefügt: So müssen alle Kombattanten sowie die beweglichen Waffen und die bewegliche militärische Ausrüstung verlegt worden sein. Militärische Anlagen oder Einrichtungen dürfen nicht zu feindseligen Handlungen benutzt werden. Behörden und Bevölkerung dürfen keine feindseligen Handlungen begehen. Schließlich darf nichts zur Unterstützung von Kriegshandlungen unternommen werden.
Einige Städte, die während des Zweiten Weltkrieges als offene Städte deklariert wurden:[1]
- Brüssel am 10. Mai 1940
- Paris am 13. Juni 1940
- Bordeaux am 20. Juni 1940
- sämtliche französische Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern, Juni 1940
- Rom Juni 1940
- Kanalinseln 1940
- Basel Ende Juni 1940
- Athen am 28. Oktober 1940, Appell von Ministerpräsident Metaxas an Italien
- Belgrad Anfang April 1941, dennoch fand am 6. April 1941 der Luftangriff auf Belgrad statt
- Manila 1942
- Rom, am 14. August 1943 von Italien nach der Flucht Vittorio Emanuele III. aus Rom vor den anrückenden deutschen Truppen zur offenen Stadt erklärt (siehe: Fall Achse)
- Rom, am 31. Juli 1943 von der italienischen Regierung[2] und erneut Anfang Juni 1944 von Albert Kesselring zur offenen Stadt erklärt und am 4. Juni 1944 von westalliierten Truppen besetzt
- Chieti am 24. März 1944
- Assisi durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Stadtkommandanten OberstValentin Müller und dem BischofGiuseppe Placido Nicolini im Juni 1944[3]
- Orvieto am 14. Juni 1944
- Florenz am 3. Juli 1944, von deutscher Seite verkündet, aber de facto von beiden Kriegsparteien nicht anerkannt
- Athen am 11. Oktober 1944
- Ahlen im März 1945 durch Oberfeldarzt Paul Rosenbaum
- Göttingen am 8. April 1945[4] durch Otto Hitzfeld
- Innsbruck am 3. Mai 1945 mit Hilfe von Friedrich „Fred“ Mayer
- Flensburg wurde am 4. Mai 1945 vom OKW zur Offenen Stadt erklärt und seit dem 5. Mai schrittweise besetzt. Ohne Befehl entfernte die Bevölkerung am 6. Mai die noch vorhandenen Straßensperren, um sie als Brennholz zu nutzen. Unbesetzt blieb zunächst der Sonderbereich Mürwik, wo sich die letzte Reichsregierung unter Karl Dönitz aufhielt.[5][6]
Kommentare