Antrag: | Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit |
---|---|
Antragsteller*in: | Maximilian Gercke, Sonja Schiffers |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 3 |
Eingereicht: | 02.04.2022, 11:18 |
Ä6 zu A3NEU4: Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit
Antragstext
Von Zeile 38 bis 40 einfügen:
hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Im Vordergrund muss stehen, was die ukrainische Regierung von uns, Deutschland und der EU, fordert. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den
Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg
gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung,
eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. Der Krieg
demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit
einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und
Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass
Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der
humanitären Hilfe, integriert werden. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden,
müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in
Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst
zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen
feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an
den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.
Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für
Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint.
Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das
Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten
ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem
Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-
Grenzen sollten selbstverständlich sein.
Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer
Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und
verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation
und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.
Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu
stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der
Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer
Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine
Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine
insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials.
Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je
länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die
Sanktionen auf Russland wird.
Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu
finden. Auch aufgrund der Geschichte Deutschlands als Aggressorstaat muss
hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen
Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Im Vordergrund muss stehen, was die ukrainische Regierung von uns, Deutschland und der EU, fordert. Wir sollten die ukrainische
Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den
Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität
sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen
schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin
im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen
Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung
der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig
müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine
tragen.
Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen
Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst
aufrechterhalten werden. Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich
gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie
nach Möglichkeit in Russland.
Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der
Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland
wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem
Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In
Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische
Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche
ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie
Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten
infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.
Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur
mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen
Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der
militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf
die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen
Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht
näherbringen.
Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:
Fraktion Europaparlament
Fraktion Bayerischer Landtag
Landesverband Baden-Württemberg
Landesverband Bayern
Landesverband Berlin
Landesverband Bremen
Landesverband Hamburg
Landesverband Hessen
Landesverband Niedersachsen
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Rheinland-Pfalz
Landesverband Sachsen
Landesverband Sachsen-Anhalt
Landesverband Schleswig-Holstein
Von Zeile 38 bis 40 einfügen:
hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Im Vordergrund muss stehen, was die ukrainische Regierung von uns, Deutschland und der EU, fordert. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den
Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg
gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung,
eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. Der Krieg
demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit
einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und
Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass
Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der
humanitären Hilfe, integriert werden. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden,
müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in
Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst
zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen
feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an
den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.
Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für
Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint.
Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das
Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten
ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem
Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-
Grenzen sollten selbstverständlich sein.
Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer
Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und
verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation
und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.
Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu
stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der
Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer
Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine
Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine
insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials.
Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je
länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die
Sanktionen auf Russland wird.
Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu
finden. Auch aufgrund der Geschichte Deutschlands als Aggressorstaat muss
hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen
Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Im Vordergrund muss stehen, was die ukrainische Regierung von uns, Deutschland und der EU, fordert. Wir sollten die ukrainische
Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den
Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität
sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen
schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin
im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen
Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung
der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig
müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine
tragen.
Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen
Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst
aufrechterhalten werden. Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich
gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie
nach Möglichkeit in Russland.
Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der
Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland
wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem
Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In
Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische
Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche
ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie
Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten
infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.
Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur
mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen
Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der
militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf
die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen
Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht
näherbringen.
Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:
Fraktion Europaparlament
Fraktion Bayerischer Landtag
Landesverband Baden-Württemberg
Landesverband Bayern
Landesverband Berlin
Landesverband Bremen
Landesverband Hamburg
Landesverband Hessen
Landesverband Niedersachsen
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Rheinland-Pfalz
Landesverband Sachsen
Landesverband Sachsen-Anhalt
Landesverband Schleswig-Holstein
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