Übertrag des fortbestehenden Änderungsantrags Ä2 zu GO1:
https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322
Antrag: | Geschäftsordnung der BAG Frieden & Internationales |
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Antragsteller*in: | David Baltzer |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 01.04.2022, 14:48 |
90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. 2Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. 3Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. 2Sie fördert einen erweiterten und umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. 3Sie ist der Charta der UN verpflichtet und der Stärkung des Völkerrechts. 4Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. 5Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18)
§ 1 Präambel
1Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden & Internationales von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den
Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. 2Sie fördert einen erweiterten und umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. 3Sie ist der Charta der UN verpflichtet und der Stärkung des Völkerrechts. 4Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. 5Die Arbeitsgrundlage und
und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln
und die Arbeit daran zu vernetzen. 2Sie leistet damit einen Beitrag zur
programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet
Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen
und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. 3
ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18)
sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-
Statut); das Bundesfrauenstatut findet, ebenso wie das Statut für eine
vielfältige Partei, in der BAG Anwendung.
§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe
§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte
§ 4 Sprecher*innenteam
§ 5 Kooptierte
§ 6 Tagungen
§ 7 Wahlverfahren
§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
§ 9 Finanzen
§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen
§ 11 Kommunikation
§ 12 Datenschutz
§ 13 Geltung
Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &
Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 01.04.2022
angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und
unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022
beschlossen.
Übertrag des fortbestehenden Änderungsantrags Ä2 zu GO1:
https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322
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