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            <title>Tagung BAG Frieden &amp; Internationales | 01. - 02.04.2022: Anträge</title>
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                <title>Tagung BAG Frieden &amp; Internationales | 01. - 02.04.2022: Anträge</title>
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                        <title>A3NEU4: Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit</title>
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                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Auch aufgrund der Geschichte Deutschlands als Aggressorstaat muss hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Europaparlament</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Bayerischer Landtag</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Baden-Württemberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bayern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Berlin</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bremen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hamburg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hessen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Niedersachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Nordrhein-Westfalen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Rheinland-Pfalz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen-Anhalt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Schleswig-Holstein</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 14:26:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Dringlichkeitsantrag: Eilverfahren zur Bewaffnung von Drohnen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416</link>
                        <author>Karl-Wilhelm Koch</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden fordert den BuVo und vor allem die BTF auf, einer &quot;Eilentscheidung&quot; zur Drohnenbewaffnung zu widersprechen und - wie verbindlich zugesagt - eine ausführliche Debatte dazu in der Partei zu organisieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut &quot;Regierung will Bundeswehrdrohne bewaffnen&quot;, <a href="https://www.n-tv.de/politik/Entwurf-Regierung-will-Bundeswehrdrohne-bewaffnen-article23241266.html">https://www.n-tv.de/politik/Entwurf-Regierung-will-Bundeswehrdrohne-bewaffnen-article23241266.html</a> und der per Foto bekanntgegebenen &quot;Änderungs- und Ergänzungsmitteilung&quot; will die Bundesregierung vom Verteidigungs- und vom Haushaltsausschuss am kommenden Mittwoch verlangen, der Finanzierung von Raketen für die Heron-Drohnen der Bundeswehr zuzustimmen. Wir haben in unserem Bundestragswahlprogramm, <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf</a> , S. 253 dazu versprochen &quot;<em>Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen.</em>&quot; Auch die Voraussetzungen des Koaltionsvertrage sind keinesfalls erfüllt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:33:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU3: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46933</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46933</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Auch aufgrund der deutschen Geschichte als Aggressorstaat muss hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. <span class="underline"><span><span><span><span><span>Gleichzeitig müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine tragen.</span></span></span></span></span></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span><span><span><span><span>Darüber hinaus sollten auf diplomatischer Ebene möglichst bald Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen, über konventionelle Rüstungskontrolle und nukleare Abrüstung stattfinden, um weitere Schritte zur Deeskalation und zu einem nachhaltigen Frieden zu ermöglichen.</span></span></span></span></span> Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:16:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU2: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46932</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46932</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span><span><span><span><span>Darüber hinaus sollten auf diplomatischer Ebene möglichst bald Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen, über konventionelle Rüstungskontrolle und nukleare Abrüstung stattfinden, um weitere Schritte zur Deeskalation und zu einem nachhaltigen Frieden zu ermöglichen.</span></span></span></span></span> Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:13:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin sollten vertrauensbildende Maßnahmen, konventionelle Rüstungskontrolle und Schritte zur nuklearen Abrüstung in die diplomatischen Bemühungen um einen Waffenstillstand einbezogen werden. Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 15:31:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1NEU2: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-43426</link>
                        <author>Sprecher*innenteam BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-43426</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Friedens- und Sicherheitspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie fördert einen umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die menschliche Sicherheit, die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. <sup>3</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. <sup>4</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18) sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei, in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel – auch in ihren entsendenden Gremien – Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in der BAG beitragen und diese erhöhen, so dass sich auch vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li value="2"><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie die Beschlussfassung darüber, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 des BAG-Statuts wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>zwei von ihr zu benennende Mitglieder der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem übrigen Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen. <sup>2</sup>Nicht mindestquotierte Delegationen haben nur eine Stimme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG nichts anderes mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und gegebenenfalls eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere Untergliederungen zu unterstützen und zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Kooptierte, die nicht stellvertretende Sprecher*innen sind, müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal im Jahr, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Die Tagungen sind öffentlich und erfolgen in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup>3</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>4</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Termine der Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von <strong>sechs </strong><strong>Wochen</strong> über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens <strong>eine Woche </strong>vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>2</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>3</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, müssen dem Sprecher*innenteam spätestens <strong>sieben Wochen</strong> vor der Tagung zugehen. <sup>4</sup>Sie sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens <strong>zwei Wochen </strong>vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch das Sprecher*innenteam geleitet, welches auch das Protokoll führt. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren. <sup>4</sup>Die Beschlüsse sind auf der Internetseite der BAG mit gleicher Frist, bei Dringlichkeit schnellstmöglich, zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. <sup>3</sup>Im Fall einer Abstimmung entscheiden diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird durch das Sprecher*innenteam im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig vorhandener Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht zur Beschlussfassung durch die BAG einzubringen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig beim Sprecher*innenteam einzureichen, dass diese spätestens <strong>drei Wochen</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgegeben werden können. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens <strong>zehn Tage</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ist ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Im Vorgriff auf die jeweilige Tagung sollen auf Einladung des Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den <strong>sieben Tagen</strong> vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden. <sup>2</sup>In diesem Rahmen sind Änderungen, die zu einer Einigung führen, bis zur Beschlussfassung durch die BAG zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Beschlüsse über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Bundesvorstand. <sup>2</sup>Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Bundesvorstand statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e. und f. Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten des Sprecher*innenteams, der Kooptierten und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Gäste werden erstattet, sofern Erstattungsanträge innerhalb von <strong>vierzehn Tagen</strong> nach der Tagung dem Sprecher*innenteam vorgelegt werden und der laufende Haushalt der BAG dies für alle antragstellenden Gäste gleichermaßen zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Es gilt die Erstattungsordnung des Bundesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam gem. Absatz 2, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, können sie Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG, langfristig engagierter Gäste und von Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen, koordiniert. <sup>2</sup>Diese werden durch das Sprecher*innenteam in Absprache mit der AG benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Zur Aufarbeitung spezifischer Fragestellungen, die durch Organe oder Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Absprache mit dem Sprecher*innenteam an die BAG überwiesen wurden, kann die BAG jeweils eine Kommission einrichten. <sup>2</sup>Der personelle, zeitliche, finanzielle sowie ablauforganisatorische Umfang ergibt sich aus der Fragestellung und ist anlassbezogen auf Antrag des Sprecher*innenteams durch die BAG auf Basis dieser Geschäftsordnung festzulegen. <sup>3</sup>Sofern erforderlich, kann sich die Kommission eine eigene Geschäftsordnung geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Kommunikation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur allgemeinen Kommunikation gegenüber allen Interessierten betreibt, administriert und betreut das Sprecher*innenteam einen entsprechenden Onlineauftritt. <sup>2</sup>Darüber hinaus stellt das Sprecher*innenteam BAG relevante Dokumente in der Grünen Wolke zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Zur Kommunikation mit den Mitgliedern sowie den Gästen der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler (Arbeitsverteiler) sowie einen offenen Newsletter. <sup>2</sup>Darüber hinaus wird den Koordinator*innen der AGen ein E-Mail-Verteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Der Arbeitsverteiler umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder, langfristig engagierte Gäste und Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Der Arbeitsverteiler dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und Förderung konkreter themenbezogener Zusammenarbeit sowie der Information über relevante, themenbezogene Veranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Newsletter dient ausschließlich dem Sprecher*innenteam zur Ankündigung von Veranstaltungen und der Verteilung relevanter und themenbezogener Informationen an die Interessierten der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Diskussionen finden vorrangig auf den Tagungen sowie in den Arbeitsgruppen statt. <sup>2</sup>Darüber hinaus können diese in eigener Verantwortung im offenen Bereich von Discourse bzw. mit Bezug auf eine anstehende Tagung und unter Moderation des Sprecher*innenteams im geschlossenen Bereich der BAG von Discourse geführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Darüber hinaus finden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Anträgen und Beschlussvorlagen im Vorfeld der Tagungen im Kommentarbereich von Antragsgrün statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Für digitale bzw. hybride Tagungen sowie Sitzungen der AGen stellt das Sprecher*innenteam entsprechende digitale Räume zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die beim Sprecher*innenteam zu hinterlegen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es dürfen nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, müssen alle organisatorischen Maßnahmen beachtet werden, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. <sup>2</sup>Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, müssen sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin besteht die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person, die Umgang mit personenbezogenen Daten hat, muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG, die Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der BAG enthalten und in Punkten dieser Geschäftsordnung widersprechen, verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit in den betroffenen Punkten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 01.04.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorlage gem. Beschluss der BAG Frieden &amp; Internationales vom 12.02.2022</strong>:<br><a href="http://https//bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezüge:<br>
Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf%C2%A0">https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%2--0Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 15:08:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1NEU: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18) sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei, in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel – auch in ihren entsendenden Gremien – Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in der BAG beitragen und diese erhöhen, so dass sich auch vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li value="2"><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie die Beschlussfassung darüber, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 des BAG-Statuts wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>zwei von ihr zu benennende Mitglieder der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem übrigen Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen. <sup>2</sup>Nicht mindestquotierte Delegationen haben nur eine Stimme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG nichts anderes mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und gegebenenfalls eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere Untergliederungen zu unterstützen und zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Kooptierte, die nicht stellvertretende Sprecher*innen sind, müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal im Jahr, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Die Tagungen sind öffentlich und erfolgen in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup>3</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>4</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Termine der Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von <strong>sechs </strong><strong>Wochen</strong> über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens <strong>eine Woche </strong>vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>2</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>3</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, müssen dem Sprecher*innenteam spätestens <strong>sieben Wochen</strong> vor der Tagung zugehen. <sup>4</sup>Sie sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens <strong>zwei Wochen </strong>vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch das Sprecher*innenteam geleitet, welches auch das Protokoll führt. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren. <sup>4</sup>Die Beschlüsse sind auf der Internetseite der BAG mit gleicher Frist, bei Dringlichkeit schnellstmöglich, zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. <sup>3</sup>Im Fall einer Abstimmung entscheiden diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird durch das Sprecher*innenteam im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig vorhandener Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht zur Beschlussfassung durch die BAG einzubringen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig beim Sprecher*innenteam einzureichen, dass diese spätestens <strong>drei Wochen</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgegeben werden können. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens <strong>zehn Tage</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ist ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Im Vorgriff auf die jeweilige Tagung sollen auf Einladung des Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den <strong>sieben Tagen</strong> vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden. <sup>2</sup>In diesem Rahmen sind Änderungen, die zu einer Einigung führen, bis zur Beschlussfassung durch die BAG zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Beschlüsse über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Bundesvorstand. <sup>2</sup>Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Bundesvorstand statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e. und f. Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten des Sprecher*innenteams, der Kooptierten und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Gäste werden erstattet, sofern Erstattungsanträge innerhalb von <strong>vierzehn Tagen</strong> nach der Tagung dem Sprecher*innenteam vorgelegt werden und der laufende Haushalt der BAG dies für alle antragstellenden Gäste gleichermaßen zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Es gilt die Erstattungsordnung des Bundesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam gem. Absatz 2, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, können sie Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG, langfristig engagierter Gäste und von Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen, koordiniert. <sup>2</sup>Diese werden durch das Sprecher*innenteam in Absprache mit der AG benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Zur Aufarbeitung spezifischer Fragestellungen, die durch Organe oder Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Absprache mit dem Sprecher*innenteam an die BAG überwiesen wurden, kann die BAG jeweils eine Kommission einrichten. <sup>2</sup>Der personelle, zeitliche, finanzielle sowie ablauforganisatorische Umfang ergibt sich aus der Fragestellung und ist anlassbezogen auf Antrag des Sprecher*innenteams durch die BAG auf Basis dieser Geschäftsordnung festzulegen. <sup>3</sup>Sofern erforderlich, kann sich die Kommission eine eigene Geschäftsordnung geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Kommunikation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur allgemeinen Kommunikation gegenüber allen Interessierten betreibt, administriert und betreut das Sprecher*innenteam einen entsprechenden Onlineauftritt. <sup>2</sup>Darüber hinaus stellt das Sprecher*innenteam BAG relevante Dokumente in der Grünen Wolke zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Zur Kommunikation mit den Mitgliedern sowie den Gästen der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler (Arbeitsverteiler) sowie einen offenen Newsletter. <sup>2</sup>Darüber hinaus wird den Koordinator*innen der AGen ein E-Mail-Verteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Der Arbeitsverteiler umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder, langfristig engagierte Gäste und Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Der Arbeitsverteiler dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und Förderung konkreter themenbezogener Zusammenarbeit sowie der Information über relevante, themenbezogene Veranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Newsletter dient ausschließlich dem Sprecher*innenteam zur Ankündigung von Veranstaltungen und der Verteilung relevanter und themenbezogener Informationen an die Interessierten der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Diskussionen finden vorrangig auf den Tagungen sowie in den Arbeitsgruppen statt. <sup>2</sup>Darüber hinaus können diese in eigener Verantwortung im offenen Bereich von Discourse bzw. mit Bezug auf eine anstehende Tagung und unter Moderation des Sprecher*innenteams im geschlossenen Bereich der BAG von Discourse geführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Darüber hinaus finden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Anträgen und Beschlussvorlagen im Vorfeld der Tagungen im Kommentarbereich von Antragsgrün statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Für digitale bzw. hybride Tagungen sowie Sitzungen der AGen stellt das Sprecher*innenteam entsprechende digitale Räume zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die beim Sprecher*innenteam zu hinterlegen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es dürfen nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, müssen alle organisatorischen Maßnahmen beachtet werden, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. <sup>2</sup>Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, müssen sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin besteht die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person, die Umgang mit personenbezogenen Daten hat, muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG, die Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der BAG enthalten und in Punkten dieser Geschäftsordnung widersprechen, verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit in den betroffenen Punkten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 01.04.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorlage gem. Beschluss der BAG Frieden &amp; Internationales vom 12.02.2022</strong>:<br><a href="http://https//bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezüge:<br>
Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf%C2%A0">https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%2-0Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 14:38:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>K1NEU: Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden und Internationales zur Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/prozess-der-bundesarbeitsgemeinschaft-bag-frieden-und-internationale-55663</link>
                        <author>Sprecher*innenteam BAG Frieden / Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/prozess-der-bundesarbeitsgemeinschaft-bag-frieden-und-internationale-55663</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationales (BAG) hat auf ihrer Sitzung vom 11. - 12. Februar 2022 den Verfahrensvorschlag der 47. Bundesdelegiertenkonferenz angenommen, einen „Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan, aufbauend auf dem FrSiKo Prozess, aufzusetzen und der BDK in Jahresfrist einen Bericht vorzulegen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Prozess soll eine unabhängige und transparente Aufarbeitung ermöglichen und die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven aus der Partei, und wo geboten darüber hinaus, gewährleisten. Die BAG beschließt hierzu folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ziel:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des Prozesses ist eine „summative Evaluation“ der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der militärischen Intervention in Afghanistan vorzulegen. Dies bedeutet, dass <em>die grüne Positionierung vor Beginn des gesamten Einsatzes – d.h. zur Aktivierung des Nato-Bündnisfalles nach Art. 5 auf der in Anspruch genommenen Legitimationsbasis der UN-Resolution 1368 vom 12. September 2001 – sowie </em>die initialen Ziele der grünen Positionierung zu Beginn <em>der Operation Enduring Freedom (OEF) bzw. International Security Assistance Force (ISAF)</em>, die Anpassungen dieser Zielsetzungen während <em>der Einsätze</em> sowie die Ergebnisse <em>der Einsätze</em> vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen evaluiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zeitrahmen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan soll bis Ende März 2023 abgeschlossen sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Methodik: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG geht zur umfassenden Sammlung von Einschätzungen und Informationen nach folgendem dreigliedrigen Prozess vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Sichtung, Sammlung und Aufarbeitung von wissenschaftlichen und politischen Publikationen zur grünen Positionierung rund um den Einsatz:</strong><br>
Hierfür sollen relevante Artikel im Zeitraum von 2000 bis 2022 gesammelt und analysiert werden, um daraus Erkenntnisse und Bewertungen über die grüne Beteiligung abzuleiten. Um eine umfassende Sammlung zu erstellen und auszuwerten, vergibt die BAG einen Werkvertrag an eine*n Wissenschaftler*in, die darüber hinaus auch die relevanten Dokumente aus dem Bundestag und den zuständigen Ausschüssen zusammenstellt.<br><br>
Dieser Prozess wird den Prozessen 2 und 3 vorgeschaltet, die Ergebnisse sollen sowohl in die Konzeption der Begleitdiskussionen (2) als auch in die qualitativen Interviews (3) mit einfließen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Begleitdiskussionen:</strong><br>
Die BAG führt unter Leitung des Sprecher*innenteams vier Diskussionsveranstaltungen durch, die sich den unterschiedlichen Aspekten des Einsatzes widmen:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zielvorstellungen und Begründung der Grünen für die Beteiligung an den Einsätzen OEF<strong><em> bzw. </em></strong>ISAF sowie die erste Phase des Wiederaufbaus (2002-2009)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum von 2009 bis 2015 (Kundus als Zäsur, Erstarken der Taliban und Aufkommen des IS)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zeitraum 2015 bis 2020 (Ende ISAF und Beginn Resolute Support, Erstarken der Taliban) sowie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum 2020 bis 2022 (Friedensabkommen zwischen USA und Taliban, Truppenabzug).<br><br>
Die Diskussionsveranstaltungen sind offen und partizipativ angelegt und sollen den Mitgliedern der BAG ermöglichen, ihre Fragen in den Prozess einzuspeisen. Die Diskussionen werden durch das Sprecher*innenteam dokumentiert und ihre Ergebnisse sollen in den Zwischenbericht einfließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Zusätzliche Durchführung von Interviews durch Wissenschaftler*innen:</strong><br>
Zusätzlich führt das Sprecher*innenteam der BAG gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Team aus der BAG Frieden, die aktive Mitglieder der BAG sind und nicht an den politischen Entscheidungen beteiligt waren und/oder gerade in Institutionen eingebunden sind, die in Afghanistan aktiv sind.<br><br>
Dieses qualitative Interviews mit betroffenen Personen aus der Partei (Parteibasis sowie Führung) sowie der Bundestagsfraktion durch, um die Hintergründe über die grüne Haltung zum Einsatz der Bundeswehr aufzuarbeiten. Die Befragung soll die Bandbreite der politischen Positionierung zum Einsatz, seinen Folgen und seinem Ende abbilden und dabei die relevanten politischen Entscheidungsträger*innen aus den 20 Jahren des Einsatzes identifizieren und befragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innen-Team stellt sicher, dass die Zusammensetzung der Teams und der Zeitplan BAG-intern transparent sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschlussdokument:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innenteam der BAG wird gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Team einen Abschlussbericht im Rahmen von bis zu 40 Seiten vorlegen, der die unterschiedlichen Perspektiven der Akteur*innen berücksichtigt. Dabei soll er auch, vor dem Hintergrund des heutigen Erkenntnisstandes <em>und des Konzepts der feministischen Außenpolitik</em>, Politikempfehlungen für zukünftige Entscheidungsfindungen innerhalb der Partei und der Bundestagsfraktion zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr formulieren. Die BAG zum Bericht eine begleitende Stellungnahme beschließen. Das gesamte Team wird der BAG den Bericht im März 2023 vorstellen und ihn anschließend dem Bundesvorstand übergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Europaparlament</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Bayerischer Landtag</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Baden-Württemberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bayern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Berlin</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bremen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hamburg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hessen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Niedersachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Nordrhein-Westfalen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Rheinland-Pfalz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen-Anhalt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Schleswig-Holstein</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 11:35:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Art und Zeitpunkt von Sanktionen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/art-und-zeitpunkt-von-sanktionen-22877</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/art-und-zeitpunkt-von-sanktionen-22877</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob in bestimmten Konflikten verhältnismässige Sanktionen auf unterschiedlichen Lebensbereichen nicht früher ergriffen werden sollten, bevor es 1. zu harten militärischen Konsequenzen mit weiterer militärischer Hochrüstung wie jetzt und 2. zu extremer wirtschaftlicher-energiepolitischer Abhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen kommen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Bezug auf Nord-Stream II , Rohstoffe wie z.B. Seltene Erden oder Lieferketten hat sich Europa extrem abhängig gemacht. Für Auseinandersetzung in starken Konflikten wurde vorrangig auf die militärische Karte gesetzt. So habe ich am 02.03.2022 in einem &quot;Politischen Friedensgebet&quot; für Ukraine, Russland, Europa (Rundmail von Sven Giegold) erfahren, dass seit 8 Jahren im Donbass Krieg mit Raketen auf Kindergärten etc. herrscht, nicht nur Besetzung. Warum wurden deswegen nicht schon damals härtere Konsequenzen eingesetzt??</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 30 Mar 2022 21:13:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>K1: Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden und Internationales zur Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46447</link>
                        <author>Sprecher*innenteam der BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46447</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationales (BAG) hat auf ihrer Sitzung vom 11. - 12. Februar 2022 den Verfahrensvorschlag der 47. Bundesdelegiertenkonferenz angenommen, einen „Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan, aufbauend auf dem FrSiKo Prozess, aufzusetzen und der BDK in Jahresfrist einen Bericht vorzulegen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Prozess soll eine unabhängige und transparente Aufarbeitung ermöglichen und die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven aus der Partei, und wo geboten darüber hinaus, gewährleisten. Die BAG beschließt hierzu folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ziel:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des Prozesses ist eine „summative Evaluation“ der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der militärischen Intervention in Afghanistan vorzulegen. Dies bedeutet, dass die initialen Ziele der grünen Positionierung zu Beginn des Einsatzes, die Anpassungen dieser Zielsetzungen während des Einsatzes sowie die Ergebnisse des Einsatzes vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen evaluiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zeitrahmen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan soll bis Ende März 2023 abgeschlossen sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Methodik: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG geht zur umfassenden Sammlung von Einschätzungen und Informationen nach folgendem dreigliedrigen Prozess vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Sichtung, Sammlung und Aufarbeitung von wissenschaftlichen und politischen Publikationen zur grünen Positionierung rund um den Einsatz:</strong><br>
Hierfür sollen relevante Artikel im Zeitraum von 2000 bis 2022 gesammelt und analysiert werden, um daraus Erkenntnisse und Bewertungen über die grüne Beteiligung abzuleiten. Um eine umfassende Sammlung zu erstellen und auszuwerten, vergibt die BAG einen Werkvertrag an eine*n Wissenschaftler*in, die darüber hinaus auch die relevanten Dokumente aus dem Bundestag und den zuständigen Ausschüssen zusammenstellt.<br><br>
Dieser Prozess wird den Prozessen 2 und 3 vorgeschaltet, die Ergebnisse sollen sowohl in die Konzeption der Begleitdiskussionen (2) als auch in die qualitativen Interviews (3) mit einfließen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Begleitdiskussionen:</strong><br>
Die BAG führt unter Leitung des Sprecher*innenteams vier Diskussionsveranstaltungen durch, die sich den unterschiedlichen Aspekten des Einsatzes widmen:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zielvorstellungen und Begründung der Grünen für die Beteiligung am ISAF-Einsatz sowie die erste Phase des Wiederaufbaus (2002-2009)<br></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum von 2009 bis 2015 (Kundus als Zäsur, Erstarken der Taliban und Aufkommen des IS)<br></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zeitraum 2015 bis 2020 (Ende ISAF und Beginn Resolute Support, Erstarken der Taliban) sowie<br></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum 2020 bis 2022 (Friedensabkommen zwischen USA und Taliban, Truppenabzug).<br><br>
Die Diskussionsveranstaltungen sind offen und partizipativ angelegt und sollen den Mitgliedern der BAG ermöglichen, ihre Fragen in den Prozess einzuspeisen. Die Diskussionen werden durch das Sprecher*innenteam dokumentiert und ihre Ergebnisse sollen in den Zwischenbericht einfließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Zusätzliche Durchführung von Interviews durch Wissenschaftler*innen:</strong><br>
Zusätzlich führt das Sprecher*innenteam der BAG gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Team aus der BAG Frieden, die aktive Mitglieder der BAG sind und nicht an den politischen Entscheidungen beteiligt waren und/oder gerade in Institutionen eingebunden sind, die in Afghanistan aktiv sind.<br><br>
Dieses qualitative Interviews mit betroffenen Personen aus der Partei (Parteibasis sowie Führung) sowie der Bundestagsfraktion durch, um die Hintergründe über die grüne Haltung zum Einsatz der Bundeswehr aufzuarbeiten. Die Befragung soll die Bandbreite der politischen Positionierung zum Einsatz, seinen Folgen und seinem Ende abbilden und dabei die relevanten politischen Entscheidungsträger*innen aus den 20 Jahren des Einsatzes identifizieren und befragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innen-Team stellt sicher, dass die Zusammensetzung der Teams und der Zeitplan BAG-intern transparent sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschlussdokument:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innenteam der BAG wird gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Team einen Abschlussbericht im Rahmen von bis zu 40 Seiten vorlegen, der die unterschiedlichen Perspektiven der Akteur*innen berücksichtigt. Dabei soll er auch, vor dem Hintergrund des heutigen Erkenntnisstandes, Politikempfehlungen für zukünftige Entscheidungsfindungen innerhalb der Partei und der Bundestagsfraktion zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr formulieren. Die BAG zum Bericht eine begleitende Stellungnahme beschließen. Das gesamte Team wird der BAG den Bericht im März 2023 vorstellen und ihn anschließend dem Bundesvorstand übergeben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 23:11:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Unterstützung Urabstimmung</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/unterstutzung-urabstimmung-42123</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/unterstutzung-urabstimmung-42123</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden und Internationales spricht sich dafür aus, dass<br>
- über die Anhebung der jährlichen Militärausgaben auf 2% oder mehr des Bruttoinlandsprodukts sowie<br>
- die Aufnahme von bis zu 100 Milliarden Euro Schulden als Sondervermögen für die Bundeswehr<br>
eine Urabstimmung unter allen Parteimitgliedern durchgeführt wird und fordert den Bundesvorstand auf diese rasch umzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter dem Eindruck des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine hat Bundeskanzler Olaf Scholz im Einvernehmen mit Bundesfinanzminister Christian Lindner am 27. Februar 2022 angekündigt, dass die deutschen jährlichen Ausgaben für das Militär erheblich - um etwa die Hälfte, bezogen auf den Etat von 2021 - steigen sollen (46,9 auf ca. 70 Mrd. Euro). Damit soll die Bemühenszusage an die Nato von 2014 jährlich 2% des Bruttoinlandsproduktes aufzuwenden erreicht bzw. sogar übererfüllt werden.<br>
Diese quasi über Nacht getroffene, unabgestimmte Ankündigung wird, wenn sie realisiert wird, große Folgewirkungen haben. Es werden dauerhaft große Haushaltsmittel gebunden, die dann für ökologische und soziale Vorhaben nicht zur Verfügung stehen. Der Ausbau militärischer Strukturen wird verstärkt und es werden rechtliche Verpflichtungen bei großen Beschaffungsvorhaben eingegangen, deren Folgekosten z.Zt. nicht absehbar sind. Ein Teil der Beschaffungen wird zudem zu einem Zeitpunkt der BW zur Verfügung stehen von dem wir jetzt noch nicht wissen, was ggf. eine neue europäische Friedensordnung erforderlich macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese massive Steigerung der Ausgaben für militärisches und seine Folgewirkungen sind schwerlich mit unserem grünen Grundsatzprogramm in Einklang zu bringen: wie dem Grundsatz Abrüstung (51), dem Gebot der Abrüstung und Rüstungskontrolle (389) oder perspektivisch dem Beitritt Deutschlands zum Atomwaffensperrvertrag. Vor allem widersprechen sie aber dem aktuellen grünen Wahlprogramm. Dieses lehnte explizit das Nato 2%-Ziel ab (S. 254).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die neuen von den Grünen mitzutragenden Rüstungsziele, die - das 100 Milliardenprogramm betreffend - sogar im Grundgesetz verankert werden sollen sind ein einschneidender grundlegender Wechsel in der grünen Außen- und Sicherheitspolitik, der der bisherigen Politik und den grundlegenden Zielen und der Programmatik der Partei nicht mehr entspricht.<br>
Egal wie man inhaltlich zu dieser Änderung steht, ob man dies ablehnt oder befürwortet: Eine solche Entscheidung darf nicht durch die Bundestagsfraktion im Allein- und Schnelldurchgang beschlossen werden. Allen Mitgliedern der grünen Partei muss die Gelegenheit gegeben werden, hierüber zu entscheiden.<br>
Eine Urabstimmung ist auch in kurzer Zeit durchführbar, wie die Urabstimmung über den Koalitionsvertrag gezeigt hat. Sie sollte noch vor der Abstimmung zur Grundgesetzänderung durchgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zweiter Antragsteller ist Dr. Uli Pordesch, Mail: pordesch@web.de</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 22:55:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46442</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46442</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin sollten vertrauensbildende Maßnahmen, konventionelle Rüstungskontrolle und Schritte zur nuklearen Abrüstung in die diplomatischen Bemühungen um einen Waffenstillstand einbezogen werden. Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 20:12:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Mehr Investitionen in zivile Krisenprävention und Konfliktlösung</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-investitionen-in-zivile-krisenpravention-und-konfliktlosung-5929</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-investitionen-in-zivile-krisenpravention-und-konfliktlosung-5929</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob nicht umgehend die Investitionen in zivile Krisenprävention und Konfliktlösung kurzfristig von jährlich 10 % der geplanten Militärausgaben getätigt werden können.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Etat ist im Vergleich zum Militär-Etat unzureichend ausgestattet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 18:28:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Etat zivile Krisenprävention und Konfliktlösung</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/etat-zivile-krisenpravention-und-konfliktlosung-45879</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/etat-zivile-krisenpravention-und-konfliktlosung-45879</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob nicht umgehend die Investitionen in zivile Krisenprävention und Konfliktlösung gleichrangig mit solchen in den Militär-Komplex getätigt werden können.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Etat ist im Vergleich zum Militär-Etat völlig unzureichend ausgestattet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 17:49:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Mehr die möglichen Konsequenzen bedenken</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-die-konsequenzen-bedenken-10917</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-die-konsequenzen-bedenken-10917</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob nicht mehr von den möglichen Folgen her Strategien bei Konflikten gedacht werden muss.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Argument, es muss halt militärischer Druck aufgebaut und realisiert werden, ist zu wenig die möglichen Konsequenzen bedenkend. Es müsste u.a. viel nachgedacht werden über vielfältige Transformation von Konflikten im Sinn J.Galtungs Gedanken der Konflikt-Transformation (Johan Galtung, &quot;Konflikte und Konfliktlösungen&quot;, 2007) und über kreative Formen des Gewaltlosen Widerstandes</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 17:44:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Mehr Information der Öffentlichkeit</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-information-der-offentlichkeit-44966</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/mehr-information-der-offentlichkeit-44966</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob die Öffentlichkeit nicht mehr informiert werden kann über die in wichtigen Gesprächen betreffs vorallem Konflikte zwischen Staaten angesprochenen Punkte: Welche Argumente und Bausteine zur Konflikt-Lösung wurden vorgetragen und was waren die Reaktionen der Partner ?<br></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich fühle mich überhaupt nicht informiert über den Inhalt von wichtigen Gesprächen auf oberer Ebene. So kann ich bzw. die Öffentlichkeit nicht angemessen reagieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 17:33:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Art und Zeitpunkt von Sanktionen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46433</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46433</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob in bestimmten Konflikten verhältnismässige Konsequenzen (&quot;Sanktionen&quot; klingt moralisch - kommt eigentlich von sanctio-Heilung,&quot;Konsequenzen&quot; erscheint mir besser ) auf unterschiedlichen Lebensbereichen nicht früher ergriffen werden sollten, bevor es 1. zu harten militärischen Konsequenzen mit weiterer militärischer Hochrüstung wie jetzt und 2. zu extremer wirtschaftlicher-energiepolitischer Abhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen kommen wird.<br></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Bezug auf Nord-Stream II , Rohstoffe wie z.B. Seltene Erden oder Lieferketten hat sich Europa extrem abhängig gemacht. Für Auseinandersetzung in starken Konflikten wurde vorrangig auf die militärische Karte gesetzt. So habe ich am 02.03.2022 in einem &quot;Politischen Friedensgebet&quot; für Ukraine, Russland, Europa (Rundmail von Sven Giegold) erfahren, dass seit 8 Jahren im Donbass Krieg mit Raketen auf Kindergärten etc. herrscht, nicht nur Besetzung. Warum wurden deswegen nicht schon damals härtere Konsequenzen eingesetzt??</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 17:25:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Vorgehen in Konfliktgesprächen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/vorgehen-in-konfliktgesprachen-41414</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/vorgehen-in-konfliktgesprachen-41414</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,<br>
ob die Vermittlung von Kenntnissen der Diplomaten im Bereich &quot;konkretes Vorgehen bei schwierigen Konfliktlösungen&quot; mit Hilfe von Kommunikations-Experten und -Wissenschaftlern verbessert werden kann. Es sollten sowohl auf der Mikro-Ebene der Vis-a-Vis-Gespräche der Politiker:innen der Staaten mit Konflikten wie auch auf der Makro-Ebene die Einstellungen und Haltungen der jeweiligen Politiker:innen sowie Bevölkerungen in den Ländern die verbalen und nonverbalen Äusserungen in den Blick der Analyse genommen werden. Bei harten und lange währenden Konflikten wie z.B.der jetzigen NATO-Russland-Krise sollte die Einschaltung von geschulten Mediator:innen im Sinn u.a. von Johan Galtungs Konflikt-Transformation erwogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Präsident Putin sind in der letzten Zeit etliche Vis-a-Vis-Gespräche in Moskau und auch Telefonate von höchstrangigen Staatsvertretern des Westens geführt worden. Seine Beteuerungen, keinen Angriffskrieg zu planen, sind auf Skepsis aufgrund des Nichtabzugs von Truppen an der Grenze gestossen . Die gesamte Öffentlichkeit fühlt sich nun aber massiv getäuscht. Wie konnte es zu der Entwicklung der letzten Monate mit den vielen Gipfelgesprächen zu diesem Krieg kommen? Welche verbale und nonverbale Signale sind dabei und auch in der Vergangenheit übersehen worden? Wie hätte vielleicht anders vorgegangen werden können? (Siehe Anmerkungen am Schluss).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wieso kam es überhaupt zu dieser Entwicklung, wo doch Präsident Putin am 25.09.2001 im Bundestag u.a. sagte:&quot;Wie ein guter westlicher Nachbar verkörperte Deutschland für Russen oft Europa, die europäische Kultur, das technische Denkvermögen und kaufmännisches Geschick.&quot; und seine lange öfter von Beifall unterbrochene Rede auf Deutsch endete mit: &quot; Aber abgesehen von den objektiven Problemen und trotz mancher - ganz aufrichtig und ehrlich gesagt - Ungeschicktheit schlägt unter allem das starke und lebendige Herz Russlands, welches für eine vollwertige Zusammenarbeit und Partnerschaft geöffnet ist.&quot; <a href="https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/putin/putin_wort-244966">https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/putin/putin_wort-244966</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie hätte der Westen anders nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion reagieren können? Aus diesen Entwicklungen sollte man lernen, um künftige Spiralen der Eskalation wie jetzt mit Krim- und jetzt Ukraine-Krieg zu vermeiden!<br><strong>Meine Spekulation</strong>: Wladimir Putin fühlte immer mehr, dass er nicht die erwartete Reaktion vom Westen erhalten hat - er bekam dann vielleicht Widerspruch bis Hohn von seinen Leuten zu spüren - kapselte sich darauf immer mehr in seinem Getreuen-Kreis ein und zimmerte sich, um das wett zu machen, sein Geschichtsbild von Russland zurecht. Aufschlussreich aber auch &quot;Putins Leben&quot; unter <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wladimir_Wladimirowitsch_Putin">https://de.wikipedia.org/wiki/Wladimir_Wladimirowitsch_Putin</a> . Der Phoenix-Film am 12.03.2022 abends stellte ihn als zeitlebens trickreichen Akteur dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anmerkungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu den Gedanken von Johan Galtung, sein Buch &quot;Konflikte und Konfliktlösungen&quot;, 2007</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich zitiere aus <a href="https://www.cicero.de/aussenpolitik/nato-erweiterung-von-russlandverstehern-kalten-kriegern-und-realpolitik">https://www.cicero.de/aussenpolitik/nato-erweiterung-von-russlandverstehern-kalten-kriegern-und-realpolitik</a> Beitrag von Botschafter a.D. Lüdeking vom 27.12.2021 &quot;Von Russlandverstehern, Kalten Kriegern und Realpolitik...&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>u.a.&quot;Nahezu prophetisch wirkt heute die Einschätzung des amerikanischen Diplomaten und Historikers <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/George_F._Kennan">George F. Kennan</a>, der als Urheber der von den USA seit 1947 während des Kalten Kriegs verfolgten Containment-Politik „zur Eindämmung des sowjetischen Imperialismus“ gilt. Er bezeichnete 1997 die Nato-Erweiterung als „verhängnisvollsten Fehler der amerikanischen Politik in der Ära nach dem Kalten Krieg“ und führte hierzu begründend aus, dass „diese Entscheidung erwarten lasse, dass die nationalistischen, antiwestlichen und militaristischen Tendenzen in der Meinung Russlands entzündet werden;.... Die seit 1999 bis heute erfolgte Nato-Osterweiterung traf stets auf russische Ablehnung. &quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>sowie LE MONDE diplomatique 10.3.2022 &quot;Putins Krieg&quot; von A.Zumach <a href="https://monde-diplomatique.de/artikel/!5830499">https://monde-diplomatique.de/artikel/!5830499</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>....&quot;Und im wiedervereinten Deutschland kritisierte 1995 Peter Glotz, vormals Generalsekretär der SPD, in einem Spiegel-Essay mit dem Titel „Saftige Dummheit“ die Osterweiterungspläne der Nato mit Argumenten, die Kennans Intervention sogar vorwegnahmen: „Das zieht eine neue, willkürliche Grenze durch Osteuropa, stärkt die großrussischen Kräfte in Moskau, gefährdet die Abrüstungsvereinbarungen mit Russland und schwächt die Entscheidungsfähigkeit des Bündnisses.“</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 17:12:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080</link>
                        <author>Sprecher*innenteam der BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus § 18 der Satzung des Bundesverbandes sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG- Statut); das Bundesfrauenstatut findet, mit Ausnahme § 1 Absatz 2 des Statuts und, soweit nichts anderes geregelt ist, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Vielfalt ist ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt auch in der BAG beitragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden. <sup>2</sup>Die angemessene Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen ist unser Ziel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Wir setzen es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische und antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken. <sup>2</sup>Die Mitglieder der BAG setzen sich gemeinschaftlich für diese Ziele ein und arbeiten auch in ihren entsendenden Gremien daran mit, um die Vielfalt in der BAG zu erhöhen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von Bündnis 90/Die Grünen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie deren Beschlussfassung, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 des BAG-Statuts wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG aus begründetem Anlass nichts anderes mit einer zwei-drittel (2/3) Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und, sofern etabliert, durch sie oder die BAG eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere durch die BAG eingesetzte Untergliederungen zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Formal rückt beim Ausscheiden eine*r Sprecher*in ein*e Stellvertreter*in unter Berücksichtigung der Mindestquotierung auf den freigewordenen Platz auf. <sup>3</sup>Für den dann frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Die Kooptierten müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Für den frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal öffentlich, mindestens aber zweimal pro Jahr, in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup>2</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>3</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer zwei-drittel (2/3) Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Termine der Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von sechs (6) Wochen über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>2</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>3</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>4</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens zwei Wochen vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel (1/3) der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch die Sprecher*innen geleitet, die stellvertretenden Sprecher*innen führen das Protokoll. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von zwei (2) Wochen per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren und diese sind zu dem auf der Internetseite der BAG zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird durch das Sprecher*innenteam im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den vorhandenen Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNSNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht einzubringen und durch die BAG zu beschließen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig an das Sprecher*innenteam zu versenden, dass dieses die Vorlagen spätestens drei (3) Wochen vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgeben kann. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens zehn (10) Tage vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Sofern verwendet, ist die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Vorgriff auf die jeweilige Tagung sollen auf Einladung des Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den sieben (7) Tagen vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e. Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten der BAG-Sprecher*innen und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Kooptierte werden erstattet, sofern der Haushalt der BAG das zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, sollen sie ausgeglichene Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG koordiniert. <sup>2</sup>Sie werden in Absprache mit dem Sprecher*innenteam benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Zur Aufarbeitung spezifischer Fragestellungen, die durch Organe oder Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Absprache mit dem Sprecher*innenteam an die BAG überwiesen wurden, kann die BAG jeweils eine Kommission einrichten. <sup>2</sup>Der personelle, zeitliche, finanzielle sowie ablauforganisatorische Umfang ergibt sich aus der Fragestellung und ist anlassbezogen auf Antrag des Sprecher*innenteams durch die BAG auf Basis dieser Geschäftsordnung festzulegen. <sup>3</sup>Sofern erforderlich, kann sich die Kommission eine eigene Geschäftsordnung geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Kommunikation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur allgemeinen Kommunikation gegenüber allen Interessierten betreibt, administriert und betreut das Sprecher*innenteam einen entsprechenden Onlineauftritt. <sup>2</sup>Darüber hinaus stellt das Sprecher*innenteam BAG relevante Dokumente in der Grünen Wolke zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Zur Kommunikation an die Mitglieder sowie die Gäste der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler (Arbeitsverteiler) sowie einen offenen Newsletter. <sup>2</sup>Darüber hinaus wird den Koordinator*innen der AGen ein E-Mail-Verteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Der Arbeitsverteiler umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder, langfristig engagierte Gäste und Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Er dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und Förderung konkreter themenbezogener Zusammenarbeit sowie der Information über relevante, themenbezogene Veranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Newsletter dient ausschließlich dem Sprecher*innenteam zur Ankündigung von Veranstaltungen und der Verteilung relevanter und themenbezogener Informationen an die Interessierten der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Diskussionen finden vorrangig auf den Tagungen sowie in den Arbeitsgruppen statt. <sup>2</sup>Darüber hinaus können diese in eigener Verantwortung im offenen Bereich von Discourse bzw. mit Bezug auf eine anstehende Tagung und unter Moderation des Sprecher*innenteams im geschlossenen Bereich der BAG von Discourse geführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Darüber hinaus finden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Anträgen und Beschlussvorlagen im Vorfeld der Tagungen im Kommentarbereich von Antragsgrün statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Für digitale bzw. hybride Tagungen sowie Sitzungen der AGen stellt das Sprecher*innenteam entsprechende digitale Räume zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede Person darf nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, muss im Rahmen der Weisungsgebundenheit jede Person alle organisatorischen Maßnahmen beachten, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. Sie muss sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin hat jede Person die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sofern sie inhaltlich betroffen sind oder dieser widersprechen, ihre Gültigkeit in Gänze.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 02.04.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorlage gem. Beschluss der BAG Frieden &amp; Internationales vom 12.02.2022</strong>:<br><a href="http://https//bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezüge:<br>
Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf%C2%A0">https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Mar 2022 23:04:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>