<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Tagung BAG Frieden &amp; Internationales | 01. - 02.04.2022: Alles</title>
            <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/page/files/BAG_F_I-Logo.png</url>
                <title>Tagung BAG Frieden &amp; Internationales | 01. - 02.04.2022: Alles</title>
                <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>Kommentar zu: Dringlichkeitsantrag: Eilverfahren zur Bewaffnung von Drohnen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416?commentId=10047#comm10047</link>
                        <author>Julius Kurth</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416?commentId=10047#comm10047</guid>
                        <description><![CDATA[Wahlprogramm, S. 253: Bewaffnete Drohnen wurden
und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale
Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein
solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen
Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen
wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen
besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für
welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen
überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung
entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie
mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige
Rolle spielen.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 15:35:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Dringlichkeitsantrag: Eilverfahren zur Bewaffnung von Drohnen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416/55484</link>
                        <author>Tobias Balke</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416/55484</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 3:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die BAG Frieden fordert den BuVo und vor allem die BTF auf, einer "Eilentscheidung" zur Drohnenbewaffnung zu widersprechen und - wie verbindlich zugesagt - eine ausführliche Debatte dazu in der Partei zu organisieren.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die BAG Frieden/Internationales fordert Bundesvorstand und Bundestagsfraktion auf, einer "Eilentscheidung" zur Drohnenbewaffnung zu widersprechen. Erst muss - auch im Dialog mit unseren Verbündeten - geklärt werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen. Auch ist sorgfältig zu prüfen, ob es hinreichend zuverlässige Sicherungen gegen das "Gehacktwerden" und gegen völkerrechtswidrigen Missbrauch wie z.B. extralegale Tötungen gibt oder solche Sicherungen wenigstens in naher Zukunft zu erwarten sind.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 15:02:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU4: Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Auch aufgrund der Geschichte Deutschlands als Aggressorstaat muss hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Europaparlament</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Bayerischer Landtag</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Baden-Württemberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bayern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Berlin</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bremen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hamburg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hessen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Niedersachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Nordrhein-Westfalen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Rheinland-Pfalz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen-Anhalt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Schleswig-Holstein</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 14:26:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Dringlichkeitsantrag: Eilverfahren zur Bewaffnung von Drohnen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416</link>
                        <author>Karl-Wilhelm Koch</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/dringlichkeitsantrag-zur-bewaffnung-von-drohnen-8416</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden fordert den BuVo und vor allem die BTF auf, einer &quot;Eilentscheidung&quot; zur Drohnenbewaffnung zu widersprechen und - wie verbindlich zugesagt - eine ausführliche Debatte dazu in der Partei zu organisieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut &quot;Regierung will Bundeswehrdrohne bewaffnen&quot;, <a href="https://www.n-tv.de/politik/Entwurf-Regierung-will-Bundeswehrdrohne-bewaffnen-article23241266.html">https://www.n-tv.de/politik/Entwurf-Regierung-will-Bundeswehrdrohne-bewaffnen-article23241266.html</a> und der per Foto bekanntgegebenen &quot;Änderungs- und Ergänzungsmitteilung&quot; will die Bundesregierung vom Verteidigungs- und vom Haushaltsausschuss am kommenden Mittwoch verlangen, der Finanzierung von Raketen für die Heron-Drohnen der Bundeswehr zuzustimmen. Wir haben in unserem Bundestragswahlprogramm, <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf</a> , S. 253 dazu versprochen &quot;<em>Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen.</em>&quot; Auch die Voraussetzungen des Koaltionsvertrage sind keinesfalls erfüllt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:33:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A3NEU4: Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936/amendment/55480</link>
                        <author>Maximilian Gercke, Sonja Schiffers</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936/amendment/55480</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 38 bis 40 einfügen:</h4><div><p>hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">Im Vordergrund muss stehen, was die ukrainische Regierung von uns, Deutschland und der EU, fordert. </span></ins>Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:18:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU3: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46933</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46933</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Auch aufgrund der deutschen Geschichte als Aggressorstaat muss hierbei für uns an erster Stelle stehen, die Interessen der angegriffenen Ukraine zu achten und mit ihr solidarisch zu sein. Wir sollten die ukrainische Regierung dabei unterstützen, einen Frieden zu schließen, der den Sicherheitsbedürfnissen der Ukraine Rechnung trägt, ihre staatliche Souveränität sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen. <span class="underline"><span><span><span><span><span>Gleichzeitig müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine tragen.</span></span></span></span></span></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span><span><span><span><span>Darüber hinaus sollten auf diplomatischer Ebene möglichst bald Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen, über konventionelle Rüstungskontrolle und nukleare Abrüstung stattfinden, um weitere Schritte zur Deeskalation und zu einem nachhaltigen Frieden zu ermöglichen.</span></span></span></span></span> Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:16:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU2: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46932</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46932</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span><span><span><span><span>Darüber hinaus sollten auf diplomatischer Ebene möglichst bald Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen, über konventionelle Rüstungskontrolle und nukleare Abrüstung stattfinden, um weitere Schritte zur Deeskalation und zu einem nachhaltigen Frieden zu ermöglichen.</span></span></span></span></span> Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 11:13:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A3NEU4: Feministische Außenpolitik und menschliche Sicherheit</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936/amendment/55479</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46936/amendment/55479</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 47:</h4><div><p>sicherstellt und vor allem das Leben und die Freiheit ihrer Bürger*innen schützt. Teil einer möglichen Exitstrategie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">aus dem Krieg </del>könnte es sein, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Präsident </ins>Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als 1.Phase, </ins>und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als 2.Phase für </ins>einen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">danach zu verhandelnden </ins>vollständigen Truppenrückzug vom gesamten ukrainischen Territorium eine weitgehende Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Die Ukraine müsste auch dem Waffenstillstand zustimmen.<br><br>Dieser Waffenstillstand könnte erreicht werden durch Einschaltung von Persönlichkeiten und Institutionen, die entweder vom Amt her und aus Erfahrung als unparteiisch gelten können oder durch ihre fachliche Mediations-Expertise geeignet wären</ins>. Gleichzeitig müsste die Russische Föderation die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Teilantrag, der nicht übernommen wurde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Apr 2022 10:57:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu K1: Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden und Internationales zur Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46447/amendment/55304?commentId=6944#comm6944</link>
                        <author>Martina Fischer</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46447/amendment/55304?commentId=6944#comm6944</guid>
                        <description><![CDATA[Die von Ursula vorgeschlagenen Änderungen unterstütze ich. weil sie zur Präzisierung und Differenzierung beitragen. Schließlich resultieren die Dilemmata und Widersprüche, die in Afghanistan zutage traten, aus der Kombination unterschiedlicher Einsätze. Die vorgeschlagene Formulierung wird dieser Komplexität besser gerecht.

Noch ein Kommentar in eigener Sache: ich Ich bedaure sehr und bitte um Verständnis dafür, dass ich bei der kommenden BAG-Sitzung nicht dabei sein kann, ich bin dienstlich in Bosnien-Herzegowina unterwegs, habe hier morgen noch volles Programm und am Sonntag die Rückreise vor mir. ]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 22:03:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine und der brutale Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung machen das Konzept der Bundesregierung, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, keineswegs unbrauchbar. <strong>Der Krieg demonstriert vielmehr die Notwendigkeit feministischer Analysen, die seit einigen Jahren vor Machtkonsolidierung des Putinregimes durch Militarismus und Anti-Gender-Politik und damit verbundenen Gefahren gewarnt haben.<br><br>
Feministische Außenpolitik erfordert unter anderem, dass Geschlechterperspektiven in unsere Reaktionen auf den Krieg, zum Beispiel in der humanitären Hilfe, integriert werden.</strong> Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen die Folgen für die Menschen mitgedacht werden – ob in der Ukraine, in Russland oder anderswo. Das heißt zum Beispiel, Wirtschaftssanktionen möglichst zielgerichtet gegen die russische Machtelite einzusetzen. Die Forderungen feministischer Außenpolitik nach einem Leben in Freiheit und Würde knüpfen an den erweiterten Sicherheitsbegriff der Vereinten Nationen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der mutige Widerstand der Ukrainer*innen gegen die russische Invasion, für Frieden und Freiheit, muss unterstützt werden, wo immer es möglich erscheint. Die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das Völkerrecht muss vorgenommen und mit den nötigen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden. Humanitäre Hilfe, Schutz für alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen, und das Einhalten von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Grenzen sollten selbstverständlich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zur Beendigung dieses völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieges gegen die Ukraine beizutragen. Eine weitere Eskalation und immer weitere Zerstörungen müssen verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sehr schwierig, den humanen Wunsch, weitere russische Angriffe zu stoppen, gegen die Risiken eines noch größeren Krieges, einschließlich der Möglichkeit eines Einsatzes von Atomwaffen, abzuwägen. Rufe nach einer Flugverbotszone über der Ukraine sind zwar nachvollziehbar, aber eine Flugverbotszone verbietet sich - ebenso wie ein Nato-Einsatz in der Ukraine insgesamt - wegen des damit verbundenen erheblichen Eskalationspotenzials. Unabhängig davon steigt auch die Gefahr, dass Putin Atomwaffen einsetzt, je länger der Krieg dauert und je stärker der ökonomische Druck durch die Sanktionen auf Russland wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie aus dem Krieg könnte es sein, Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand und einen vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin sollten vertrauensbildende Maßnahmen, konventionelle Rüstungskontrolle und Schritte zur nuklearen Abrüstung in die diplomatischen Bemühungen um einen Waffenstillstand einbezogen werden. Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem Kreml zuarbeiten, sollten möglichst aufrechterhalten werden. <strong>Gerade auch feministische Aktivist*innen, die sich gegen den Krieg ausgesprochen haben, sollten unterstützt werden, im Exil sowie nach Möglichkeit in Russland.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Resolution der Generalversammlung vom 2. März 2022 klar hinter die Ukraine gestellt. Russland wird aufgefordert, unverzüglich die Kampfhandlungen auf ukrainischem Staatsgebiet einzustellen und seine Streitkräfte abzuziehen. In Folgeresolutionen könnte die Generalversammlung nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen oder einheitliche ökonomische Sanktionen empfehlen. Friedenspolitische Instrumente der VN wie Sondergesandte mit einem Vermittlungsauftrag oder Blauhelmtruppen könnten infolge von Verhandlungen zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Feministische Außenpolitik ist kein realitätsfernes Konzept, im Gegenteil.Nur mit einem erweiterten Begriff von Sicherheit lassen sich die globalen Herausforderungen angemessen erfassen. Ein sicherheitspolitischer Diskurs, der militärischer Logik verhaftet bleibt, bietet weder eine umfassende Antwort auf die jetzigen noch auf zukünftige Herausforderungen. Die Rhetorik eines neuen Kalten Krieges wird uns einer nachhaltigen europäischen Friedensordnung nicht näherbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 15:31:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1NEU2: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-43426</link>
                        <author>Sprecher*innenteam BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-43426</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Friedens- und Sicherheitspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie fördert einen umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die menschliche Sicherheit, die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. <sup>3</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. <sup>4</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18) sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei, in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel – auch in ihren entsendenden Gremien – Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in der BAG beitragen und diese erhöhen, so dass sich auch vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li value="2"><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie die Beschlussfassung darüber, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 des BAG-Statuts wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>zwei von ihr zu benennende Mitglieder der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem übrigen Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen. <sup>2</sup>Nicht mindestquotierte Delegationen haben nur eine Stimme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG nichts anderes mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und gegebenenfalls eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere Untergliederungen zu unterstützen und zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Kooptierte, die nicht stellvertretende Sprecher*innen sind, müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal im Jahr, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Die Tagungen sind öffentlich und erfolgen in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup>3</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>4</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Termine der Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von <strong>sechs </strong><strong>Wochen</strong> über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens <strong>eine Woche </strong>vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>2</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>3</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, müssen dem Sprecher*innenteam spätestens <strong>sieben Wochen</strong> vor der Tagung zugehen. <sup>4</sup>Sie sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens <strong>zwei Wochen </strong>vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch das Sprecher*innenteam geleitet, welches auch das Protokoll führt. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren. <sup>4</sup>Die Beschlüsse sind auf der Internetseite der BAG mit gleicher Frist, bei Dringlichkeit schnellstmöglich, zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. <sup>3</sup>Im Fall einer Abstimmung entscheiden diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird durch das Sprecher*innenteam im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig vorhandener Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht zur Beschlussfassung durch die BAG einzubringen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig beim Sprecher*innenteam einzureichen, dass diese spätestens <strong>drei Wochen</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgegeben werden können. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens <strong>zehn Tage</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ist ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Im Vorgriff auf die jeweilige Tagung sollen auf Einladung des Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den <strong>sieben Tagen</strong> vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden. <sup>2</sup>In diesem Rahmen sind Änderungen, die zu einer Einigung führen, bis zur Beschlussfassung durch die BAG zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Beschlüsse über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Bundesvorstand. <sup>2</sup>Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Bundesvorstand statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e. und f. Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten des Sprecher*innenteams, der Kooptierten und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Gäste werden erstattet, sofern Erstattungsanträge innerhalb von <strong>vierzehn Tagen</strong> nach der Tagung dem Sprecher*innenteam vorgelegt werden und der laufende Haushalt der BAG dies für alle antragstellenden Gäste gleichermaßen zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Es gilt die Erstattungsordnung des Bundesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam gem. Absatz 2, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, können sie Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG, langfristig engagierter Gäste und von Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen, koordiniert. <sup>2</sup>Diese werden durch das Sprecher*innenteam in Absprache mit der AG benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Zur Aufarbeitung spezifischer Fragestellungen, die durch Organe oder Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Absprache mit dem Sprecher*innenteam an die BAG überwiesen wurden, kann die BAG jeweils eine Kommission einrichten. <sup>2</sup>Der personelle, zeitliche, finanzielle sowie ablauforganisatorische Umfang ergibt sich aus der Fragestellung und ist anlassbezogen auf Antrag des Sprecher*innenteams durch die BAG auf Basis dieser Geschäftsordnung festzulegen. <sup>3</sup>Sofern erforderlich, kann sich die Kommission eine eigene Geschäftsordnung geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Kommunikation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur allgemeinen Kommunikation gegenüber allen Interessierten betreibt, administriert und betreut das Sprecher*innenteam einen entsprechenden Onlineauftritt. <sup>2</sup>Darüber hinaus stellt das Sprecher*innenteam BAG relevante Dokumente in der Grünen Wolke zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Zur Kommunikation mit den Mitgliedern sowie den Gästen der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler (Arbeitsverteiler) sowie einen offenen Newsletter. <sup>2</sup>Darüber hinaus wird den Koordinator*innen der AGen ein E-Mail-Verteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Der Arbeitsverteiler umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder, langfristig engagierte Gäste und Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Der Arbeitsverteiler dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und Förderung konkreter themenbezogener Zusammenarbeit sowie der Information über relevante, themenbezogene Veranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Newsletter dient ausschließlich dem Sprecher*innenteam zur Ankündigung von Veranstaltungen und der Verteilung relevanter und themenbezogener Informationen an die Interessierten der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Diskussionen finden vorrangig auf den Tagungen sowie in den Arbeitsgruppen statt. <sup>2</sup>Darüber hinaus können diese in eigener Verantwortung im offenen Bereich von Discourse bzw. mit Bezug auf eine anstehende Tagung und unter Moderation des Sprecher*innenteams im geschlossenen Bereich der BAG von Discourse geführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Darüber hinaus finden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Anträgen und Beschlussvorlagen im Vorfeld der Tagungen im Kommentarbereich von Antragsgrün statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Für digitale bzw. hybride Tagungen sowie Sitzungen der AGen stellt das Sprecher*innenteam entsprechende digitale Räume zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die beim Sprecher*innenteam zu hinterlegen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es dürfen nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, müssen alle organisatorischen Maßnahmen beachtet werden, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. <sup>2</sup>Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, müssen sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin besteht die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person, die Umgang mit personenbezogenen Daten hat, muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG, die Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der BAG enthalten und in Punkten dieser Geschäftsordnung widersprechen, verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit in den betroffenen Punkten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 01.04.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorlage gem. Beschluss der BAG Frieden &amp; Internationales vom 12.02.2022</strong>:<br><a href="http://https//bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezüge:<br>
Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf%C2%A0">https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%2--0Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 15:08:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu GO1NEU: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900/amendment/55448</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900/amendment/55448</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 10:</h4><div><p>90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. 2Sie fördert einen erweiterten und umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. 3Sie ist der Charta der UN verpflichtet und der Stärkung des Völkerrechts. 4Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. 5</ins>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18) </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 64 bis 66:</h4><div><ol start="6"><li value="6">die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Absprache</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Beratung</ins> mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 131 bis 132 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Sollte eine plötzlich krisenhafte Entwicklung eine kurzfristig anzusetzende Tagung nötig machen, können die zeitlichen Fristen auf Vorschlag des Sprecher*innenteams ggf. verkürzt werden.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Übertrag des fortbestehenden Änderungsantrags Ä2 zu GO1:</p>
<p><a href="https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322">https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 14:48:44 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1NEU: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46900</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus der Satzung des Bundesverbandes (u.a. § 18) sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei, in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel – auch in ihren entsendenden Gremien – Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in der BAG beitragen und diese erhöhen, so dass sich auch vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li value="2"><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG, Gäste und Rechte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie die Beschlussfassung darüber, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 des BAG-Statuts wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>zwei von ihr zu benennende Mitglieder der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem übrigen Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen. <sup>2</sup>Nicht mindestquotierte Delegationen haben nur eine Stimme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG nichts anderes mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und gegebenenfalls eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere Untergliederungen zu unterstützen und zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Kooptierte, die nicht stellvertretende Sprecher*innen sind, müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds anzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal im Jahr, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Die Tagungen sind öffentlich und erfolgen in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup>3</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>4</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Termine der Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von <strong>sechs </strong><strong>Wochen</strong> über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens <strong>eine Woche </strong>vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>2</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>3</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, müssen dem Sprecher*innenteam spätestens <strong>sieben Wochen</strong> vor der Tagung zugehen. <sup>4</sup>Sie sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens <strong>zwei Wochen </strong>vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch das Sprecher*innenteam geleitet, welches auch das Protokoll führt. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren. <sup>4</sup>Die Beschlüsse sind auf der Internetseite der BAG mit gleicher Frist, bei Dringlichkeit schnellstmöglich, zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. <sup>3</sup>Im Fall einer Abstimmung entscheiden diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird durch das Sprecher*innenteam im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig vorhandener Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht zur Beschlussfassung durch die BAG einzubringen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Inhaltliche Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig beim Sprecher*innenteam einzureichen, dass diese spätestens <strong>drei Wochen</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgegeben werden können. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens <strong>zehn Tage</strong> vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ist ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Im Vorgriff auf die jeweilige Tagung sollen auf Einladung des Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den <strong>sieben Tagen</strong> vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden. <sup>2</sup>In diesem Rahmen sind Änderungen, die zu einer Einigung führen, bis zur Beschlussfassung durch die BAG zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Beschlüsse über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Bundesvorstand. <sup>2</sup>Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Bundesvorstand statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e. und f. Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten des Sprecher*innenteams, der Kooptierten und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Gäste werden erstattet, sofern Erstattungsanträge innerhalb von <strong>vierzehn Tagen</strong> nach der Tagung dem Sprecher*innenteam vorgelegt werden und der laufende Haushalt der BAG dies für alle antragstellenden Gäste gleichermaßen zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Es gilt die Erstattungsordnung des Bundesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam gem. Absatz 2, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, können sie Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG, langfristig engagierter Gäste und von Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen, koordiniert. <sup>2</sup>Diese werden durch das Sprecher*innenteam in Absprache mit der AG benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Zur Aufarbeitung spezifischer Fragestellungen, die durch Organe oder Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Absprache mit dem Sprecher*innenteam an die BAG überwiesen wurden, kann die BAG jeweils eine Kommission einrichten. <sup>2</sup>Der personelle, zeitliche, finanzielle sowie ablauforganisatorische Umfang ergibt sich aus der Fragestellung und ist anlassbezogen auf Antrag des Sprecher*innenteams durch die BAG auf Basis dieser Geschäftsordnung festzulegen. <sup>3</sup>Sofern erforderlich, kann sich die Kommission eine eigene Geschäftsordnung geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Kommunikation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur allgemeinen Kommunikation gegenüber allen Interessierten betreibt, administriert und betreut das Sprecher*innenteam einen entsprechenden Onlineauftritt. <sup>2</sup>Darüber hinaus stellt das Sprecher*innenteam BAG relevante Dokumente in der Grünen Wolke zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Zur Kommunikation mit den Mitgliedern sowie den Gästen der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler (Arbeitsverteiler) sowie einen offenen Newsletter. <sup>2</sup>Darüber hinaus wird den Koordinator*innen der AGen ein E-Mail-Verteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Der Arbeitsverteiler umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder, langfristig engagierte Gäste und Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Der Arbeitsverteiler dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und Förderung konkreter themenbezogener Zusammenarbeit sowie der Information über relevante, themenbezogene Veranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Newsletter dient ausschließlich dem Sprecher*innenteam zur Ankündigung von Veranstaltungen und der Verteilung relevanter und themenbezogener Informationen an die Interessierten der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Inhaltliche Diskussionen finden vorrangig auf den Tagungen sowie in den Arbeitsgruppen statt. <sup>2</sup>Darüber hinaus können diese in eigener Verantwortung im offenen Bereich von Discourse bzw. mit Bezug auf eine anstehende Tagung und unter Moderation des Sprecher*innenteams im geschlossenen Bereich der BAG von Discourse geführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Darüber hinaus finden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Anträgen und Beschlussvorlagen im Vorfeld der Tagungen im Kommentarbereich von Antragsgrün statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Für digitale bzw. hybride Tagungen sowie Sitzungen der AGen stellt das Sprecher*innenteam entsprechende digitale Räume zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die beim Sprecher*innenteam zu hinterlegen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es dürfen nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, müssen alle organisatorischen Maßnahmen beachtet werden, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. <sup>2</sup>Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, müssen sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin besteht die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person, die Umgang mit personenbezogenen Daten hat, muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG, die Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der BAG enthalten und in Punkten dieser Geschäftsordnung widersprechen, verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit in den betroffenen Punkten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom 01.04.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorlage gem. Beschluss der BAG Frieden &amp; Internationales vom 12.02.2022</strong>:<br><a href="http://https//bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bezüge:<br>
Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf%C2%A0">https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf </a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%2-0Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 14:38:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>K1NEU: Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden und Internationales zur Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/prozess-der-bundesarbeitsgemeinschaft-bag-frieden-und-internationale-55663</link>
                        <author>Sprecher*innenteam BAG Frieden / Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/prozess-der-bundesarbeitsgemeinschaft-bag-frieden-und-internationale-55663</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationales (BAG) hat auf ihrer Sitzung vom 11. - 12. Februar 2022 den Verfahrensvorschlag der 47. Bundesdelegiertenkonferenz angenommen, einen „Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan, aufbauend auf dem FrSiKo Prozess, aufzusetzen und der BDK in Jahresfrist einen Bericht vorzulegen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Prozess soll eine unabhängige und transparente Aufarbeitung ermöglichen und die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven aus der Partei, und wo geboten darüber hinaus, gewährleisten. Die BAG beschließt hierzu folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ziel:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des Prozesses ist eine „summative Evaluation“ der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der militärischen Intervention in Afghanistan vorzulegen. Dies bedeutet, dass <em>die grüne Positionierung vor Beginn des gesamten Einsatzes – d.h. zur Aktivierung des Nato-Bündnisfalles nach Art. 5 auf der in Anspruch genommenen Legitimationsbasis der UN-Resolution 1368 vom 12. September 2001 – sowie </em>die initialen Ziele der grünen Positionierung zu Beginn <em>der Operation Enduring Freedom (OEF) bzw. International Security Assistance Force (ISAF)</em>, die Anpassungen dieser Zielsetzungen während <em>der Einsätze</em> sowie die Ergebnisse <em>der Einsätze</em> vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen evaluiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zeitrahmen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Prozess zur Aufarbeitung der Grünen-Haltung zur Beteiligung der Bundeswehr an der Militär-Intervention in Afghanistan soll bis Ende März 2023 abgeschlossen sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Methodik: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG geht zur umfassenden Sammlung von Einschätzungen und Informationen nach folgendem dreigliedrigen Prozess vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Sichtung, Sammlung und Aufarbeitung von wissenschaftlichen und politischen Publikationen zur grünen Positionierung rund um den Einsatz:</strong><br>
Hierfür sollen relevante Artikel im Zeitraum von 2000 bis 2022 gesammelt und analysiert werden, um daraus Erkenntnisse und Bewertungen über die grüne Beteiligung abzuleiten. Um eine umfassende Sammlung zu erstellen und auszuwerten, vergibt die BAG einen Werkvertrag an eine*n Wissenschaftler*in, die darüber hinaus auch die relevanten Dokumente aus dem Bundestag und den zuständigen Ausschüssen zusammenstellt.<br><br>
Dieser Prozess wird den Prozessen 2 und 3 vorgeschaltet, die Ergebnisse sollen sowohl in die Konzeption der Begleitdiskussionen (2) als auch in die qualitativen Interviews (3) mit einfließen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Begleitdiskussionen:</strong><br>
Die BAG führt unter Leitung des Sprecher*innenteams vier Diskussionsveranstaltungen durch, die sich den unterschiedlichen Aspekten des Einsatzes widmen:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zielvorstellungen und Begründung der Grünen für die Beteiligung an den Einsätzen OEF<strong><em> bzw. </em></strong>ISAF sowie die erste Phase des Wiederaufbaus (2002-2009)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum von 2009 bis 2015 (Kundus als Zäsur, Erstarken der Taliban und Aufkommen des IS)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zeitraum 2015 bis 2020 (Ende ISAF und Beginn Resolute Support, Erstarken der Taliban) sowie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Zeitraum 2020 bis 2022 (Friedensabkommen zwischen USA und Taliban, Truppenabzug).<br><br>
Die Diskussionsveranstaltungen sind offen und partizipativ angelegt und sollen den Mitgliedern der BAG ermöglichen, ihre Fragen in den Prozess einzuspeisen. Die Diskussionen werden durch das Sprecher*innenteam dokumentiert und ihre Ergebnisse sollen in den Zwischenbericht einfließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Zusätzliche Durchführung von Interviews durch Wissenschaftler*innen:</strong><br>
Zusätzlich führt das Sprecher*innenteam der BAG gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Team aus der BAG Frieden, die aktive Mitglieder der BAG sind und nicht an den politischen Entscheidungen beteiligt waren und/oder gerade in Institutionen eingebunden sind, die in Afghanistan aktiv sind.<br><br>
Dieses qualitative Interviews mit betroffenen Personen aus der Partei (Parteibasis sowie Führung) sowie der Bundestagsfraktion durch, um die Hintergründe über die grüne Haltung zum Einsatz der Bundeswehr aufzuarbeiten. Die Befragung soll die Bandbreite der politischen Positionierung zum Einsatz, seinen Folgen und seinem Ende abbilden und dabei die relevanten politischen Entscheidungsträger*innen aus den 20 Jahren des Einsatzes identifizieren und befragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innen-Team stellt sicher, dass die Zusammensetzung der Teams und der Zeitplan BAG-intern transparent sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschlussdokument:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Sprecher*innenteam der BAG wird gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Team einen Abschlussbericht im Rahmen von bis zu 40 Seiten vorlegen, der die unterschiedlichen Perspektiven der Akteur*innen berücksichtigt. Dabei soll er auch, vor dem Hintergrund des heutigen Erkenntnisstandes <em>und des Konzepts der feministischen Außenpolitik</em>, Politikempfehlungen für zukünftige Entscheidungsfindungen innerhalb der Partei und der Bundestagsfraktion zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr formulieren. Die BAG zum Bericht eine begleitende Stellungnahme beschließen. Das gesamte Team wird der BAG den Bericht im März 2023 vorstellen und ihn anschließend dem Bundesvorstand übergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Beschlussfassung am 02.04.2022 waren folgende Delegationen anwesend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Europaparlament</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fraktion Bayerischer Landtag</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Baden-Württemberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bayern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Berlin</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Bremen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hamburg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Hessen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Niedersachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Nordrhein-Westfalen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Rheinland-Pfalz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Sachsen-Anhalt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesverband Schleswig-Holstein</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Apr 2022 11:35:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A8: Unterstützung Urabstimmung</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/unterstutzung-urabstimmung-42123?commentId=10043#comm10043</link>
                        <author>Sebastian Klusak</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/unterstutzung-urabstimmung-42123?commentId=10043#comm10043</guid>
                        <description><![CDATA[Entspricht auch meiner Meinung.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 31 Mar 2022 11:30:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Art und Zeitpunkt von Sanktionen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/art-und-zeitpunkt-von-sanktionen-22877</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/art-und-zeitpunkt-von-sanktionen-22877</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuVo möge via Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung ersuchen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es sollte geprüft werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ob in bestimmten Konflikten verhältnismässige Sanktionen auf unterschiedlichen Lebensbereichen nicht früher ergriffen werden sollten, bevor es 1. zu harten militärischen Konsequenzen mit weiterer militärischer Hochrüstung wie jetzt und 2. zu extremer wirtschaftlicher-energiepolitischer Abhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen kommen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Bezug auf Nord-Stream II , Rohstoffe wie z.B. Seltene Erden oder Lieferketten hat sich Europa extrem abhängig gemacht. Für Auseinandersetzung in starken Konflikten wurde vorrangig auf die militärische Karte gesetzt. So habe ich am 02.03.2022 in einem &quot;Politischen Friedensgebet&quot; für Ukraine, Russland, Europa (Rundmail von Sven Giegold) erfahren, dass seit 8 Jahren im Donbass Krieg mit Raketen auf Kindergärten etc. herrscht, nicht nur Besetzung. Warum wurden deswegen nicht schon damals härtere Konsequenzen eingesetzt??</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 30 Mar 2022 21:13:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu GO1: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55327</link>
                        <author>Sprecher*innenteam der BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55327</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 43 bis 45:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">deren Beschlussfassung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Beschlussfassung darüber</ins>, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die </li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 59 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><ol><li value="9">dem <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">übrigen </ins>Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 65 bis 67 einfügen:</h4><div><ol start="4"><li value="4"><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>1</sup></ins>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. <sup>2</sup>Nicht mindestquotierte Delegationen haben nur eine Stimme</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 78 bis 80:</h4><div><ol start="7"><li value="7"><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">aus begründetem Anlass </del>nichts anderes mit einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei-drittel (2/3) Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zweidrittelmehrheit</ins> der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 105 bis 111:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Ergänzend haben sie die Pflege der Kommunikationsmittel und -wege gem. § 11 sicherzustellen und<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, sofern etabliert, durch sie oder die BAG eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere durch die BAG eingesetzte Untergliederungen zu beaufsichtigen.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> gegebenenfalls eingesetzte Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen oder andere Untergliederungen zu beaufsichtigen.</ins></li></ol><ol start="5"><li value="5"><sup>1</sup>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds </ins>anzusetzen. <sup>2</sup>Formal rückt beim Ausscheiden eine*r Sprecher*in ein*e </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 117 bis 120:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Kooptierten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kooptierte, die nicht stellvertretende Sprecher*innen sind,</ins> müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 124 bis 127:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><sup>1</sup></del>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Für den frei gewordenen Platz erfolgt die </del>Wahl <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nur </del>für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> anzusetzen</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 132 bis 135:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">öffentlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">im Jahr</ins>, mindestens aber zweimal pro Jahr<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>2</sup>Die Tagungen sind öffentlich und erfolgen </ins>in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung. <sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins></sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 137 bis 140:</h4><div><ol start="1"><li value="1">oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins></sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG mit einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei-drittel (2/3) Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zweidrittelmehrheit</ins> der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 142 bis 145:</h4><div><ol start="2"><li value="2">grundsätzlich zu Jahresbeginn festgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht. <sup>2</sup>Mitglieder und Gäste sind mit einer Frist von <strong>sechs <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) Wochen </del></strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wochen</strong> </ins>über die E-Mail-Verteiler der BAG einzuladen. <sup>3</sup>Die Einladung soll den Zugang zu Antragsgrün (sofern verwendet) sowie einen </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 153 bis 157:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">müssen dem Sprecher*innenteam spätestens <strong>sieben Wochen</strong> vor der Tagung zugehen. <sup>4</sup>Sie </ins>sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei-drittel</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">absoluten</ins> Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins></sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 160 bis 162 löschen:</h4><div><ol start="4"><li value="4"><sup>1</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1/3) </del>der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 166 bis 170:</h4><div><ol start="5"><li value="5">Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von <strong>zwei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Wochen </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wochen</ins></strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und diese</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>4</sup>Die Beschlüsse </ins>sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu dem </del>auf der Internetseite der BAG zu veröffentlichen.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 172 bis 173 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6">geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die anwesenden Frauen zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <sup>3</sup>Im Fall einer Abstimmung entscheiden diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 176 bis 178:</h4><div><ol start="7"><li value="7">Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von den vorhandenen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vorhandener</ins> Wortmeldungen. <sup>3</sup>Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 181 bis 183 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> der abgegebenen Stimmen</ins>. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 191 bis 193 einfügen:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der abgegebenen gültigen Stimmen </ins>zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 195 bis 197:</h4><div><ol start="6"><li value="6">Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜN<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">S</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">D</ins>NIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 204 bis 206:</h4><div><ol start="9"><li value="9">erforderlich sind, gibt sich die BAG eine ergänzende Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einzubringen und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zur Beschlussfassung</ins> durch die BAG <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu beschließen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einzubringen</ins> ist.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 208 bis 217:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><sup>1</sup>Inhaltliche Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">an das</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beim</ins> Sprecher*innenteam <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu versenden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einzureichen</ins>, dass <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dieses die Vorlagen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">diese</ins> spätestens <strong>drei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Wochen </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wochen</ins></strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bekanntgeben kann</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bekanntgegeben werden können</ins>. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu inhaltlichen Anträgen und Beschlussvorlagen sind spätestens <strong>zehn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10) Tage </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Tage</ins></strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sofern verwendet, ist die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die</ins> fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ist </ins>ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet diesbezüglich mit absoluter Mehrheit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der abgegebenen Stimmen </ins>über das weitere Verfahren.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 219 bis 221:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Sprecher*innenteams, wann immer möglich und insbesondere bei Vorliegen von Änderungsanträgen, in den <strong>sieben <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7) Tagen </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Tagen</ins></strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>vor der Tagung Antragsteller*innentreffen digital durchgeführt werden.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 223 bis 225:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei-drittel Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zweidrittelmehrheit</ins> der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><sup>1</sup>Beschlüsse über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Bundesvorstand. <sup>2</sup>Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Bundesvorstand statt.</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 229 bis 230 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 4 Absatz 3 e.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und f.</ins> Rechenschaft schuldig.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 233 bis 238:</h4><div><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des Sprecher*innenteams, </ins>der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BAG-Sprecher*innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kooptierten</ins> und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mail-Verteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kooptierte</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gäste</ins> werden erstattet, sofern <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Erstattungsanträge innerhalb von <strong>vierzehn Tagen</strong> nach der Tagung dem Sprecher*innenteam vorgelegt werden und </ins>der <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">laufende </ins>Haushalt der BAG <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dies für alle antragstellenden Gäste gleichermaßen</ins> zulässt.</li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Es gilt die Erstattungsordnung des Bundesverbandes.</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 240 bis 242 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> gem. Absatz 2</ins>, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 248 bis 253:</h4><div><ol start="2"><li value="2">vorschlagen. <sup>2</sup>Über ihre Einrichtung und Auflösung entscheidet das Sprecher*innenteam<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> <sup>3</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol><ol start="3"><li value="3"><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, langfristig engagierter Gäste und von Personen, die ihr ernsthaftes Interesse glaubhaft machen,</ins> koordiniert. <sup>2</sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sie</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese</ins> werden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in Absprache mit dem</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">durch das</ins> Sprecher*innenteam benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 274 bis 275:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><sup>1</sup>Zur Kommunikation <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">an die Mitglieder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit den Mitgliedern</ins> sowie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Gäste</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den Gästen</ins> der BAG administriert und moderiert das Sprecher*innenteam einen internen E-Mail-Verteiler </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 282 bis 284:</h4><div><ol start="3"><li value="3">glaubhaft machen. <sup>2</sup>Über die Aufnahme sowie Entfernung von Gästen und weiteren Personen entscheidet das Sprecher*innenteam. <sup>3</sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Er</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Arbeitsverteiler</ins> dient ausschließlich der Vor- und Nachbereitung der Tagungen, der Anbahnung und </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 304 bis 314:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, die beim Sprecher*innenteam zu hinterlegen ist</ins>.</li></ol><ol start="2"><li value="2"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Jede Person darf</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Es dürfen</ins> nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol><ol start="3"><li value="3"><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>1</sup></ins>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">muss im Rahmen der Weisungsgebundenheit jede Person</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">müssen</ins> alle organisatorischen Maßnahmen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beachten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beachtet werden</ins>, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sie muss </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>2</sup>Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, müssen </ins>sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol><ol start="4"><li value="4">Weiterhin <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">hat jede Person</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">besteht</ins> die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 316 bis 317 einfügen:</h4><div><ol start="5"><li value="5">Jede Person<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, die Umgang mit personenbezogenen Daten hat,</ins> muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 322 bis 324:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Vorhandene Beschlüsse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der BAG verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sofern sie inhaltlich betroffen sind oder dieser widersprechen, ihre Gültigkeit in Gänze.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der BAG, die Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der BAG enthalten und in Punkten dieser Geschäftsordnung widersprechen, verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung ihre Gültigkeit in den betroffenen Punkten.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Formelle Verbesserungen auf Basis externer Anmerkungen und/oder vorhandener Regelungen in der Satzung und den Statuten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 23:59:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu GO1: Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46080/amendment/55322</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 10:</h4><div><p>90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen.<sup>2</sup>Sie fördert einen erweiterten und umfassenden Sicherheitsbegriff, der neben militärischen Fähigkeiten insbesondere die feministische Aussenpolitik sowie gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturellen Bedingungen einbezieht und diese sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene berücksichtigt. Sie ist der Charta der UN verpflichtet und der Stärkung des Völkerrechts. Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei. </ins>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus § 18 der Satzung des Bundesverbandes sowie </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 75 bis 77:</h4><div><ol start="6"><li value="6">die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Absprache</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Beratung</ins> mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 90 bis 92:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mit der Mitgliedschaft in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine Beendigung</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Partei endet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Parteimitgliedschaft beendet</ins> auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 146 bis 147 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Tagesordnungsvorschlag enthalten, der jedoch mit Blick auf eingehende Anträge und aktuelle politische Entwicklungen Änderungen unterliegen kann.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Sollte eine plötzlich krisenhafte Entwicklung eine kurzfristig anzusetzende Tagung nötig machen, können die zeitlichen Fristen auf Vorschlag des Sprecher*innenteams ggf. verkürzt werden.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Inhaltliche Begründung folgt mündlich. Sollten meine Vorschläge sprachlich und formal nicht dieser GO genügen bitte ich unter Berücksichtigung der inhaltlichen Seite um Verbesserung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 23:44:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Art und Zeitpunkt von Sanktionen</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46433/amendment/55318</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46433/amendment/55318</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 8:</h4><div><p>ob in bestimmten Konflikten verhältnismässige <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Konsequenzen ("Sanktionen" klingt moralisch - kommt eigentlich von sanctio-Heilung,"Konsequenzen" erscheint mir besser )</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sanktionen</ins> auf unterschiedlichen Lebensbereichen nicht früher ergriffen werden sollten, bevor es 1. zu harten militärischen Konsequenzen mit weiterer militärischer Hochrüstung wie jetzt und 2. zu extremer wirtschaftlicher-energiepolitischer Abhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen kommen wird.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Zeilenumbruch]</del><del><br></del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Wort &quot;Sanktionen&quot; beschreibt schnell und eindeutig im Zusammenhang mit missbilligtem Verhalten eines Staates den gemeinten Sachverhalt, nämlich negative Konsequenzen für diesen Staat. Das Wort Sanktionen ist dabei üblich geworden.</p>
<p>Die früher beschriebene Begründung gilt auch noch:</p>
<p>In Bezug auf Nord-Stream II , Rohstoffe wie z.B. Seltene Erden oder Lieferketten hat sich Europa extrem abhängig gemacht. Für Auseinandersetzung in starken Konflikten wurde vorrangig auf die militärische Karte gesetzt. So habe ich am 02.03.2022 in einem &quot;Politischen Friedensgebet&quot; für Ukraine, Russland, Europa (Rundmail von Sven Giegold) erfahren, dass seit 8 Jahren im Donbass Krieg mit Raketen auf Kindergärten etc. herrscht, nicht nur Besetzung. Warum wurden deswegen nicht schon damals härtere Sanktionen eingesetzt??</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 21:13:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A3NEU: FEMINISTISCHE AUSSENPOLITIK UND MENSCHLICHE SICHERHEIT</title>
                        <link>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907/amendment/55323</link>
                        <author>Walther Moser</author>
                        <guid>https://bagfrieden.antragsgruen.de/02-2022/motion/46907/amendment/55323</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_18492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 36 bis 44:</h4><div><p>Es ist also dringend notwendig, diplomatische Lösungen durch Verhandlungen zu finden. Teil einer möglichen Exitstrategie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">aus dem Krieg </del>könnte es sein, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Präsident </ins>Putin im Gegenzug für einen sofortigen Waffenstillstand <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als 1.Phase, </ins>und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als 2.Phase für </ins>einen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">danach zu verhandelnden </ins>vollständigen Truppenrückzug die Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen in Aussicht zu stellen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Die Ukraine müsste auch dem Waffenstillstand zustimmen.<br><br>Dieser Waffenstillstand könnte erreicht werden durch Einschaltung von Persönlichkeiten und Institutionen, die entweder vom Amt her und aus Erfahrung als unparteiisch gelten können oder durch ihre fachliche Mediations-Expertise geeignet wären</ins>.</p><p>Weiterhin <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sollten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sollte sofort in einer Präambel zum Waffenstillstand angesprochen werden, dass</ins> vertrauensbildende Maßnahmen, konventionelle Rüstungskontrolle und Schritte zur nuklearen Abrüstung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in die diplomatischen Bemühungen um einen Waffenstillstand </del>einbezogen werden. Beziehungen mit zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Russland, die nicht dem </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Einbeziehung von Mediatoren könnte die Friedensverhandlungen erleichtern, wie dies schon öfter der Fall war. So z.B. in verschiedenen Kriegen durch die Gemeinschaft Sant Egidio <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft_Sant%E2%80%99Egidio#Friedensarbeit">https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft_Sant%E2%80%99Egidio#Friedensarbeit</a> oder durch Johan Galtung bei Grenzstreitigkeiten zwischen Ekuador und Peru.</p>
<p>Zu Phase 1 sei z.B. als Mittlerin genannt Frau Azza Karam, Generalsekretärin des Netzwerks „Religions for Peace“ (Ägypterin) , die sich für Verständigung einsetzt ( siehe <a href="https://www.zeit.de/2021/38/azza-karam-religions-for-peace-interreligioese-ngo-friedensarbeit">https://www.zeit.de/2021/38/azza-karam-religions-for-peace-interreligioese-ngo-friedensarbeit</a> )<br>
oder Papst Franziskus, der ja auch durch Präsident Selenskyi am 22.04.2022 dafür vorgeschlagen wurde oder d9ie Gemeinscschaft Sant Egidio..<br>
<br>
Zu Phase 2 sei z.B. genannt ein Vermittler aus dem Netzwerk des Galtung-Institutes ( direkter Kontakt zu Bereichsleiter:innen über <a href="https://www.galtung-institut.de/en/home/g-i-office/">https://www.galtung-institut.de/en/home/g-i-office/</a> ).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 21:08:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>