Beschlossen von der Schreibgruppe Multilateralismus/ Völkerrecht.
Begründung: Die hierfür konkret erforderliche Reform des IStGH-Statuts, mit der das Aggressionsverbrechen den anderen schwersten Völkerrechtsverletzungen gleichgestellt wird und das Problem der Verfolgbarkeit des Aggressionsverbrechens im Kontext bestehender (und zu stärkender) VN-Strukturen gelöst wird, sollte in diesem Abschnitt auch ausdrücklich benannt werden.
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