Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales | 24. Februar 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Beschluss der Tages- und Wahlordnung |
Antragsteller*in: | Sprecher*innenteam BAG Frieden & Internationales |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 2 |
W1NEU: Wahlordnung für die Tagung vom 24. Februar 2024
Antragstext
§ 1 Anwendungsbereich
- Die Wahlordnung bezieht sich auf die digitalen Personenwahlen der
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden & Internationales auf ihrer
Tagung vom 24. Februar 2024.
- Die BAG wählt hierbei die beiden Positionen der Sprecher*innen (quotiert),
die beiden Positionen der stellvertretenden Sprecher*innen (quotiert) –
deren Position laut Beschluss der BAG-Sitzung in Mainz am 23.2.2020 mit
jeweils einem Kooptiertenplatz verbunden ist – sowie vier Positionen als
Kooptierte (quotiert).
- 1Die wahlberechtigten Mitglieder der BAG treffen mit Hilfe eines digitalen
Abstimmungstools (https://abstimmung.netzbegruenung.de/) eine
abschließende Entscheidung über die Personenwahl, der satzungsgemäß keine
Briefabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung folgt. 2Im Fall
technischer Probleme, kann die Versammlung ein anderes Verfahren mit
absoluter Mehrheit beschließen.
§2 Durchführung
- 1Die BAG wählt eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n
Wahlleiter*in. 2Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.
- 1Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder, die zum Beginn der
Sitzung der Bundesgeschäftsstelle oder dem Sprecher*innenteam entsprechend
gemeldet wurden.
2Ersatzdelegierte sind nur wahlberechtigt, wenn Ihnen das Stimmrecht
ordnungsgemäß übertragen wurde.
- Mit Aufruf durch die Wahlleitung ist der Wahlgang eröffnet und den
Wahlberechtigten ist eine angemessene Zeit für die digitale Stimmabgabe
einzuräumen.
- 1Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen
sind geheim. 2Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn
sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.
- 1Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. 2Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 3Kommt eine solche
Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang
eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplazierten
des 2. Wahlgangs statt.
- Wahlen für die Kooptierten können, unter Beachtung der Mindestquotierung,
in jeweils einem Wahlgang erledigt werden.
- 1Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. 2Im
Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu zwei mindestquotierte
Fragen an die Kandidat*innen möglich. 3Zu deren Beantwortung stehen bis zu
zwei Minuten zur Verfügung.
§3 Auswertung
- Die Abstimmung ist unmittelbar nach Schließung des Wahlganges durch die
Wahlleitung auszuzählen und bekanntzugeben.
- Bei der Auszählung sind festzustellen:
- die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder,
- die Zahl der abgegebenen Stimmen,
- die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen,
- die Zahl der auf die Bewerber*innen entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen (sofern jeweils vorgesehen).
- Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.
§4 Schlussbestimmung
- Die Amtszeit des neuen Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten beginnt
unmittelbar mit Abschluss und Annahme der Wahl.
- Die Sitzungsleitung bleibt bis zum Ende der Sitzung unverändert, sofern
das neue Sprecher*innenteam nichts Gegenteiliges beschließt.
Hinweise:
Die wahlberechtigten Mitglieder müssen die Verfügbarkeit ihrer Zugangsdaten für
das grüne Netz selbst sicherstellen. Weitere Hilfe zur Durchführung der
Stimmabgabe und in Bezug auf das Abstimmungsverfahren kann hier abgerufen werden
(Anmeldung im grünen Netz erforderlich):
Im Ausnahmefall findet die Abstimmung mittels dem in Zoom integrierten
Umfragetool statt. Hierzu werden alle Wahlberechtigten in einer Breakout Session
versammelt, um die Stimmabgabe auf diesen Personenkreis zu begrenzen. Weitere
Informationen zu diesem Verfahren können hier abgerufen werden:
Dabei steht die Umfragefunktion nur Moderator*innen zur Verfügung. Wer die
Umfrage erstellt, kann nicht selbst an dieser teilnehmen. Daher wird der Host,
sofern wahlberechtigt, mit einem weiteren Account anwesend sein. Es ist darauf
zu achten, dass Co-Moderator*innen und alternative Hosts ebenfalls nicht
abstimmen können. Diese Rollen sind daher vor der Wahl zurückzunehmen.
Begründung
Um Klarheit über den Ablauf der Wahl zu schaffen, wird vorliegende Wahlordnung als Beschlussvorlage eingebracht.
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