keine weiter Begründung
Antrag: | Frieden und Freiheit für Israel und Palästina |
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Antragsteller*in: | Richard Fischer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.02.2024, 17:13 |
Antrag: | Frieden und Freiheit für Israel und Palästina |
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Antragsteller*in: | Richard Fischer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.02.2024, 17:13 |
„Solidarität mit Israel: Für Frieden, gegen Hass und Terror“ der BDK Karlsruhe (3). Auf diesen Positionen aufbauend empfehlen wir ihre Anwendung aufAnpassungauf die nun gegebenen Lage.
Zusammenhalt und um seine Position in der Weltgemeinschaft. Der Krieg kann jederzeit weiter eskalieren. Schwindender Rückhalt in westlichen Ländern, wachsende Distanz und Ablehnung in Ländern des Globalen Südens gefährden Israels Ansehen
und das Kriegsziel, der Hamas für möglichst lange Zeit die Möglichkeit zu solchen mörderischen Angriffen zu nehmen, ist legitim.
Das Fortführen der militärischen Intervention Israels im Gazastreifen ist in Frage zu stellen. Deutschland sollte auf die Beendigung der militärischen Intervention dringen. Das erste Ziel Israels, die Hamas zu zerschlagen, wird der Einsatz nicht erreichen (s.u.). Die „Hamas“ ist v.a. eine Ideologie in den Köpfen der Menschen, die nicht mit militärischen Mitteln bekämpft werden kann, im Gegenteil: diese wird durch die Eskalation zementiert und forciert. Das zweite Ziel, im Sinne der Selbstverteidigung zukünftige Angriffe dieser Art zu unterbinden, muss durch die weitestgehende Zerstörung der militärischen Infrastruktur als weitestgehend erreicht betrachtet werden. Das dritte Ziel der Geiselbefreiung muss auf der Basis von Verhandlungen angegangen werden, die durch eine Beendigung der Intervention leichter zu führen sind und erfolgversprechender werden. Viertens ist die Verhältnismäßigkeit des bisherigen und damit auch einer weiteren militärischen Operation in Frage zu stellen.
Israel muss sich dabei an das Kriegsvölkerrecht halten. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Vermeidung ziviler Opfer und der Führung eines Krieges mit der Aussicht auf künftigen Frieden müssen dabeihätten bei der bisherigen Intervention leitend sein müssen. Der Schutz ganz besonders von Kindern istwäre zentrale Verpflichtung gewesen. Die Sicherheitsrats-Resolution 2712 vom 15. 11. 2023 (5) fordert das ein. Israel sollhätte sie umgehend, konsequent und dauerhaft umsetzen müssen, genauso die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. 1. 2024 (6). Die israelische Regierung sollhätte mindestens für eine dichte Folge vollständiger, längerer Feuerpausen sorgen müssen. Alle Notleidenden in Gaza müssen endlich genügend sauberes Wasser, Nahrung, Medikamente, Strom und Treibstoff und alle sämtlichen übrigen lebensnotwendigen Hilfsgüter erhalten. Gaza benötigt eine voll funktionsfähige medizinische Infrastruktur, die die
Nationen und helfender Nichtregierungsorganisationen müssen vor weiterer Zerstörung geschützt, repariert und funktionsfähig erhalten werden. All dies ist ei einer Fortführung der Intervention nicht möglich
Frieden und Freiheit für Israel und Palästina
Angesichts des Kriegs zwischen Israel und der Hamas bekennen wir uns zu unseren
Grundsatzbeschlüssen (1), unseren programmatischen Zusagen (2) und dem Beschluss
„Solidarität mit Israel: Für Frieden, gegen Hass und Terror“ der BDK Karlsruhe
(3). Auf diesen Positionen aufbauend empfehlen wir ihre Anwendung aufAnpassungauf die nun
gegebenen Lage.
Grüne sollten beides sehen: die gegenwärtige Not und Gefahr - aber auch die in
ihr verborgenen Möglichkeiten, friedensstiftende Lösungen zu finden und wachsen
zu lassen.
Als mit Israel solidarische, für die Politik der Bundesrepublik Deutschland mit
verantwortliche Menschen sorgen wir uns um Israel, um seinen inneren
Zusammenhalt und um seine Position in der Weltgemeinschaft. Der Krieg kann
jederzeit weiter eskalieren. Schwindender Rückhalt in westlichen Ländern, wachsende
Distanz und Ablehnung in Ländern des Globalen Südens gefährden Israels Ansehen
und Handlungsmöglichkeiten.
Israel hat wie jeder Staat das „naturgegebene Recht zur individuellen oder
kollektiven Selbstverteidigung“ (4). Dieses Recht kann und soll Israel
wahrnehmen, um alle Menschen auf seinem Staatsgebiet vor Terror zu schützen. Der
Gegenangriff auf Gaza nach dem 7. Oktober 2023 ist prinzipiell gerechtfertigt
und das Kriegsziel, der Hamas für möglichst lange Zeit die Möglichkeit zu
solchen mörderischen Angriffen zu nehmen, ist legitim.
Das Fortführen der militärischen Intervention Israels im Gazastreifen ist in Frage zu stellen. Deutschland sollte auf die Beendigung der militärischen Intervention dringen. Das erste Ziel Israels, die Hamas zu zerschlagen, wird der Einsatz nicht erreichen (s.u.). Die „Hamas“ ist v.a. eine Ideologie in den Köpfen der Menschen, die nicht mit militärischen Mitteln bekämpft werden kann, im Gegenteil: diese wird durch die Eskalation zementiert und forciert. Das zweite Ziel, im Sinne der Selbstverteidigung zukünftige Angriffe dieser Art zu unterbinden, muss durch die weitestgehende Zerstörung der militärischen Infrastruktur als weitestgehend erreicht betrachtet werden. Das dritte Ziel der Geiselbefreiung muss auf der Basis von Verhandlungen angegangen werden, die durch eine Beendigung der Intervention leichter zu führen sind und erfolgversprechender werden. Viertens ist die Verhältnismäßigkeit des bisherigen und damit auch einer weiteren militärischen Operation in Frage zu stellen.
Israel muss sich dabei an das Kriegsvölkerrecht halten. Die Grundsätze der
Verhältnismäßigkeit, der Vermeidung ziviler Opfer und der Führung eines Krieges
mit der Aussicht auf künftigen Frieden müssen dabeihätten bei der bisherigen Intervention leitend sein müssen. Der Schutz
ganz besonders von Kindern istwäre zentrale Verpflichtung gewesen. Die Sicherheitsrats-
Resolution 2712 vom 15. 11. 2023 (5) fordert das ein. Israel sollhätte sie umgehend,
konsequent und dauerhaft umsetzen müssen, genauso die Entscheidung des Internationalen
Gerichtshofs vom 26. 1. 2024 (6). Die israelische Regierung sollhätte mindestens für
eine dichte Folge vollständiger, längerer Feuerpausen sorgen müssen. Alle Notleidenden
in Gaza müssen endlich genügend sauberes Wasser, Nahrung, Medikamente, Strom und
Treibstoff und alle sämtlichen übrigen lebensnotwendigen Hilfsgüter erhalten.
Gaza benötigt eine voll funktionsfähige medizinische Infrastruktur, die die
Kriegsverletzten ebenso wie die übrigen Kranken gut versorgen kann. Die Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Vereinten
Nationen und helfender Nichtregierungsorganisationen müssen vor weiterer
Zerstörung geschützt, repariert und funktionsfähig erhalten werden. All dies ist ei einer Fortführung der Intervention nicht möglich
Israel verdient Schutz und braucht Schutz. Auch den Schutz vor falschen
Risikobewertungen und lebensgefährlichen Illusionen seiner Rechtsnationalen. Es
wird Zeit für ein klares Nein zu ihren unweisen Wünschen. Eine Vertreibung aller
oder der meisten Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und anschließend dem
Westjordanland könnte kaum ohne Vertreibungsverbrechen geschehen, die die
Genoziddefinition der Völkermordkonvention tatsächlich erfüllen würden. Hier
käme dann die deutsche Solidaritätspflicht an eine absolute Grenze: einen
Völkermord dürfte die Bundesrepublik auf gar keinen Fall unterstützen und wäre
im Gegenteil verpflichtet, das ihr Mögliche zu leisten, um ihn zu stoppen. Dies
übrigens auch, weil die Anwesenheit großer palästinensischer Bevölkerungsgruppen
bis jetzt selbst für die radikalsten Dschihadisten ein starkes Motiv ist,
wenigstens Angriffe mit Massenvernichtungswaffen zu unterlassen und dies aller
Voraussicht nach auch bleiben wird, solange viele Palästinenser*innen in Israel
und den israelisch besetzten bzw. kontrollierten Gegenden leben.
Bündnisgrüne Solidarität mit Israel bedeutet Solidarität mit den Menschen in
Israel, Unterstützung von israelischer Regierungspolitik nur so weit, wie die
jeweilige Regierung wirklich die Interessen dieser Menschen wahrnimmt. Die
Bundesregierung muss sich ein eigenes Urteil darüber bilden und auch bereit
sein, Fehleinschätzungen und Fehlhaltungen der israelischen Regierung zu
korrigieren und bei Regierungen verbündeter Staaten für deren Teilnahme
Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir begrüßen das, was sie dazu bereits getan hat
und tut, und billigen ausdrücklich auch die deutsche Enthaltung zur Resolution
A/ES-10/L.25 der Generalversammlung (7). Hierfür hat die Bundesregierung unsere
volle Unterstützung.
Die über 140 Tage dieses Krieges haben gezeigt, dass Netanjahus Kriegsziel, "die
Hamas vollständig zu zerstören" nicht erreicht werden kann. Es droht ein Krieg
auf unabsehbare Zeit. Selbst wenn an seinem Ende Tod oder Gefangennahme aller
Kämpfer und die Zerstörung sämtlicher militärischer Anlagen der Hamas im
Gazastreifen stände: die Hamas-Führung im für sie sicheren Katar und ihr Ruf als
Widerstandskämpfer bliebe bestehen, mit ihr die Möglichkeit, viele neue Hamas-
Mitglieder zu werben, überall da, wo Palästinenser*innen leben. Weder eine
ständige Besetzung des Gazastreifens durch israelisches Militär noch seine
Fernüberwachung kombiniert mit militärischen "Vergeltungsmassnahmen" nach
grösseren Anschlägen könnten Hamas-Terror auf Dauer eindämmen.
Das Problem Hamas und generell militanter Islamismus wird sehr wahrscheinlich
auch von keiner anderen Macht nur mit militärischen Mitteln zu lösen sein.
Wer dem zustimmt und nicht resignieren will, wird anders vorgehen und zusehen
wollen, Hamas und allen anderen gewaltbereiten Islamist*innen die Massenbasis zu
nehmen.
Dazu wird es in Palästina erst dann kommen können, wenn Palästinenser*innen
selbst erfahren, dass ein menschenwürdiges Leben für alle unter säkularen
Vorzeichen möglich ist. Wir halten dieses Ziel für grundsätzlich erreichbar:
werden die Menschen im Gazastreifen frei von einer Gewaltherrschaft, die sich zu
Unrecht auf Religion beruft, dann können sie sich zur Freiheit bilden.
Allerdings sind mit jeder real möglichen Alternative zu einer israelischen
Militärherrschaft über den Gazastreifen grosse Schwierigkeiten und erhebliche
Risiken verbunden. Diese Schwierigkeiten und Risiken sollen geprüft und
verglichen werden. Zu wählen ist anschliessend der Weg, der voraussichtlich am
ehesten die Aussicht auf eine wirklich friedensstiftende Lösung eröffnet.
Zu den Grundvoraussetzungen jeder positiven Entwicklung gehört Sicherheit nach
innen und nach aussen und umfassender Wiederaufbau, eine stetig wachsende
Wirtschaftskraft mit genügend Perspektiven für die gesamte Bevölkerung als
strukturelle Voraussetzungen für Regeneration, Hoffnung und Zuversicht.
Wer diese Aufgabe leiten und garantieren soll, braucht grosse politische und
ökonomische Stärke, Entschlossenheit und Durchhaltevermögen. Nicht sehr viele
Staaten und Staatengruppen kommen dafür überhaupt in Frage.
Eine Beauftragung Chinas oder Russlands brauchen wir wohl nicht ernsthaft
erörtern.
Wollten die USA, die EU oder beide zusammen ein „Mandatsgebiet Gaza“
organisieren, hätten sie sofort und anhaltend ein antikoloniales bzw.
antiimperialistisches Grundmisstrauen gegen sich, ständig geschürt von Russland
und anderen. Sie würden sich für längere Zeit in einen latenten Angeklagen-
Status begeben, akut werdend bei jeder grösseren Repressionsmassnahme.
Wenn überhaupt, dann wäre ein solches Experiment wohl nur mit gut sichtbarer
arabischer Beteiligung eventuell zu vertreten.
Die Palästinensische Autonomiebehörde wäre für eine Machtübernahme in ihrem
gegenwärtigen Zustand kaum qualifiziert und auch nicht legitimiert; freie
Wahlen, die diesen Mangel heilen würden, könnten gegenwärtig vermutlich von der
Hamas gewonnen werden.
Auch ein Konsortium arabischer Nachbarstaaten wäre damit wohl überfordert und
könnte leicht daran scheitern, Gaza Freiheit und Wohlstand zu bringen. Möglich,
dass die Arabische Liga oder die OIC über sich hinaus wachsen würden, wenn ihnen
diese Aufgabe übertragen würde. Aber auch diese Staatenbünde müssten ein
Grundproblem überwinden: jede erfolgreiche Entwicklung Gazas hin zu einer
freiheitlichen, korruptionsresistenten, rechtsstaatlich gesicherten Demokratie
könnte einfach durch ihr Beispiel die Regierungssysteme nahezu aller ihrer
Mitgliedsländer in Frage stellen und tendenziell gefährden. Die tatsächliche
Lösung ihres Entwicklungsauftrags wäre in dieser Hinsicht den Interessen der
meisten ihrer Herrschenden abträglich.
Würde dieses Grundproblem nicht im Vorfeld gelöst, dann bestände die Gefahr,
dass der weitere Verlauf den Menschen im Gaza-Streifen kaum mehr zu bieten hätte
als die fortgesetzte, z.T. gewaltsame Unterdrückung des militanten Islamismus
durch ein Überwachungsregime. Es könnte im übrigen – gesellschaftlich und damit
auch politisch - beim Vorkriegselend bleiben.
In der Summe spricht daher einiges dafür, dass alle Staaten und Staatengruppen,
die sich überhaupt im Gazastreifen exponieren und engagieren wollen, ihre
Kapazitäten unter dem Dach der Vereinten Nationen zusammenführen und den
Vereinten Nationen die Verantwortung und Federführung für das gesamte Projekt
übertragen.
Das Ergebnis wäre dann die Nachkriegs-Verwaltung des Gaza-Streifens direkt durch
die Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen würden sich selbst den Auftrag
erteilen, im Namen der Weltgemeinschaft das Leben im Gazastreifen solange zu
regeln, bis die Palästinenser*innen dies als freie Bürger*innen eines souveränen
Staates selbst tun können.
Die meisten Gazaner*innen werden dieser Institution immerhin den guten Willen
zutrauen, ihre legitimen Interessen wahrzunehmen. Sache der VN-Mitgliedsländer
wäre es, für eine derartige Lösung den Vereinten Nationen alle Mittel zu
verschaffen, die erforderlich und gegenwärtig noch nicht vorhanden sind.
VN-Friedenstruppen mit robustem Mandat sowie von den Vereinten Nationen
entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und Zivilverwaltende
sollten die friedliche Entwicklung des Gazastreifens hin zu einer freiheitlichen
Demokratie sichern und fördern. Innerhalb des Gazastreifens sollten sie die
alleinige Kontrolle haben, auch über Flughafen und Seehafen, Luftraum und
Hoheitsgewässer, damit über den gesamten Personen- und Güterverkehr, soweit er
nicht über die Landgrenzen geht.
Die Friedenstruppen müssten ein robustes Mandat haben, von den Vereinten
Nationen selbst geführt werden und militärisch stark genug sein, um mit
feindlichen Angriffsaktionen schnell fertig zu werden. Sie müssen von Staaten
und Staatengruppen gestellt werden, deren politisches Gewicht potentiellen
Angreifer*innen hoch genug ist, um vor etwaigen Angriffen auf deren Truppen
abzuschrecken.
Hinreichend viele gut qualifizierte, von den Vereinten Nationen ausgewählte und
beauftragte Fachkräfte für Justiz, Polizei und Kommunalverwaltung müssten
palästinensische Gerichte, Polizei und Verwaltungen von Grund auf neu aufbauen,
die Bewerber*innen auswählen, aus- und weiterbilden und bis zur Vollendung
dieser Aufbauarbeit beaufsichtigen. Sie müssten in diesem Zeitraum politisch
motivierte Straftaten auch selbst verhüten bzw. ahnden und politisch relevante
Rechtsstreitigkeiten im Gazastreifen auch selbst entscheiden. Ziel müsste es
sein, für die Menschen im Gazastreifen und perspektivisch für einen zukünftigen
palästinensischen Staat Gerichte zu schaffen, die Rechtsstaatlichkeit umfassend
und zuverlässig garantieren, dazu eine unparteiische, gemeinwohlorientierte,
korruptionsresistente und gut funktionierende Verwaltung und eine
leistungsfähige, vertrauenswürdige Polizei.
Die Gaza-Verwaltung der Vereinten Nationen müsste kontinuierlich die Lage
beobachten und analysieren, auf die politisch Handelnden acht geben und wenn
nötig korrigierend eingreifen. Jede Freiheitseinschränkung müsste in fairen
Verfahren beschlossen und auf Wunsch richterlich überprüft werden. Es sollte ein
verlässlicher Rechtsstaat entstehen, in dem alle gleichberechtigten Zugang zu
allen öffentlichen Ämtern und Mandaten haben. Die demokratischen Diskurse und
Gremien sollten von fair geregeltem, echten Wettbewerb der Ideen, der Interessen
und der Kandidierenden geprägt werden. Den Wiederaufbau gestaltende
Beteiligungsprozesse sollten gleichzeitig als politisches Bildungsprogramm
dienen und in ein Zusammenleben Verschiedener auf gleichberechtigter Basis
einführen. Menschen sollten lernen, Dissens auszuhalten, Konflikte anständig
auszutragen und zu lösen. Sie sollten sich durch eigenes Erleben von
dämonisierenden Feindbildern frei machen. Dazu gehört auch volle
Religionsfreiheit: Freiheit von Religion für alle Menschen, die sich das
wünschen - aber genauso auch Freiheit zur Religion für alle Menschen, die sich
das wünschen. Innerhalb einer freiheitlichen Demokratie könnten
selbstverständlich auch islamisch inspirierte Konzeptionen und islamisch-
demokratische Parteien ihren legitimen Platz finden, wie es sie in Israel
bereits gibt und das wird in einer freiheitlichen Demokratie Palästina
sicherlich auch geschehen.
Im Erfolgsfall, sobald also Gaza als freiheitliche Demokratie mit den Vereinten
Nationen als Geburtshelferin und Garantin ausgereift wäre, würde das „Modell
Gaza“ ausstrahlen – ins Westjordanland, in die Exilländer der
Palästinenser*innen und in die gesamte Region. Die PLO würde sich und mit ihr
die Palästinensische Autonomiebehörde reformieren müssen und wollen. Die im
Gazastreifen erprobte und bewährte Form einer partizipativen, emanzipierenden
politischen Entwicklung könnte dann auch im Westjordanland die Strukturen und
Mentalitäten hin zu moderner, freiheitlicher Staatlichkeit transformieren.
Wenn beide palästinensischen Siedlungsgebiete diesen Weg gingen, wäre das
gleichzeitig auch eine große, vertrauensbildende Massnahme in Richtung Israel.
Die zu Frieden und Ausgleich bereiten Bürger*innen Israels könnten erst sich,
dann ihre eher skeptischen bis ablehnenden Mitbürger*innen davon überzeugen: Ja,
dort entsteht uns eine Verhandlungspartnerin für Friedensverhandlungen. Ein
erfolgreiches Engagement der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedsländer würde
Vertrauen für zukünftige Sicherheitsgarantien und Beistandszusagen wecken. So
könnten dann auch zukünftige israelische Regierungen zu guten
Verhandlungspartner*innen und Friedenspartner*innen für die Palästinenser*innen
werden.
Falls also eine Übergangsverwaltung des Gazastreifens durch die Vereinten
Nationen eingerichtet würde und gut funktionierte, könnte sie mittelfristig sehr
wertvolle Potentiale für den Frieden zwischen Israel und Palästina erschliessen,
auch mit sehr positiven Ausstrahlungen in die gesamte Region.
Unabhängig davon, welche Entwicklung der Gazastreifen nach diesem Krieg nehmen
kann:
Grüne sollen und werden sich für den Frieden im Nahen Osten stark machen.
Jede weitsichtige und konsequente pro-israelische Politik ist gleichzeitig pro-
palästinensisch - und umgekehrt. Beides steht einander nicht entgegen, sondern
bedingt einander.
Die EU soll die Kräfte ihrer Mitgliedsstaaten für eine multilateral mit allen
Konfliktparteien verhandelte Friedenslösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts bündeln und einsetzen. Wir warnen vor der Illusion, Frieden lasse sich
beiden Konfliktparteien diktieren. Nur die freiwillige Zustimmung beider Seiten
wird einen Friedensschluss dauerhaft machen können.
Wir wollen menschenwürdige Lebensverhältnisse für alle Menschen im Nahen Osten.
Wir unterstützen die seit langem ersehnte Zweistaatenregelung. Der Staat Israel
und alle seine Bürger*innen sollen in Freiheit und Sicherheit leben, seine
Existenz und seine Grenzen sollen weltweit anerkannt werden. Ein souveräner,
lebensfähiger und demokratischer Staat Palästina soll auf Grundlage der Grenzen
von 1967 entstehen und in die Vereinten Nationen aufgenommen werden. Wir sind
aber auch offen für jede andere Friedenslösung, die die israelische und die
palästinensische Seite nach freiem Willen miteinander vereinbaren, wie zum
Beispiel das Zusammenleben in einer Konföderation. In jedem Fall sollen sich
alle Israelis und alle Palästinenser*innen als gleichberechtigte Bürger*innen
einer oder mehrerer freiheitlicher Demokratien mit gesicherter
Rechtsstaatlichkeit wiederfinden. Die EU soll auf beide Seiten einwirken und
diese aktiv zu zielführenden Friedensgesprächen bewegen, ihre tatkräftige und
großzügige Hilfe für die Friedensverwirklichung anbieten und bei den Vereinten
Nationen entsprechende Zusagen erwirken.
Deutschland ist mehr als jeder andere Staat verpflichtet, Frieden zwischen
Israel und Palästina zu fördern.
(1) "Grundlinien Grüner Nahostpolitik – Für einen dauerhaften und gerechten
Frieden zwischen Israel und Palästina" (BDK Freiburg, 19.-21.11. 2010,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2010-11-
Freiburg&openfile=28918805 ), "Jetzt einen Staat Palästina auf den Weg bringen –
Palästina in den VN unterstützen" (BDK Kiel 25.-27. 11. 2011,
https://wolke.netzbegruenung.de/s/5JacEQFKG2k4rrA?dir=undefined&path=%2F2011-11-
Kiel&openfile=28918844 ) , "Zwischen Umbruch in der arabischen Welt und
Rückschritten im palästinensisch-israelischen Friedensprozess – Wie weiter in
der deutschen Nahostpolitik?" (Bundesvorstandsbeschluss vom 1./2. 9. 2015,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf-
),
(2) Grundsatzprogramm von 2020 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf , S.54),
Bundestagswahlprogramme 2021 (
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm_DIE_GRUENEN_Bundestagswahl_-
2021.pdf , S. 232) und 2024 (https://cms.gruene.de/uploads/documents/EP-FR-
01_C__Was_Frieden_schützt.pdf , S. 22f.)
(3) BDK Karlsruhe, 23.-26.11. 2023,
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Dringlichkeit-Solidaritaet-mit-Israel-
Beschluss-BDK-11-2023.pdf
(4) Charta der Vereinten Nationen, https://unric.org/de/charta/ Artikel 51
(5) https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N23/359/02/PDF/N2335902.pdf
(6) https://icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-
01-00-en.pdf
(7) „Protection of civilians and upholding legal and humanitarian obligations“ ,
26. 10. 2023, https://documents-dds-
ny.un.org/doc/UNDOC/LTD/N23/319/20/PDF/N2331920.pdf
keine weiter Begründung
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