Veranstaltung: | Tagung BAG Frieden & Internationales | 17. - 18. Juni 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Beschluss der Tages- und Wahlordnung |
Antragsteller*in: | Sprecher*innenteam |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2023, 16:42 |
W1: Wahlordnung für die Tagung vom 17. - 18.06.2023
Antragstext
§ 1 Anwendungsbereich
- Die Wahlordnung bezieht sich auf die hybriden Personenwahlen der
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden & Internationales auf ihrer Tagung
vom 17. - 18.06.2023.
- Die BAG wählt hierbei die Positionen der Sprecherin sowie der
stellvertretenden Sprecherin – wobei die Position letzterer laut Beschluss
der BAG-Sitzung in Mainz am 23.02.2020 mit einem Kooptiertenplatz
verbunden ist – für die verbleibende Amtszeit der Vorgängerinnen bis zum
Februar 2024.
- 1Die wahlberechtigten Mitglieder der BAG treffen mit Hilfe eines
Stimmzettels vor Ort sowie im digitalen Abstimmungstool
(https://abstimmung.netzbegruenung.de/) eine abschließende Entscheidung
über die Personenwahl, der satzungsgemäß keine Briefabstimmung zur
einfachen Schlussabstimmung folgt. 2Im Fall technischer Probleme, oder,
wenn auf Grund der geringen Anzahl online abstimmender Personen keine
geheime Wahl gewährleistet ist, kann die Versammlung ein anderes Verfahren
mit absoluter Mehrheit beschließen.
§2 Durchführung
- 1Die BAG wählt eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n
Wahlleiter*in. 2Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.
- 1Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder, die zum Beginn der
Tagung der Bundesgeschäftsstelle entsprechend gemeldet und von dieser in
der zentralen Liste der Stimmberechtigten erfasst wurden.
2Ersatzdelegierte sind nur wahlberechtigt, wenn Ihnen das Stimmrecht
ordnungsgemäß übertragen wurde.
- Mit Aufruf durch die Wahlleitung ist der Wahlgang eröffnet und den
Wahlberechtigten ist eine angemessene Zeit für die Stimmabgabe
einzuräumen.
- Die Wahlen der Sprecherin und der stellvertretenden Sprecherin
sind geheim.
- 1Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. 2Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 3Kommt eine solche
Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang
eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplazierten
des 2. Wahlgangs statt
- 1Alle Kandidatinnen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. 2Im
Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu zwei mindestquotierte
Fragen an die Kandidatinnen möglich. 3Zu deren Beantwortung stehen bis zu
zwei Minuten zur Verfügung.
§3 Auswertung
- Die Abstimmung ist unmittelbar nach Schließung des Wahlganges durch die
Wahlleitung auszuzählen und bekanntzugeben.
- Bei der Auszählung sind festzustellen:
- die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder,
- die Zahl der abgegebenen Stimmen,
- die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen,
- die Zahl der auf die Bewerber*innen entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen (sofern jeweils vorgesehen).
- Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.
§4 Schlussbestimmung
- Die Amtszeit der Gewählten beginnt unmittelbar mit Abschluss und Annahme
der Wahl.
- Die Sitzungsleitung bleibt bis zum Ende der Sitzung unverändert.
Hinweise:
Alle wahlberechtigten Mitglieder müssen die Verfügbarkeit ihrer Zugangsdaten für
das grüne Netz selbst sicherstellen (auch die vor Ort teilnehmenden). Weitere
Hilfe zur Durchführung der Stimmabgabe und in Bezug auf das Abstimmungsverfahren
kann hier abgerufen werden (Anmeldung im grünen Netz erforderlich)
Im Ausnahmefall kann eine Abstimmung auch mittels dem in Zoom integrierten
Umfragetool stattfinden. Hierzu werden alle online anwesenden Wahlberechtigten
in einer Breakout Session versammelt, um die Stimmabgabe auf diesen
Personenkreis zu begrenzen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren können
hier abgerufen werden:
Dabei steht die Umfragefunktion nur Moderator*innen zur Verfügung. Wer die
Umfrage erstellt, kann nicht selbst an dieser teilnehmen. Daher wird der Host,
sofern wahlberechtigt, mit einem weiteren Account anwesend sein. Es ist darauf
zu achten, dass Co-Moderator*innen und alternative Hosts ebenfalls nicht
abstimmen können. Diese Rollen sind daher vor der Wahl zurückzunehmen.
Begründung
Um Klarheit über den Ablauf der Wahl zu schaffen, wird vorliegende Wahlordnung als Beschlussvorlage eingebracht.
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